Regressansprüche / Hochstufen KFZ-Versicherung

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Beitrag von juanes - 25.11.11 - 10:46 Uhr

Hallo,
ich habe Fahrerflucht begangen und muss jetzt einen Regressanspruch in Höhe von knapp 1.000,- € zahlen.
Ist diese Forderung unabhängig vom Hochstufen oder werde ich nicht hochgestuft, da ich den Schaden durch die Regressansprüche selbst zahle?
Danke für Hilfe, den Fehler sehe ich natürlich selber ein, ist aber auch unabhängig von meiner Frage.

Viele Grüße,

juanes

Beitrag von mamavonyannick - 25.11.11 - 10:55 Uhr

hallo,

du wirst trotz Zahlung der 1000€ hoch gestuft.

vg, m.

Beitrag von vwpassat - 25.11.11 - 11:00 Uhr

Der Regressanspruch hat doch nichts mit der Schadenregulierung zu tun. Das ist doch quasi die Strafe für Dein Verhalten.

Wenn die Versicherung einen Schaden reguliert hat, wirst Du natürlich hochgestuft (außer Du hattest einen Rabattretter).

Beitrag von parzifal - 25.11.11 - 15:21 Uhr

"Der Regressanspruch hat doch nichts mit der Schadenregulierung zu tun. "

Doch hat er. Der Regress erfolgt ja gerade wegen und in Höhe der Schadensregulierung (in der Summe aber nach oben begrenzt).

Dass die Höherstufung aber selbst bei Erstattung der gesamten Schadenssumme erfolgt ist korrekt.

Beitrag von demy - 25.11.11 - 12:29 Uhr

Hallo,
du würdest nur nicht hochgestuft werden, wenn du den Schaden den die Versicherung ersetzen musste in einer gewissen Frist"rückkaufen" würdest.

Da du von Regress von 1000,-€ sprichst, sieht es aber so aus, als würde der Schaden erheblich höher sein als diese 1000,-€

Einen Schaden nur anteilig der Versicherung zahlen rettet deinen Rabatt natürlich nicht.

Gruß
Demy

Beitrag von parzifal - 25.11.11 - 15:23 Uhr

Das ist so nicht korrekt.

Selbst wenn er den kompletten Schaden der Versicherung erstattet bleibt es bei der Höherstufung. Das was Du meinst geht nur bei "normalen" Unfällen.

Gruß
parzifal

Beitrag von demy - 25.11.11 - 16:08 Uhr

Hallo,
das geht auch bei dieser "Art" Unfall.
Dem Versicherer ist es scheißegal wie der Unfall zustande kam wenn der Versicherungsnehmer den zurückkauft.

Er existiert dann schlicht für die Versicherung nicht mehr.

Hat eine Bekannte von mir durch.
Betrunken gefahren, parkendes Auto beschädigt und abgehauen.
Wurde natürlich erwischt und rechtskräftig wegen Unfallflucht verurteilt.

Versicherung hat den Schaden bezahlt (knapp 2800,-€) sie mit 1500,-€ in Regress genommen.
Sie hat den Schaden dann komplett bezahlt und ihre Prozente gerettet.
Für die Versicherung existierte der Unfall nicht mehr.

Woher hast du das, dass man die Prozente bei Unfällen mit grober Fahrlässigkeit nicht zurückkaufen kann?

Gruß
Demy

Beitrag von parzifal - 25.11.11 - 16:31 Uhr

Ich werde mich mal schlau machen. Das mit dem "zurückkaufen" bei Alkoholfahrten etc. ist mir neu.

Weshalb wurde denn nur in Höhe von 1.500,-- regressiert. Da wäre für die Versicherung doch mehr drin gewesen.

Gruß
parzifal

Beitrag von parzifal - 25.11.11 - 16:54 Uhr

Nun zur Herleitung:

Die Rückstufung ist vermeidbar, wenn die Entschädigung "freiwillig" erstattet wird.

Da der Regress keine freiwillige Erstattung ist, kann die Versicherung den Vertrag trotzdem hochstufen.

