Wer kann mir helfen? Aufhebungsbescheid KiZu!

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Beitrag von bellini79 - 27.11.11 - 15:11 Uhr

Erstmal einen schönen 1.Advent #stern

Wir beziehen seit Juli diesen Jahres den Kinderzuschlag und nun hat mein Mann mit der Nov.Abbrechnung Weihnachtsgeld mit drauf! Knapp 500brutto! Nun ging ich davon aus das dies dann auf die folgenden 6Monate? umgelegt wird und der Zuschlag sinkt!

Aber ich bekam ein Bescheid das der Zuschlag ab Dezember im vollen Umfang aufgehoben wird mit Begründung das mein Mann im Nov.Weihnachtsgeld bekommt und dies ab Dez. anzurechnen ist! Jaja...war mir klar, aber wieso denn nun eine komplette

Aufhebung! 500€ Brutto ist nicht Welt für 4 Personen umgelegt auf weiter Monate!

Hier nach richtet sich die Aufhebung:

§ 48
Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
(1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit

1. die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt

#kratz mein Mann vermutet die Sachbearbeiterin wird das Weihn.Geld nur im Dez´. mit einberechnen und aber Jan. wird der Zuschlag wieder fließen!

!? Und wenn nicht? Will mich da nicht drauf verlassen!

Was versteht ihr unter diesen Gesetzestext!#danke