Anwaltskosten?

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Beitrag von lilja3 - 25.11.11 - 10:01 Uhr

Hallo,

Ich habe vor einiger Zeit bei ebay was ersteigert. Die Ware wollte ich unbedingt haben und hatte wirklich ein Schnäppchenpreis bezahlt (15 EUR + Versand) – im Normallfall geht diese Ware für dort 65-75 EUR weg. Denke lag daran der der VK zu schlecht beschrieben hat und einige Details der Ware vergessen hat anzugeben.

Nachdem keiner ausser mit mitgeboten hat kam der VK mit der Info seine Frau habe die Ware verschenkt und er tritt vom VK zurück. Da ich solche doofen Ausreden leider schon öfters gehört habe und der VK auch schon mal eine schlechte Bewertung für einen ganz ähnlichen Sachverhalt hat wie ich im Nachhinein gesehen habe, bat ich darum mir einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen. Leider keinerlei Vörschläge ausser das ich das per paypal bezahlte Geld wieder bekomme. Ich habe dann ihm den Vorschlag gemacht mir eine ähnliche Ware hier zu besorgen die in der zeitung stand die 40 EUR gekostet hat und ungefähr gleichwertig war. Bot ihm dann an mir insgesamt 5 EUR weniger zu überweisen (also die Kohle die ich bezahlt habe + 12 EUR Schadensausgleich/Differenz zum Ersatz). Laut Ebay habe ich ja das Recht einen Ersatz zu fordern. Nun hat sich der VK erst bereit erklärt zu üebrweisen doch Geld kam nie an und auch keine Mails mehr.

Will ihm nun mitteilen was es ihn eigentlich zusätzlich kosten wird wenn auch noch Anwaltsgebühren hinzu kommen. Weiß jemand wie hoch in etwa solche gebühren sind. Vielleicht überlegt er es sich dann ja ob er die 12 EUR nicht einfach zahlt… Klingt etwas doof wegen 12 EUR (eigentlich ja 17 EUR die ich jetzt mehr zahlen musste) so einen Aufstand zu machen aber ich habe es halt einfach satt dass die Leute immer so einfach davon kommen.

Das ich zu 95% Recht haben müsste denke ich ja schon wenn ich überall nachforsche und er hatte ja auch zugestimmt.

Wäre also toll wenn jemand sagen könnte was Anwälte ind er Regel für ein Schreiben so verlangen…

Danke Euch
Gruss
Sahra

Beitrag von pinacolada68008 - 25.11.11 - 10:54 Uhr

Und sonst hast Du keine Probleme????

Ich versteh nicht wie Menschen wie Du sich an so nem Scheiß ewig lang aufgeilen können.

Du bist im Recht, dumm gelaufen. Geld hast zurück - was bitte willste denn noch?

Ich hätt ne Negative geschrieben und noch nicht mal das Ersatz - Theater angefangen.Wie dreist kann man sein??????

Echt ! #klatsch

Dir würde auch nicht mehr schreiben und bestimmt auch kein Geld überweisen!

Und auch wenn ich Post vom Anwalt bekomme würde mir das ganz sicher am A.... vorbeigehen. Wegen 15 € wird eh keine Klage zugelassen und der Anwalt holt sich dann seine Kohle eh von Dir.

Und das, das kannste dann mal versuchen auf zivilrechtlichen Weg einzuklagen..........

Pina

Beitrag von demy - 25.11.11 - 13:36 Uhr

"Und auch wenn ich Post vom Anwalt bekomme würde mir das ganz sicher am A.... vorbeigehen. Wegen 15 € wird eh keine Klage zugelassen und der Anwalt holt sich dann seine Kohle eh von Dir."

So ein Verhalten könnte dir teuer zu stehen kommen wenn es ein Verkäufer drauf anlegt.

Im Zivilrecht gibt es keine Mindestgrenze wo eine Klage zugelassen wird.

Ich habe zu DM Zeiten einen sturen Händler auf Ersatz von damals 12,90DM Versandkosten verklagt.
Der "Spaß" hat dem Händler damals fast 300,-DM gekostet.

Da hat sich der Richter und mein Anwalt (und seiner) das Geld von Ihm geholt ;-)

Ich bin keiner der jeden verklagt, kommt mir aber einer dumm und wird auch noch frech, dann lernt er das Zivilrecht mal kennen.

Gruß
Demy

Beitrag von scullyagent01 - 25.11.11 - 15:21 Uhr

Das mag ja alles in der Theorie richtig sein, aber was machst Du wenn der hier private Verkäufer eh mittellos ist?

