Hallo,
ich habe bei mir in der Tanzschule eine Kaffeemaschine stehen. Die Eltern trinken auch immer recht viel und ich hab eine kleine Sparbox daneben wo dran steht bitte um eine kleine Spende für den Kaffee. Naja, es ist so gut wie nie was drinnen und ich muss ständig neuen Kaffee, Milch und Zucker kaufen. Die Kursbeiträge sind echt sehr günstig bei mir und mich nervt es unglaublich das da nix in die Spardose geworfen wird, die Eltern sich aber reichlich am Kaffee bedienen. Ich finde das ist keine Selbstverständlichkeit das ich da Kaffee etc. bereitstelle für umsonst.
So jetzt meine Frage: Ich würde gerne die Unkosten für den Kaffee reinbekommen und zum Beispiel pro Tasse Kaffee 30 Cent oder so verlangen. Will da echt nix dran verdienen, will es aber auch nicht verschenken. Muss ich deswegen jetzt ein Gewerbe anmelden weil ich Geld für den Kaffee verlange??
gewerbe wegen kaffeemaschiene anmelden??
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von rabenmama86 - 26.11.11 - 22:10 Uhr
Beitrag von vwpassat - 26.11.11 - 22:14 Uhr
Ist die Tanzschule selbst denn kein Gewerbe?
Ich würde den Kaffee als Service und als nette Geste/Kundenbindung sehen. Wenn es überhand nimmt oder Dich halt stört, dann räum die Maschine wieder weg.
Beitrag von rabenmama86 - 26.11.11 - 22:17 Uhr
nein, die Tanzschule ist kein Gewerbe. Ja, es nimmt überhand, sonst würde es mich nicht stören...
Beitrag von vwpassat - 26.11.11 - 22:30 Uhr
Dann seh ich nur 2 Möglichkeiten:
Preise für die Tanzkurse etwas erhöhen
oder
Keinen Kaffee mehr
Beitrag von sassi31 - 27.11.11 - 00:37 Uhr
Und wie bist du dann beim Finanzamt gemeldet? Ich meine, du hast doch Einnahmen durch die Kursgebühren usw..
Beitrag von sakirafer - 27.11.11 - 11:44 Uhr
Sind Tanzlehrer nicht Freiberufler? Da gibt es ja einen Unterschied.
Beitrag von rabenmama86 - 27.11.11 - 12:46 Uhr
ja ganz genau!
Beitrag von sassi31 - 27.11.11 - 15:39 Uhr
Beitrag von sassi31 - 27.11.11 - 15:39 Uhr
Ich hab doch keine Ahnung. Deshalb hab ich ja gefragt.
Beitrag von jessi2403 - 26.11.11 - 22:19 Uhr
Ja wirklich! Leute gibt´s.....
Das wäre ja so, als wenn mir die Douglasdame ein Pröbchen mit in die Tüte legt und dann noch ne kleine Spende verlangen würde....
Beitrag von rabenmama86 - 26.11.11 - 22:23 Uhr
ja genau, vergleich mich doch damit. Der Douglas macht wenigstens viel Umsatz. Ich hab aber im Moment noch kaum Gewinn und muss für den blöden Kaffee draufzahlen...
Beitrag von schwilis1 - 26.11.11 - 22:28 Uhr
oder du tust ab sofort den Kaffee mit einkalkulieren... also 5 euro mehr im monat oder so...
ich verstehe dass es dich ärgert... und der vergleich mit douglas hinkt gewaltig! wenn gar nichts hilft, dann wirklich die Kaffeemaschine wegtun... sollen sich doch die eltern ihren kaffee selber mitbringen
Beitrag von schwilis1 - 26.11.11 - 22:26 Uhr
die proben kommen von den Firmen und sollen doch bitte verteilt werden. das nennt sich dann Werbung!
ich finde es ok, ne spendenbox aufzustellen. nicht ok finde ich, keine Kohle reinzuwerfen, wenn ich mir da genüßlich jede Woche 2 kaffee reinziehe während mein kind tanzt!
Beitrag von rabenmama86 - 26.11.11 - 22:28 Uhr
ich danke dir!
Beitrag von sakirafer - 27.11.11 - 11:43 Uhr
Der Vergleich hinkt doch arg.
In welchem Verein, welcher Musikschule, Malschule bekommst du denn Kaffee für umme, wenn dein Kind trainiert, übt? In jdem Vereinsheim musst du dein Getränk doch auch bezahlen.
