Erbschaftsrecht

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von sassi31 - 24.11.11 - 19:41 Uhr

Folgende Situation:
-------------------------
Ein Verstorbener hinterlässt 3 Kinder. Das Erbe wird für die Bestattungskosten nicht ausreichen. 1 Kind hat die Erbschaft abgelehnt.

Die Person, die das Erbe abgelehnt hat, muss ja nun nicht mehr für die Verbindlichkeiten aufkommen. Das ist klar. Aber wie ist das mit den reinen Bestattungskosten?

Ich bin der Meinung, die Erben müssen auch die Bestattungskosten alleine tragen. Eine Bekannte meint, da müsste auch die Person mitbezahlen, die abgelehnt hat, weil er ggü. dem Verstorbenen unterhaltspflichtig gewesen wäre.

Kennt sich da zufällig jemand mit aus?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.11.11 - 20:12 Uhr

Hallo

Beerdigungskoasten sind, sofern Leistingsfähig, von ALLEN zu zahlen. Egal, ob man das Erbe abgelehnt hat, oder nicht.

Bianca

Beitrag von sassi31 - 24.11.11 - 20:19 Uhr

Hallo Bianca,

und wie sieht das dann mit dem bissl Geld aus, dass der Verstorbene auf dem Konto hat? Wird das für die Beerdigungskosten berücksichtigt, so das ALLE eine finanzielle Entlastung bekommen? Die Person, die das Erbe ausgeschlagen hat, ist durchaus in der Lage, will aber nicht für alle anderen Verbindlichkeiten aufkommen. Er erwartet aber, dass alle Vermögensbestandteile offen gelegt werden und auf die Beerdigungskosten angerechnet. Ich meine, die Erben haben dann die ganze Arbeit und Kosten wegen Haushaltsauflösung, Speermüll, Nachzahlungen usw. zu tragen, aber der Nicht-Erbe wird am vorhandenen Vermögen beteiligt? Das kann es doch eigentlich auch nicht sein.

Gruß
Sassi

Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.11.11 - 20:30 Uhr

Hallo

Soweit ich weiss, wird zuersteinaml das Vermögen genommen, um die Kosten( weitere Miete, Renovierung, Haushaltsauflösung etc) zu decken. Den Rest müssen dann die Erben( die nicht ausgeschlagen haben) zahlen.

Abe die Beerdigung müssen ALLE dann nach ihren Möglichkeiten zahlen.

Beitrag von sassi31 - 24.11.11 - 21:24 Uhr

#danke

Beitrag von ujn1 - 24.11.11 - 22:04 Uhr

Hi,

Du musst Erbe, Bestattungspflicht und die Verpflichtung zur Übernahme der Begräbniskosten trennen.

Die Bestattungspflicht, das heißt dafür zu sorgen, dass der Verblichene unter die Erde kommt, ist nicht wie das Erbrecht Bundesrecht, sondern obliegt der Gesetzgebung der Länder. Alle Länder haben eigene gesetzliche Regelungen, wie zu verfahren ist. Generell ist es aber in praktisch allen Bundesländern so geregelt, dass die nächsten Angehörigen gerader Linie für die Bestattung zu sorgen haben. Zunächst der überlebende Ehepartner, dann die Kinder, dann die Eltern, dann die Enkel... Wenn sich keiner drum kümmert, wird in der Regel das Amt innerhalb von wenigen Tagen allein schon wegen der Seuchenvorsorge für ein Begräbnis sorgen.

Die Kosten für das Begräbnis trägt zunächst das Erbe, bzw. im Wortlaut des Gesetzes der Erbe (§ 1968 BGB). Wenn das Erbe nicht aureicht, wird die zuständige Behörde, die die Bestattung veranlasst hat, sich in der Regel an den Angehörigen schadlos halten, soweit diese leistungsfähig sind. Nur wenn diese die Bestattungskosten nicht tragen können, etwa weil sie selbst auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, fallen die Bestattungskosten dem Staat anheim.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

LG

Beitrag von sassi31 - 25.11.11 - 16:44 Uhr

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe inzwischen auch mit einem Anwalt gesprochen und nun ist die Sache klar.

LG
Sassi