Hallo Zusammen,
vielleicht könnte Ihr mir weiterhelfen. Ich habe meinem Arbeitgeber am 4.10 mitgeteilt das ich Schwanger bin durch ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot erhalte ich Mutterschutzlohn. Also ich habe davor immer NS, Wochenende, Sonn und Feiertag gearbeitet. Meine Durchschnittszulagen liegen bei 382 Euro. Nun ist es so, ich habe am 3.10 (feiertag) noch regulär gearbeitet und erhalte dadurch steuerfreien Zuschlag. Die Berechnung des Mutterschutzlohns beginnt ja ab 4.10. Meine Personalabteilung hat mir nun von den 382 Euro den steuerfreien zuschlag abgezogen, dies ist aber doch nicht richtig?? und den rest muss ich versteuern (das ist logisch und versteh ich) aber sie darf doch diesen einen Tag den ich gearbeitet habe nicht einfach vom Mutterschutzlohn abziehen? Oder`?
Mutterschutzlohnberechnung
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Beitrag von koalabaerli - 25.11.11 - 20:48 Uhr
Beitrag von susannea - 25.11.11 - 21:57 Uhr
Nee, abziehen dürfen sie dir natürlich nichts.
Was ich mir nciht sicher bin, ob du die richtige Berechngunsgrundlage genommen hast.
Es ist ja so, dass die letzten 3 vollen Kalendermonate vor dem Eintreten der Schwangerschaft genommen werden, sprich bei dir müssten es dann die Durchschnitte von April, Mai und Juni 2011 sein.
Beitrag von koalabaerli - 26.11.11 - 20:45 Uhr
Ja genau das ist richtig, meine personalabteilung hat dies erst falsch gemacht und die monate juli, aug. sep. genommen bis ich es gesagt habe das das falsch ist.... echt lächerlich odeR?
