Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Ich gehe nachts Zeitung austragen. Fange um 4.30Uhr und bin um 6Uhr wieder fertig, dass ganze mach ich 6x die Woche.
Habe gestern erfahren, dass ich schwanger bin, also noch ganz frisch.
Darf ich jetzt noch weiterhin Zeitung austrage und muss ich das SOFORT dem Arbeitgeber melden?
Gruß
Schwanger, darf ich dennoch nachts arbeiten?
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Beitrag von -zitronensorbet- - 26.11.11 - 11:42 Uhr
Beitrag von bonbon1985 - 26.11.11 - 12:00 Uhr
huhu
Wieso solltest du nicht arbeiten gehen dürfen? Du bist doch nicht krank 
Und melden musst du das deinem Arbeitgeber auch nicht sofort.
Viele warten ja eh bis nach der 12 SSW-die Gründe dafür kennst du ja,von daher würde ich auch bis dahin warten.
lg und eine schöne SS wünsche ich Dir.
Beitrag von susannea - 26.11.11 - 14:46 Uhr
Schon mal was vom Mutterschutzgesetzt gehört?!?
Nein, dann besser mal nachlesen, denn nein, sie darf nachts nicht mehr arbeiten!
Beitrag von kati543 - 26.11.11 - 17:18 Uhr
Falsch, der AG darf sie nachts nicht mehr beschäftigen, SOBALD ER VON DER SS WEISS. Sagt sie es nicht (und sie ist nicht verpflichtet es zu sagen !!!), darf sie arbeiten. Obwohl sie natürlich, wenn sie es sagt, trotzdem ihren Lohn bekommen würde. Aber es gibt ja Frauen, die lieben ihren Beruf. 
Sie dürfte theoretisch bis zur Geburt nachts arbeiten. Denn sie ist per Gesetz nur verpflichtet, dem Arbeitgeber die Geburt mitzuteilen. Denn der Mutterschutz nach der Geburt ist Pflicht…
Beitrag von -zitronensorbet- - 26.11.11 - 18:03 Uhr
für deine Antwort.
Gilt das mit dem Lohn weiterzahlen auch bei einem 400€ Job?
Irgendwann muss ich es meinem Arbeitgeber ja mitteilen und dann muss ich ja aufhören.
Gruß
Beitrag von susannea - 26.11.11 - 21:56 Uhr
DAs ist falsch, wie du dem Link unten entnehmen kannst, nur solange es keiner weiß, kann auch keiner klagen.
Aber nein, sie dürfte auch so nicht mehr arbeiten!
Und nein, sie darf nicht bis zur Geburt nachts arbeiten, das ist absoluter Blödsinn, das gilt zwar für die 6 Wochen vorher, dass sie freiwilig sind, das Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit ist aber nciht freiwillig.
Wennn müsste sie sich eine Ausnahmegenehmigung holen und obs die gibt, ist fraglich!
Beitrag von mama-02062010 - 26.11.11 - 12:30 Uhr
Nach § 8 Mutterschutzgesetz dürfen werdende und stillende Mütter in der Nacht nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden.
Diese Regelung ist eindeutig, hat jedoch einige wenige Ausnahmen.
So dürfen in den ersten 4 Monaten der Schwangerschaft Frauen und stillende Mütter beschäftigt werden * in Gaststätten und im Beherbergungswesen bis 22 Uhr, * in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr und * als Künstlerin bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
Wichtig: Die Aufsichtsbehörden, im Regelfall also die Ämter für Arbeitsschutz, können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften machen. Dieses wird in der Praxis häufig dann der Fall sein, wenn die Schwangeren selber mit den Nachtarbeitszeiten einverstanden sind.
Achtung: Haben Sie Ihren Arbeitgeber noch nicht über die Schwangerschaft informiert, gelten die Nachtarbeitsverbote trotzdem. Dann gilt allerdings der Grundsatz: Wo kein Ankläger ist auch kein Richter. Falls also niemand von Ihrer Schwangerschaft etwas weiß, kann auch niemand gegen die Nachtarbeit einschreiten. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig über die Schwangerschaft. Nur so können Sie ausreichend geschützt werden.
Ein letzter Tipp: Die Mitteilung über die Schwangerschaft muss nicht erst erfolgen, wenn Sie Ihren Mutterpass erhalten haben.
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/blog-news/nachtarbeit-fuer-schwangere-ein-rotes-tuch/
Beitrag von susannea - 26.11.11 - 14:47 Uhr
Sobald du das dem AG mitteilst, darfst du das nicht mehr machen, musst aber weiterhin das Geld bekommen.
WO liegt also das Problem?!?
Beitrag von -zitronensorbet- - 26.11.11 - 17:58 Uhr
für deine Antwort.
Gilt das mit dem weiterzahlen auch bei einem 400€ Job?
Gruß
Beitrag von susannea - 26.11.11 - 21:50 Uhr
Ja, natürlich.
Beitrag von frau_e_aus_b - 26.11.11 - 17:57 Uhr
Du bist nicht verpflichtet deinem AG von der SS zu erzählen (siehe Antwort von Kati).
Ich bin Krankenschwester, arbeite nur im Nachtdienst, weil ich sonst nicht mein Kind betreut bekomme. Sollte ich schwanger werden/sein, würde ich so lange es geht im ND weiter arbeiten (also wenn von FA-Seite nix dagegen spricht und ich es körperlich schaffe), weil ich bei Früh- und Spätdienst ein Betreuungsproblem bekomme.
Ich habe das Glück auf einer "einfachen" Station zu sein, d.h. wir haben kaum schwere Pflegefälle und Nachts ist ein Springer da, den ich im Bedarfsfall (Pat. lagern, im bett hochziehen etc) rufen kann (das mache ich auch jetzt im nicht-schwangeren zustand, weil mir mein Rücken zu schade ist um alleine Patieten zu lagern etc, ausserdem finde ich es für den pat angenehmer, als wenn da eine Person alleine an einem rumzerrt)... gut ich schweife ab 
Also wie gesagt, wenn nichts dagegen spricht würde ICH auch Nachts arbeiten.... aber das muss ja jeder selber entscheiden
LG
Steffi
Beitrag von -zitronensorbet- - 26.11.11 - 18:02 Uhr
für deine Antwort.
Ich würde auch gerne noch weiter Zeitung austragen. Mir macht es riesen Spaß, es ist einfache Arbeit und ich habe immer Zeit für mein Kind tagsüber. Bin also sehr zufrieden mit meinem Job.
Gruß