Auszug aus den AKB

I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
Freiwillige Rückerstattung unserer Entschädigung
I.5.1 Sie können in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie
uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche
oder gesetzliche Verpflichtung zurückerstatten.
Erhalten wir einen Teil der geleisteten Schadenaufwendungen
von einem Dritten zurückerstattet, wird der Vertrag
als schadenfrei behandelt, wenn Sie uns die verbleibenden
Aufwendungen zurückerstatten.

Bleibt natürlich die Frage, weshalb bei Deiner Bekannten die Rückstufung ausblieb?

Letztlich ist dies eine Entscheidung der Versicherung, obn sie ihre vertraglichen Regelungen auch anwendet. Letztlich müsste die Versicherung dies beantworten.

P.S.

Es gibt sogar wohl ein Urteil, dass die Versicherung trotz Regresses und Erstattung zur Rücknahme der Höherstufung verpflichtet war. Logisch erscheint mir dies aufgrund der vertraglichen Bestimmungen aber nicht.

Beitrag von demy - 25.11.11 - 17:04 Uhr

Hallo,
der Regress ist ja keine Strafe an sich und darf auch den Betrag den die Versicherung selbst als Schaden bezahlen musste nicht übersteigen.

Regress bedeutet ja "nur", dass ein Teil des Schadens nicht bezahlt wird.
Dieser Regress ist ja sogar noch begrenzt.

Zahlt die Versicherung jetzt meinetwegen 3000,-€ und sagt, aufgrund ihres Fehlverhaltens nehmen wir sie in Regress mit 1500,-€, kann ich natürlich freiwilig die Gesamtsumme von 3000,-€ bezahlen.

Damit wird sowohl der Regress, als auch die Hochstufung ausgeschlossen.

Gruß
Demy

Beitrag von parzifal - 28.11.11 - 07:56 Uhr

Was ist wenn die Versicherung 1000,-- Eur zahlt und 1000,-- Regress nimmt?

Und wenn nur Teilregress genommen wird, hat der VN doch trotzdem nicht die komplette Summe FREIWILLIG erstattet.

Ich sehe durch Deine Ausführungen keinen Einwand der die AGB-Bestimmung nicht zur Anwendung kommen lässt.

Da die Versicherung nicht gezwungen ist den Vertrag hochzustufen ist klar. M.E kann man in vorliegenden Fällen aber nicht die Hochstufung zwimngend ausschlöießen, wenn man aufgrund eines Regresses zur Zahlung gezwungen wird.

Meinst Du, dass man den Regress zahlt plus die gesamte Forderung?

Also wenn die Versicherung einen Schsden von 10.000,-- zahlt und 2.500,-- Regress nimmt und der VN 2.500 plus 10.000 zahlt? Der VN also weit mehr bezahlt als die Versicherung leisten musste?

In der Praxis habe ich davon noch nie gehört, da dass sich dies rechnerisch regelmäßig kaum lohnen wird (da die Regressforderung regelmäßig summarisch die Höherstufung übersteigen wird).

Dann wäre zu prüfen, ob dies überhaupt möglich ist, da Regress ja schon eine Teilleistung auf den geleisteten Schaden ist. Kann die Versicherung dann "gezwungen" werden über den Regress für geleistete Schadenssummen hinaus Zahlungen annehmen zu müssen?

Beitrag von mamavonyannick - 25.11.11 - 17:02 Uhr

Dem Versicherer ist es nicht scheiß egal. Bei Fahrerflucht wird hochgestuft und REgress verlangt.

Beitrag von demy - 25.11.11 - 17:06 Uhr

Ich glaube dir ist nicht bewusst was Regress ist, sonst würdest du das nicht schreiben.

Wenn die Versicherung nicht leisten musste, das muss sie nicht wenn ich den Schaden selber bezahle, oder "Rückkaufe", dann stuft sie auch nicht hoch.

Gruß
Demy

Beitrag von mamavonyannick - 25.11.11 - 17:28 Uhr

Nein, weiß ich natrülich nicht. Und das ich bei einem Versicherer arbeite und der hochstuft UND Regress nimmt, das erwähne ich jetzt mal nicht:-p

Beitrag von mamavonyannick - 25.11.11 - 17:44 Uhr

und nur mal so, falls du meinst, mein AG wäre im Unrecht:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rueckstufung04.php

vg, m.

