Hallo zusammen!
Ich brauche hier mal einen qualifizierten Rat.
Meine Elternzeit (2Jahre, 1Jahr Elterngeldbezug) geht noch bis zum 20.07.2012. Ich habe eine unbefristeten Arbeitsvertrag und bin einschl. Elternzeit 10Jahre in der Fa.
Selbige hat ca. 40 Mitarbeiter, in meiner Abteilung 6Vollzeit- und 3Teilzeitbeschäftigte.
Durch einen Zuammenschluss/Verkauf/Klüngel gehört die Fa. jetzt einem größeren Konzern der in 2012 seine 2 neuen Niederlassungen in derselben Stadt zusammenfasst.
Der Verkauf hat im Frühjahr 2011 stattgefunden, reell hat unser Arbeitgeber ja dann logischerweise gewechselt, allerdings wurden wir voher ebenfalls von diesem bezahlt.
Vertäge wurden aber mit den Leitern der Fa. (bisher Teilhaber, jetzt Angestellte) in der ich arbeite getroffen, ebenfalls sämtliche Gehaltsbeschlüsse und personelle Entscheidungen.
(Details kann ich nicht nennen, deshalb liest sich das sicher komisch, kann ich mir vorstellen.)
Meine Fragen:
1. sie möchten mir kein Zwischenzeugnis ausstellen bzw. keinem von uns, aber das ist doch ein Grund selbiges einzufordern?
2. ich genieße doch jetzt keinen100% Kündigingsschutz mehr, sie KÖNNTEN mir aus betrieblichen Gründen kündigen, auch in Elternzeit, richtig?
3. ich bin gefragt worden ob ich ab Januar zurückkommen würde, als Vertretung am WE, also jeden Samstag.
Das wäre doch eine Teilzeitstelle in Elternzeit, ich brauche doch meinen alten Vertrag nicht ändern lassen sondern bekommen normalerweise eine neuen und der Vollzeitvertrag ruht bis zum offiziellen Ende der Elternzeit?
4.Da wir quasi fusionieren und eine neue Fa. ''enttsteht'' wie verhält es sich mit der Betriebszugehörigkeit, Gehaltsstufen etc.? LAnden wie wieder bei 0 oder muss der ''neue'' alte AG die Jahre übernehmen?
Ich frage deshalb weil einige schon 25 Jahre dabei sind und bei eventuell verlischendem Anspuch auf Abfindung ja einiges auf dem Spiel stünde.
Mir ist klar dass einige Fragen anwaltlichen Rat benötigen aber vielleiht weiß der eine oder andere ja genug um mir ein paar der Fragen zu beantworten oder mir Tipps zu geben an was ich noch unbedingt denken soll.
Ich hoffe jmd. hat mein irres Geschreibsel verstanden, sonst nur nachfragen.
Vielen Dank
SQ
Einige Fragen zu Arbeitgeberwechsel/Elternzeit
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Beitrag von siouxsqaw - 25.11.11 - 14:56 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 25.11.11 - 16:31 Uhr
Ein Grund, ein Zwischenzeugnis auszustellen, wäre schon, wenn Du in den 10 Jahren noch nie eins erhalten hast!
Und für die Zweifler, ich suche Euch wieder diesen Punkt im Netz raus, es ist in der Tat ein triftiger Grund, wenn man schon lange Jahre bei einer Firma beschäftigt ist und Angst hat, im Nachhinein aufgrund der langen vergangenen Zeit nicht mehr objektiv genug beurteilen zu können.
Ich würde dem AG Beine machen! Und ihn mal über seine Pflichten aufklären!
Beitrag von siouxsqaw - 25.11.11 - 22:21 Uhr
Hallo!
Naja, Beine machen würde ich schon gerne und werde ich auch.
Zur Not schreibe ich das eben selber, mal gucken was die dann sagen.
Bei uns gibt es welche die sind schon 25 Jahre da und haben noch nie ein Zwischenzeugnis bekommen.
Ich glaube aber die haben noch nie darüber nachgedacht.
Danke für deine Antwort!
Beitrag von susannea - 25.11.11 - 18:54 Uhr
"1. sie möchten mir kein Zwischenzeugnis ausstellen bzw. keinem von uns, aber das ist doch ein Grund selbiges einzufordern?
2. ich genieße doch jetzt keinen100% Kündigingsschutz mehr, sie KÖNNTEN mir aus betrieblichen Gründen kündigen, auch in Elternzeit, richtig?
3. ich bin gefragt worden ob ich ab Januar zurückkommen würde, als Vertretung am WE, also jeden Samstag.
Das wäre doch eine Teilzeitstelle in Elternzeit, ich brauche doch meinen alten Vertrag nicht ändern lassen sondern bekommen normalerweise eine neuen und der Vollzeitvertrag ruht bis zum offiziellen Ende der Elternzeit?
4.Da wir quasi fusionieren und eine neue Fa. ''enttsteht'' wie verhält es sich mit der Betriebszugehörigkeit, Gehaltsstufen etc.? LAnden wie wieder bei 0 oder muss der ''neue'' alte AG die Jahre übernehmen?"
1. Ich denke ja, allerdings sollte meine ich auch die Elternzeit ein Grund sein.
2. Du genießt nicht mehr oder weniger Kündigungsschutz als sonst in der Schwangerschaft und Elternzeit. Es geht alles nur mit ZUstimmung der Aufsichtsbehörde.
3. Ja, es gibt nur eine zusatzvereinbarung dann.
4. Müsste alles mit übernommen werden.
Beitrag von siouxsqaw - 25.11.11 - 22:21 Uhr
Danke!
