Hallo,
ich bin über eine Gemeinschaftspraxis angestellt und noch in Elternzeit. Diese wird aufgelöst weil sich die 2 Ärzte scheiden lassen.
Jeder führt seine Praxis aber getrennt weiter.
Ein Arzt ist aus der Praxis raus und hat woanders seine Praxis errichtet.
Der andere Arzt bleibt in der Praxis.
Die Praxen laufen wie bisher nur eben getrennt.
Nun meine Frage. Darf mir deswegen in der Elternzeit gekündigt werden?
Kennt sich da jemand aus?
Die zuständige Behörde hat ausnahmsweise zugestimmt wegen Betriebsstillgegung, was ich nicht nachvollziehen kann und haben widerspruch eingelegt.
Nun habe ich gestern die Kündigung bekommen.
Lohnt es sich vors Arbeitsgericht zu gehen oder hat mein Arbeitgeber rechtens die Kündigung ausgestellt.
Vielen Dank
LG Kathrin
Gemeinschaftspraxis aufgelöst, jetzt getrennte Praxen! Ist das eine Betriebsstillegung?
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Beitrag von trinerle83 - 25.11.11 - 13:50 Uhr
Beitrag von nobility - 25.11.11 - 14:21 Uhr
Hallo,
wenn die Gemeinschaftspraxis so eingetragen war und nun abgemedelt worden ist, so ist das eine Stilllegung.
Vermutlich waren Mitarbeiter von der Gemeinschaftspraxis angestellt. D.h. dein Anstellungsvertrag war von der Gemeinschaftspraxis unterschrieben. In diesem Fall wäre dein Anstellungsvertrag aufgelöst. Die Kündigung eine Formsache.
Aber eine Kündigungsschutzklage wäre rein vorsorglich zu empfehlen. Da eine solche Frist gebunden ist, wäre ein Versäumnis nicht mehr zu korigieren.
Viel Glück!
Nobility
Beitrag von manavgat - 25.11.11 - 15:41 Uhr
Das fragst Du besser eine Anwältin.
Gruß
Manavgat
