Ich beziehe jeden Monat 1500 Euro Miete. Aus meiner Erwerbstätigkeit errechnet sich ein Elterngeld von ca. 1200 Euro. Wird dieses wegen den mieteinnahmen gekürzt oder gilt der Zuverdienst wahrend des elterngeldbezuges nicht für Vermietung?
Ich wäre sehr dankbar für eure Antworten!
Mieteinnahmen 1500 Euro. Wird das Elterngeld wahrend der Elternzeit gekürzt?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von p33300 - 26.11.11 - 18:08 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 26.11.11 - 18:51 Uhr
ich kann jetzt keine rechtssichere auskunft geben aber
- werden denn die mieteinnahmen nicht herangezogen für die berechnung des elterngeldes?
wenn nein, denke ich ehrlich gesagt auch nicht, daß sie für die berechnung als einkommen herangezogen werden, welches das elterngeld schmälern könnte.
sonst müßte ja z.B,. auch nach zinseinkünften gefragt werden, wird es aber ja meines wissen nach nicht, oder?!
aber ich würde einfach bei der elterngeldstelle anrufen, die können dir sicehr auskunft erteilen
Beitrag von wasteline - 26.11.11 - 19:01 Uhr
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-und-Mieteinnahmen_64995.htm
Beitrag von skm - 27.11.11 - 11:24 Uhr
huhu,
warum postest du noch mal ..? hast doch ne menge antworten bekommen.
mieteinkünfte werden nicht mit zur berechnung herangezogen.
lg skm
