Hallo,
hab zwar gesehen, dass kurz unter mir auch ein Artikel wg Kündigungsfrist steht, aber der hilft mir leider nicht ganz so weiter...
...darum hier noch meine Frage.
In meinem Arbeitsvertrag steht unter "Sonstiges": Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Wenn ich jetzt also heute kündigen würde, wann ist dann mein letzter Arbeitstag? Der 24. Februar? Oder der 28. Februar? Gelten da jetzt genau 3 Monate oder wird das automatisch zum Monatsende gerechnet wenn nichts anderes dabeisteht? D. h. wenn ich erst am 2.12. kündigen würde, müsste ich dann bis Ende März arbeiten?
Vielleicht kann mir hier ja jemand eine Antwort darauf geben....
Schon mal vielen Dank und LG,
julianna03
Wieder mal eine Frage wg. Kündigungsfrist...
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Beitrag von julianna03 - 24.11.11 - 15:33 Uhr
Beitrag von dora80 - 24.11.11 - 16:29 Uhr
Hallo !!
Ich war das !! Hihiiii.........habe aber dann nochmal im Internet was gefunden:
Weil es kommt auch darauf an wie LANGE du da gearbeitet hast !!
Vielleicht hilft dir das. Beim 2. Ist auch ein Rechner dabei!!
http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfristen.html
http://www.vorgesetzter.de/extras/kuendigungsrechner/
LG
Beitrag von asira - 24.11.11 - 16:44 Uhr
Hallo!
Guck mal, das hab ich gefunden:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Da steht unter Absatz 6 folgendes:
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Dann dürfte doch die Kündigungsfist nicht mehr wie 2 Monate betragen, wenn Du 5 Jahre da bist; lt. Deinem Arbeitsvertrag sollen es ja 3 Monate sein. Oder ist damit die Arbeitgeberkündigungsfrist gemeint?
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
.....
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
So lese ich das da jetzt raus! Aber das beste wird wohl sein, wenn Du Deinen Arbeitgeber direkt fragst 
LG
asira
Beitrag von sassi31 - 24.11.11 - 19:49 Uhr
***Da steht unter Absatz 6 folgendes:
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.***
Ist sie ja auch nicht, wenn sie laut Vertrag 3 Monate beträgt. Das gilt dann nämlich für AG und AN. Und man darf durchaus andere Kündigungsfristen vereinbaren, als der Gesetzgeber vorsieht.
Der von dir genannte Abs. 2 tritt dann in Kraft, wenn die gesetzl. Bestimmungen für die Kündigung gelten und der AG kündigt. Der AN muss sich daran nicht halten. Da reichen dann die gesetzl. vorgesehenen 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Beitrag von julianna03 - 24.11.11 - 17:50 Uhr
Hallo Dora und Astra,
erstmal vielen Dank für eure Antworten......
Also ich bin jetzt 13 Monate in dem Betrieb.....also noch nicht so lange......
Aber ich denke, dass ich mich trotzdem an die 3 Monate Kündigungsfrist halten muss, da ich es ja im Vertrag so unterschrieben habe. Da steht jetzt nicht extra dabei für wen das gilt, also ob für mich als Arbeitnehmer oder für den Arbeitgeber, deshalb denke ich, dass es für uns beide gilt, da wir ja beide unterschrieben haben....
Was mich eigentlich genau interessiert hat, wie ich die 3 Monate Kündigungsfrist auffassen soll, also 3 Monate auf Monatsende oder 3 Monate zum 15.? Ich hoffe, ihr versteht was ich meine....Es steht ja nur dabei:3 Monate Kündigungsfrist ( und dann weiter nichts dabei wie z.b. auf Monatsende oder auf Quartalsende oder zum 15. des Monats.......)
Darum würde es mich interessieren, wenn ich z.b. am 02.12.11 kündigen würde, bis wann ich dann die 3 Monate zählen muss? Wäre ich dann am 15.3.12 schon weg, oder müsste ich bis zum 30.03.12 arbeiten oder könnte ich es gar taggenau dann zum 02.03.12 nehmen?
Vielleicht kann mir da ja jemand genau weiterhelfen......
Meinen Chef fragen wäre ne Möglichkeit, aber er soll ja nicht merken, dass ich mich damit befasse.......
.........der hat schon gewusst, warum er gleich mal vorsichtshalber 3 Monate reinschreibt, und ich Depp unterschreib das noch......aber im Nachhinein ist man ja bekanntlich immer klüger, da muss ich dann jetzt durch.....
Schon mal danke an euch und LG,
julianna03
Beitrag von julianna03 - 24.11.11 - 18:09 Uhr
ups, sorry, natürlich asira, nicht astra......bin heut total durch den Wind....
Beitrag von sassi31 - 24.11.11 - 19:51 Uhr
Hallo,
also ich würde zum Monatsende kündigen. Ob das so vorgesehen ist, weiß ich nicht.
Wenn du also heute kündigen würdest, könnte deine Kündigung in etwa so aussehen:
"Ich kündige das bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum 29.02.2012 (Schaltjahr)."
Gruß
Sassi
Beitrag von ujn1 - 24.11.11 - 22:14 Uhr
Hi,
das ist zwar unüblich, nicht anzugeben, zu welchem Termin (meist Monatsende) man kündigen kann. Wenn dort aber wirklich nichts steht, ist eine solche Regelung tageweise zu verstehen.
Allerdings ist die Kündigungsfrist ja nur eine Mindestfrist, d.h. Du kannst in Deinem Kündigungsschreiben angeben, zu welchem Termin Du kündigen willst. Auch mit einer 3monatigen Kündigungsfrist ist es möglich, bereits morgen zu sagen: Ich kündige zum 30.06.2012.
LG
Beitrag von julianna03 - 25.11.11 - 07:52 Uhr
Danke Dir auch für Deine Antwort. Genau das war meine Frage.Da steht wirklich nichts anderes dabei, wie gesagt unter Sonstiges: "3 Monate Kündigungsfrist, die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen". Mehr steht da nicht. Also würdest Du das auch tageweise dann auffassen.....da ist im Netzt echt nichts brauchbares darüber zu finden.
LG,
julianna03
Beitrag von julianna03 - 25.11.11 - 07:53 Uhr
...Netz natürlich ...
