Soll ich mich darauf wirklich einlassen?

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Beitrag von clementi - 26.11.11 - 14:29 Uhr

Hallo,

vor einigen Tagen bekam ich ein Schreiben der Anwältin meines Noch-Ehemannes.

Darin wird mir in Aussicht gestellt, dass ich unter folgenden Bedingungen Ehegattenunterhalt in Höhe des bisherigen Trennungsunterhaltes bis Ende 2016 erhalte:

1. Ich bestätige, dass die Trennung bereits im November 2010 erfolgte.

2. Ich stimme zu, dass mein Noch-Ehemann das Sorgerecht für unsere gemeinsame Tochter zurückgibt.

3. Ich verzichte darauf, Umgang zwischen Vater und Tochter einzuklagen.

Hintergrund ist, dass die Freundin meines Mannes schwanger ist. Die Scheidung soll also möglichst schnell und reibungsfrei über die Bühne gehen, damit er sie heiraten kann.

Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf mich wird damit begründet, dass er aufgrund eines mehrjährigen Auslandsaufenthaltes sich nicht imstande fühlt, hier irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Ich muss gestehen, dass ich erst einmal vollkommen geplättet war.

Dann habe ich ein langes Gespräch mit meinem Freund geführt. Er hat mir zugeredet, diese Vereinbarung anzunehmen.

Aber ich bin mir da sehr unsicher und wollte mal hier ein paar Meinungen einholen. Wie würdet Ihr an meiner Stelle entscheiden?

GLG

Beitrag von anneelmas - 26.11.11 - 14:38 Uhr

Hallo Clementi,

ich würde nur Punkt 1/2 zustimmen und was den Umgang mit eurer Tochter angeht ist das wohl mehr als unverschämt!

Sieht sie denn ihren Vater seit der Trennung überhaupt ?

Wie sehr hängt sie an ihrem Vater?

Damit würde ich auch jeden Fall zum Anwalt gehen und nicht einfach zustimmen.

LG

Beitrag von clementi - 26.11.11 - 14:54 Uhr

Hallo anneelmas,

meine Tochter hat ihren Vater seitdem er ausgezogen ist (vor mehr als 6 Monaten) nicht mehr gesehen. Er hat noch nicht einmal angerufen.

Da er sich allerdings auch schon eine Weile vorher nicht wirklich um sie gekümmert hat, vermisst sie ihn im Moment auch nicht. Zumal mein Freund sich sehr um sie bemüht.

Anwalt habe ich (noch) keinen. Aber wahrscheinlich hast Du recht und ich sollte noch eine fachkundige Meinung einholen.

Danke für Deine Meinung #blume

GLG

Beitrag von anneelmas - 26.11.11 - 15:35 Uhr

hallo anneelmas,

schade um ihren Vater das er es nicht erkennt wie wichtig er in ihrem Leben nun mal ist. So wie er sich verhält kann man auf ihn verzichten. Am besten suchst du dir eine/n Anwalt/ Anwältin für Familienrecht !

Gerngeschehen :)

GLGZ

Beitrag von sonnenkind1977 - 26.11.11 - 14:43 Uhr

1. Neue schwangere Freundin klingt nicht so, als würde es noch einen Weg zurück geben... aus meiner Sicht kann man dann auch zustimmen, dass die Trennung auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, egal wie lang es in Wirklichkeit war. Laut VK hast Du ja auch schon einen neuen Partner, mit dem Du Dir ein Kind wünscht, also warum nicht?

2. Alleiniges Sorgerecht und Verzicht auf Umgang heißt für mich, dass Dein Ex bis auf die Unterhaltszahlungen keinen Kontakt mehr haben wird. Was sagt denn Deine Tochter dazu, mit 8 Jahren kann sie da ja durchaus eine Meinung haben! Wenn Du dem Punkt zustimmst, dann aber auch umgekehrt, auch er kann dann keinen Umgang einklagen. Das ist denke ich psychologisch wichtig für Deine Tochter, dann könnt ihr abschließen und müsst keine "Angst" haben, dass er irgendwann wieder vor der Tür steht und alles durcheinander bringt...

3. Was hättest Du denn sonst an Unterhalt bekommen? Mehr oder weniger? In 6 Jahren ist Deine Tochter 14, wenn dann der Unterhalt für Dich wegfällt, kannst Du wenigstens halbtags arbeiten, das sollte Dich also nicht in ein finanzielles Loch stürzen.

Bisher sehe ich noch keinen Haken an der Vereinbarung. Ich denke aber, Du solltest das auch mit Deinem Anwalt durchgehen, nur zur Sicherheit. Das ist ja bestimmt auch noch anders geschrieben, als Du es hier zusammengefasst hast, nicht, dass sich da noch so Rechtsanwaltstricks verstecken ;-)

Beitrag von clementi - 26.11.11 - 15:00 Uhr

Hallo sonnenkind1977,

mit Deinem Einwand bezüglich des Umgangs könntest Du recht haben. Warum sollte nur ich auf die Klagemöglichkeit verzichten?

Der Trennungsunterhalt ist immerhin so hoch, dass ich im Moment nicht unbedingt arbeiten muss. Aber, wenn ich der Vereinbarung nicht zustimme, würde der Unterhalt für mich nach der Scheidung wohl wegfallen.

Einen Anwalt habe ich bislang nicht. Aber wahrscheinlich wäre es keine schlechte Idee, sich einen zuzulegen.

