Anwaltsrechnung-etwas länger

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Beitrag von hexe12-17 - 24.11.11 - 21:03 Uhr

Hallo

vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Folgendes Problem. Vor über 2 Jahren habe ich einem guten Freund Geld geliehen. Da ja bekanntlich bei Geld die Freundschaft aufhört habe ich mich bei einem Anwalt den ich schon seit 15 Jahren kenne(hat mich schon vor Arbeitsgericht vertreten und einer Unfallgeschichte sowie bei einer Erbangelegenheit-man kennt sich gut) erkundigt wie ich das am Besten mache. Wollte ja irgendwann mein Geld wiederhaben....
Er hat mir dann 2 Sätze aufgesetzt und der Freund hats unterschrieben. Geld hab ich auch wieder... Der Anwalt hat mir nun nach über 2 Jahren erst die Rechnung gesandt und das über 489 Euro. War natürlich total baff. Ist der Betrag nicht ein bissl hoch?(verliehen wurden 5.000 Euro). Das er das nicht für lau macht ist klar aber der Betrag und dann nach dieser Zeit erst die Rechnung!!!
Natürlich hab ich den Anwalt angesprochen-es hängt wohl vom Betrag ab wie hoch die Rechnung ist. Also wenn ich 10000 Euro verliehen hätte wäre es noch höher. Er hat mir aber nix gesagt, dass das so teuer werden würde. Da will man helfen und wird noch bestraft :-(.

LG Hexe12-17

Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.11.11 - 21:16 Uhr

Hallo

Rechnungen verjähren erst nach 3 Jahren. Es wäre auch ohne Anwalt gegangen. Einfach ein Schreiben aufsetzten und unterzeichnen lassen.

Bianca

Beitrag von hexe12-17 - 24.11.11 - 21:27 Uhr

Hi

wusste halt nicht ob das dann aussagefähig genug wäre bzw. der Anwalt hatte mir das dann ja angeboten zu machen. Dachte halt, dass das eventl. so um die 50 Euro etc. kostet, aber soviel #schock. Jetzt bin ich auch schlauer ;-)

LG

Beitrag von junisonne10 - 24.11.11 - 21:39 Uhr

Hi,

die Gebühren eines Rechtsanwaltes richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In deinem Fall sind die Gebühren streitwertabhängig.

Bei einem Gegenstandswert von 5.000,- € und einer außergerichtlichen Vertretung (da er ein Schriftstück aufgesetzt hat, ist es keine Beratungsgebühr mehr) erreichnen sich die Kosten wie folgt

1,3 Geschäftsgebühr 391,30 €
Portopauschale 20,00 €
19 UST 78,15 €
Gesamt 489,45 €

haut das hin?

Und hier auch noch die Tabelle mit den Gegenstandswerten: http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2_84.html

Gerade wenn er dich schon häufiger vertreten hat, müsstest du doch wissen, dass er seine Kosten abrechnen muss und wonach (oder hast du vor Gericht immer gewonnen und die Gegenseite musste zahlen?)

lg

Beitrag von hexe12-17 - 24.11.11 - 21:55 Uhr

Hi

wir mussten nicht vor Gericht bei den anderen Sachen und konnten uns mit der Gegenpartei so einigen. Ich hab ihn telefonisch gefragt wie wir das machen könnten und mir war nun mal nicht klar das so viel auf mich zukommen würde, sonst hätte ich selbst was aufgesetzt. Aber ist ja nun mein Problem ;-)und ich um einiges schlauer...

Aber danke für deinen Link und das mit dem Geld kommt hin. Danke

LG Hexe12-17

Beitrag von biene81 - 24.11.11 - 21:50 Uhr

>>Da will man helfen und wird noch bestraft<<

Naja, damit hat der Anwalt ja nichts zu tun. ;-)

LG

Biene

Beitrag von anna031977 - 25.11.11 - 05:51 Uhr

Recht hin oder her. Du wolltest helfen UND auf Nummer sicher gehen...und jetzt das...
Schöner Mist und ein hohes Lehrgeld. Scheiße. Ärgern zahlen, nochmal ärgern und in Zukunft immer vorher fragen...und nochmal ärgern.

Trotzdem schönes 1. Adventswochenende

Beitrag von hexe12-17 - 25.11.11 - 12:04 Uhr

#danke tja so ist das... bringt eh nix außer Falten und graue Haare.