Bei einem gewerblichen Händler mag ein zivilrechtliches Verfahren ja noch sinnvoll sein, weil keiner wegen Peanuts seine Existenz riskiert. Aber bei einem Privaten Verkäufer? Da passiert es ganz schnell, das Du auf dem Schaden sitzenbleibst.

Wieviel gutes Geld soll man schlechtem hinterherwerfen bei 15 €?

Scully

Beitrag von demy - 25.11.11 - 16:23 Uhr

Hallo,
"glasklare Sachen" mache ich selber ohne Anwalt, da halten sich die Kosten in Grenzen.
Das ich die Gerichtsgebühren vorher auslegen muss ist klar, das ich eventuell drauf sitzen bleibe auch.

Wie gesagt, das hängt alles davon ab wie sich der Gegenüber verhält.
Ist da so eine unverschämte Person, die auch noch in ihrem unrecht großkotzig rumposaunt, dann lass ich mir "den Spaß" auch mal was kosten, auch wenn ich weiß das sie mittellos ist.
Allein um die Person mit Pfändungsversuchen aller Art (Arbeitgeber, Taschenpfändung etc.) oder mit dem Zwang zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung mal wieder in die Spur zu rücken.

Meistens juckt mich so ein Fall wie von der TE aber nicht wirklich.
Keine Lust und Zeit mich mit sowas rumzuschlagen.
Vielleicht mal wenn ich Rentner bin und nicht weiß was ich mit meiner Zeit anfangen soll ;-)

Gruß
Demy

Beitrag von parzifal - 25.11.11 - 15:34 Uhr

Deine Antwort ist unangemessen und geht dazu gänzlich an der Rechtslage vorbei.

Niemand muss sich Dreistigkeit und Aufgeilheit vorwerfen lassen, wenn er im Recht ist und dies durchsetzen will.

Mit dem Beginn des Satzes "Du bist im Recht..." führst Du Deine weiteren Kommentare ad absurdum.

parzifal

Beitrag von scullyagent01 - 25.11.11 - 15:36 Uhr

Du findest das Verhalten der TE normal???

Interessant!

Aber wohl nur weil Du Anwalt bist und mit solcher Klientel dein geld verdienst?

Scully

Beitrag von parzifal - 25.11.11 - 16:27 Uhr

Was ist für Dich "normal"?

Wenn jemand sein Recht durchsetzen will ist das für Dich "unnormal"? Interessant.

Das man aus prozessökonomischen Gründen oftmals auf die Durchsetzung verzichtet, macht das die Durchsetzung bzw. dessen Versuch "unnormal"?

parzifal

P.S.

Mit solchen Streitigkeiten ist kein Geld zu verdienen, da der Streitwert zu gering ist.

Beitrag von scullyagent01 - 25.11.11 - 16:46 Uhr

Du, dieses verbissene , Biestige, die Rachegelüste in keiner Relation zum Schaden

Die ungeheure Energie und der Hass, ja Hass, mit der die TE den Verkäufer regelrecht verfolgt hat für mich etwas massiv krankhaftes.

Geitig gesunde, normale Menschen ärgern sich, aber leben ihr Leben weiter. Und lasssen sich nicht zerfressen

Scully

Beitrag von parzifal - 28.11.11 - 07:59 Uhr

Ich kenne die TE nicht. Übernimmst Du "Altlasten" persönölicher Art aus anderen Beiträgen in Deine Antwort die ich nicht kenne?

parzifal

Beitrag von manavgat - 25.11.11 - 10:59 Uhr

Das lohnt der Mühe nicht. Melde ihn bei ebay und lass es gut sein.

Gruß

Manavgat

Beitrag von babe2006 - 25.11.11 - 12:10 Uhr

**Leider keinerlei Vörschläge ausser das ich das per paypal bezahlte Geld wieder bekomme. **

wenn du per PP bezahlt hast, melde einen nich terhalten Artikel, gib es an den Käuferschutz weiter und gut ist, dann bekommst du dein Geld wieder!!

Alles weitere lohnt sich doch hinten und vorne nicht...

Beitrag von demy - 25.11.11 - 13:42 Uhr

Hallo,
der Aufwand lohnt nicht.

Du hast zwar gute Chancen, aber das Prozessrisiko bei dem schwammigen "im Normallfall geht diese Ware für dort 65-75 EUR weg" ist für den geringen Wert zu hoch.

Du musst ja im Zivilrecht deinen Anspruch begründen/darlegen und hinreichend glaubhaft machen, eventuell sogar belegen/beweisen.
Das könnte mit obigen dich schnell zu Fall bringen, selbst wenn du im Recht bist reicht es einem Richter manchmal nicht.

Du musst deinen Anspruch ja genau beziffern, kannst du das nicht, dann gehst du baden, auch wenn du eigentlich im Recht bist ;-)

Gruß
Demy