Beitrag von sandra7.12.75 - 26.11.11 - 22:29 Uhr
Hallo
Ne aber wenn du die Tanzschule selber betreibst solltest du doch mal ein Gewerbe anmelden.
Kaffee gibt es Gratis,dafür brauchst du keine genehmigung.
lg
Beitrag von rabenmama86 - 27.11.11 - 12:44 Uhr
nein, hab beim Finanzamt gefragt, Tanzschule gilt als Freiberuflich, brauch man kein Gewerbe anmelden. Bin ich mir 100% sicher.
Beitrag von manavgat - 27.11.11 - 13:35 Uhr
Ich bin mir auch ganz sicher:
wenn Du die einzige Person in der Tanzschule bist, die arbeitet, dann geht das noch als freiberuflich.
sobald Du aber Tanzlehrer auf Honorarbasis oder Minijob oder angestellt beschäftigst, brauchst Du ein Gewerbe.
Es kommt übrigens nicht selten vor, dass man am Telefon beim Finanzamt eine falsche Auskunft bekommt.
Gruß
Manavgat
Beitrag von sandra7.12.75 - 27.11.11 - 19:56 Uhr
Hallo
Ok,ich dachte du hättest Angestellte.
Dann finde ich es frech.
Unsere Kinder haben auch gerade erst gespendet nach der Nikolausfeier.
Die arbeiten alle sogar ehrenamtlich und da finde ich es nur fair etwas zu spenden.
Genauso lasse ich den Beitrag von 59 Euro im Jahr laufen obwohl z.Z. nur ein Kind schwimmen geht.
lg
Beitrag von sakirafer - 27.11.11 - 11:40 Uhr
Hallo,
ich glaube nicht, dass du wg. dem Kaffee ein Gewerbe anmelden musst, damit verdienst du ja kein Geld.
Ich finde die Eltern echt unmöglich (beim Friseur, in der Kfz-Verkstatt etc schmeiß ich ja auch was in die Kaffeekasse) und manche Antworten hier auch eigenartig. Ich würde die Eltern noch mal darauf hinweisen, dass da eine Kaffeekasse steht und wenn es nicht funktioniert die Maschine eine Zeit lang wegräumen.
Vielleicht ist die Tanzschule ja auch für einen Automatenaufsteller interessant?
LG
Sakirafer
Beitrag von lisasimpson - 27.11.11 - 12:44 Uhr
ich würde es nicht als spende deklarieren, den ndie ist freiwillig, sondern als unkostenbeitrag.
Ich würde zum einen nochmal drauf hinweisen, dßa dich inkl. kaffee, maschine, milch, wartung, reinigung usw..
ein kaffee ca 30 cent kostet.
du möchtest keinen gewinn damit machen aber die hättest gerne von denjenigen einen unkostenbeitrag in dieser höhe, die sich einen kaffee nehmen-
und bittest um direkte begleichung in die kasse.
dann ist die hemmschwelle erheblich höher nicht zu zahlen als wenn dsa eine spende ist
wie das dann mit dem finanzamt ist, weiß ich nicht, aber du bist wahrcheinlich freiberuflerin, oder?!
du darfst aber doch in dr funktion auch durchlaufende kosten haben (kosten für den kafee stehen den einnahmen gegeüber oder?!
Beitrag von rabenmama86 - 27.11.11 - 12:48 Uhr
Hallo,
danke das ist eine gute Idee mit dem Unkostenbeitrag. Ich werde am Besten mal beim Finanzamt nachfragen ob das in Ordnung geht. Möchte auf keinen Fall was falsches machen und später ärger mit dem Finanzamt haben, das kann ich mir leider nicht leisten...
Beitrag von manavgat - 27.11.11 - 13:33 Uhr
Unfug. Dafür braucht man kein Gewerbe.
Grundsätzlich solltest Du Dir aber Gedanken machen, ob Deine Preise kostendeckend sind.
Zum Kaffeeproblem: wenn genug getrunken wird, dann kannst Du vielleicht durch eine Fachfirma einen Automaten aufstellen, der mit Münzen funktioniert. Es gibt Modelle, wo es für Dich als Anbieter kostenlos ist.
Alternativ: der saubere Kaffeebecher wird von Dir nur noch für 2 Euro (50 Cent Kaffee und 1,50 Euro Pfand) ausgegeben. Ist die Frage, wer das übernimmt.
Gruß
Manavgat