Beitrag von demy - 25.11.11 - 19:08 Uhr

Hallo,
gleich das erste Urteil bestätigt meine Aussage!

Das andere, vor allem Amtsgerichte anderer Ansicht sind, kommt öfters vor.
Es gibt noch mehr Gerichtsentscheidungen.
Sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung.

Der Knackpunkt an der Sache steht und fällt mit der Argumentation der Freiwilligkeit!

Bei dem Fall des AG Köln Schaden-Praxis 2004, 170 f. (Urteil vom 18.03.2004 - 264 C 179/03 ging es um die vollständige Ablehnung des Schadens, damit wäre auch ein erstatten oder selbsttragen des kompletten Schadens keine Freiwilligkeit.

Die Entscheidung vom AG Berlin-Mitte musste so getroffen werden, da nur die Regresssumme bezahlt wurde und der Versicherungsnehmer nach Zahlung der Regresssumme wollte, dass die Höherstufung zurückgenommen wird.
Das geht natürlich nicht ;-)

Unfreiwillig ist die Regresssumme!
Freiwillig ist allerdings, den gesamten Schaden zu ersetzen.
Das ist nämlich mehr als man gesetzlich oder vertraglich muss und deshalb bleibt einem die Höherstufung erspart.

Auch wenn das LG Dortmund das in einem Leitsatz zu einem Einzelfall anders erwähnt.
In diesem Fall ging es nämlich auch nicht um eine Regresssumme, sondern um die Ablehnung des gesamten Schadens und damit hat der Versicherte natürlich wieder nicht freiwillig den kompletten Schaden bezahlt.

Alle 3 gegenläufigen Entscheidungen zu der ersten handelten IMMER vom gesamten Schaden und nicht nur einen TEILRegress des Schadens.

Bei Teilregress kam das erste Urteil vom LG Düsseldorf heraus.

Danke, das erste Urteil was meine Aussage bestätigte ( ich kannte das Urteil) hatte ich nicht gefunden.
Davon gibt es bei Teilregress noch mehrere.

Ich bleibe dabei!
Bezahlt die Versicherung einen Schaden und nimmt mich wegen einer Obliegenheitspflichtverletzung in Teilregress, z.B. Schaden 5000,-€ Regress 1500,-€ und ich leiste FREIWILLIG die 5000,-€ obwohl ich "nur" 1500,-€ bezahlen müsste, dann würde ich von der Versicherung die Rückstufung verlangen.
Notfalls gerichtlich wenn die Versicherung nicht einlenkt.

Ich gebe dir aber Recht bei dem Fall, dass die Versicherung zu Recht Regress des VOLLSTÄNDIGEN Schadens fordert.
Dann kann man durch bezahlen des vollständigen Schadens natürlich die Höherstufung nicht mehr vermeiden.

Die Versicherung meiner Bekannten hat jedenfalls so gehandelt und die Höherstufung zurückgenommen.

Meine Versicherung macht das auch, habe sie extra wegen diesem Thread angerufen ;-)

Gruß
Demy

Beitrag von sohnemann_max - 25.11.11 - 13:53 Uhr

Hi,

hast Du Deine Versicherung in Anspruch genommen? Dann wirst Du hochgestuft. Der Schaden wurde ja übernommen. Der Regressanspruch ist doch die Strafe dafür, dass Du Fahrerflucht begangen hast. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ich hatte im August auch einen Unfall. Die gegnerische Versicherung hat meinen Schaden zu 70 % übernommen. Dennoch wurde ich erst ein Mal für das kommende Jahr auf Papier hoch gestuft, weil ich vorsichtshalber meiner Versicherung damals auch gleich von dem Unfall berichtet habe. Allerdings nehme ich jetzt meine Versicherung nicht in Anspruch, weil die Reparatur sich in Grenzen hielt. Somit habe ich für meine Versicherung auch keinen Unfall und meine Hochstufung wird wieder rückgängig gemacht.

Fahrerflucht #nanana, so etwas macht man doch nicht!

LG
Caro

Beitrag von juanes - 25.11.11 - 14:16 Uhr

Vielen Dank für die Antworten,
ihr habt mir weitergeholfen :-)