Danke für Deine Meinung #sonne

GLG

Beitrag von comapo - 26.11.11 - 21:53 Uhr

Hallo Clementi,

er kauft sich frei. Da das eine Vereinbarung ist, die eigentlich nur zu Lasten seiner gesetzlichen Rechte ist, wüsste ich nicht, wozu Du Dir einen Anwalt nehmen solltest.

Ich finde das zwar bedenklich, was er tut, aber wenn er Dir quasi schriftlich gibt, dass er keinerlei Bock auf euer Kind hat und sich sowieso ins Ausland verzieht, dann macht es auch gar keinen Sinn, seine Mitwirkung oder Umgänge zu fordern.

Zwar kannst Du auf Umgang klagen (also theoretisch), aber vollstreckbar ist das sowieso nicht.

Fußangeln kann ich nach Deiner Schilderung nicht erkennen.

Und wenn ich die Neue wäre, würde ich ziemliche Paranoia haben, dass ich mit Kind auch mal so "entsorgt" werde. Aber das muss Dich ja nicht jucken.

LG

Beitrag von babylove05 - 26.11.11 - 21:58 Uhr

Hallo

Also punkt 1 u. 2 versteh ich ja noch aber 3 ... WOW ... was des den für ein Vater , auf des würde ich mich NIE einlassen , deine Tochter hat ein recht auf ihren Vater , was ist wenn sie gerne möchte des du des in ein paar jahre einklagst ... aber naja muss jeder selber wissen .. ich find es einfach nur traurig .... von deinen NOCH Mann

Lg Martina

Beitrag von silbermond65 - 26.11.11 - 23:08 Uhr

deine Tochter hat ein recht auf ihren Vater , was ist wenn sie gerne möchte des du des in ein paar jahre einklagst

Selbst wenn man sowas einklagen sollte.....niemand kann den Vater dann auch zum Umgang zwingen.
Wenn er nicht will,dann will er nicht.
Ich würde den Wisch so unterschreiben und gut.

Beitrag von babylove05 - 27.11.11 - 15:56 Uhr

Natürlich kann man es nicht "durch"setzen des er seine Tochter auch wircklich sieht oder ein Umgang hat , ABER ich find es trauig so was zutunerschreiben , und vorallem des später mal ein Kind zuerklären des man zu sowas zugestimmt hat ...

Aber naja muss jeder selber wissen

Beitrag von nick71 - 27.11.11 - 16:45 Uhr

"Darin wird mir in Aussicht gestellt, dass ich unter folgenden Bedingungen Ehegattenunterhalt in Höhe des bisherigen Trennungsunterhaltes bis Ende 2016 erhalte"

"Hintergrund ist, dass die Freundin meines Mannes schwanger ist. Die Scheidung soll also möglichst schnell und reibungsfrei über die Bühne gehen, damit er sie heiraten kann."

Bist du selber anwaltlich vertreten?

Ich an deiner Stelle würde nix unterschreiben, was nicht von MEINEM Anwalt abgesegnet wurde.

Es kann nämlich evtl. sein, dass du -trotz dieser Vereinbarung- weniger oder auch gar keinen Ehegattenunterhalt mehr bekommst, wenn er verheiratet bzw. das Kind geboren ist.

Um das auszuschließen, würde ich mich vorab informieren...

Beitrag von kleenerdrachen - 27.11.11 - 18:02 Uhr

Also Punkt 3 würde ich auf keinen Fall zustimmen, deine Tochter hat ein Recht auf Umgang mit ihrem Vater und das würde ich mir gar nciht über den Hals ziehen. Ich meine, DU musst das vor deiner Tochter auch noch verantworten können, dass du diesem zugestimmt hast. Es kann ja sein, dass deine Tochter das so auslegt, als ob du ja gar nicht wolltest, dass sie Umgang zum Vater hat.

Wenn du dieser außergerichtlichen Einigung zustimmst, heißt das außerdem noch lange nicht, dass der Unterhalt weiterhin derselbe bleibt, es kann immer Situationen in die dein Mann kommt, wo er seine finanziellen Möglichkeiten stark einschränken muss und dann haben erstmal seine Kinder Unterhaltsansprüche und dann kommst du.

Lass dich wirklich von einem Anwalt oder wenigstens mal bei pro familia oder Caritas etc. beraten!

LG Steffi

Beitrag von schubidu-50 - 28.11.11 - 20:02 Uhr

Zu Punkt 3: gibt es auch die Möglichkeit das (irgendwann, wenn deine Tochter älter ist) sie selbst den Umgang einklagt.

Also könntest du auf Punkt 3 verzichten, aber deine Tochter halt nicht.

Beitrag von schullek - 01.12.11 - 13:10 Uhr

hallo,

ich kenne min. 2 frauen, die sich ein bein ausreißen würden, um so etwas unterschreiben zu können.
du kannst ab unterschrift die wichtigsten entscheidungewn für deine tochter selber treffen udn wirst dich selten rumstreiten müssen. du bekommst weiterhin unterhalt und bist für die nächsten 4 jahre abgesicher´t. und ein mann der so einen vertrag aufsetzt, dem würde ich sicherlich keinen umgang aufzwingen wollen. entweder er will sein kind von sich aus sehen, oder auch nicht. was hat dein kind von einem vater, der es nur gezwungenermaßen sieht?
deinemkind wü+rde ich das natürlich nicht so erklären. wenn es älter ist, kann es sich selbst eine meinung bilden.

lg