Gegen meinen Wunsch nach Ende der EZ auf 80% gestuft

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Beitrag von beablu - 27.11.11 - 19:17 Uhr

Liebe ForumMitglieder,

ich beginne im Januar 2012 nach 9 Monaten EZ wieder an voll zu arbeiten,

mein Mann bleibt die restlichen 5 Monate in EZ zu Hause,

bei meinem AG habe ich bereits schriftlich angegeben, dass ich dann ab MAI 2012, wenn die EZ zu Ende ist und unsere Tochter in den Kindergarten geht, anstatt 100% nur noch 80% Teilzeit arbeiten möchte,

jetzt hat mir mein AG mitgeteilt, dass ich

1. nicht in meinen alten Job zurück kehren kann, sondern ein anderes Aufgabengebiet übernehmen soll (von der Referentin der Fraktionsvorsitzenden zum Veranstaltungsmanagement - die Vergütung ist die Gleiche) und

2. schon im Januar 2012 auf diese 80% Stelle gehen soll.

Darf mein AG das? Kann er mich denn gegen meinen Willen schon im Januar 2012 auf 80% ´runter stufen obwohl ich dies gar nicht möchte?

Ich freue mich sehr über Antworten!
herzliche Grüße und einen schönen 1.AdventAbend

beablu

Beitrag von zwillinge2005 - 27.11.11 - 20:00 Uhr

Hallo beablu,

Du hast ein Jahr Elternzeit eingereicht und möchtest zunächst Vollzeit in Elternzeit arbeiten und dann reduziert NACH der Elternzeit? Oder beendest Du Deine Elternzeit vorzeitig?

100% in der Elternzeit arbeiten geht nicht, da Du nur maximal 30 Std./Woche arbeiten darfst.

Direkt nach der EZ muss Dich Dein AG wieder 100% nehmen - ob er Dir dann aber später die 80% bewilligen muss weiss ich nicht. Wenn er Dir jetzt sofort die 80% (die Du doch eigentlich haben willst) anbietet ist das doch eher positiv. Oder sind es die 20 % Gehalt, die dann "fehlen" das Problem?

Also wichtig wäre zunächst zu wissen, wann die angemeldete Elterzeit endet und was genau Du schriftlich bei Deinem AG angemeldet hast (Teilzeit in EZ, Änderung des AV auf TZ etc)

LG, Andrea

Beitrag von beablu - 27.11.11 - 20:51 Uhr

Liebe Andrea,

danke für deine Antwort.

MEINE Elternzeit endet am 31.12.2011 und ich möchte gerne voll wieder in den JOb einsteigen, da ja mein Mann sich um die Kleine kümmert, ab Mai 2012 dann, wenn auch er wieder 100% arbeiten muss, möchte ich auf die 80% reduzieren und ja, richtig, es geht natürlich um das Geld ... immerhin bin ich ja dann die Hauptverdienerin

bei meinem AG habe ich eine Änderung des AV auf TZ beantragt...

liebe Grüße
Beate

Beitrag von ida-calotta - 27.11.11 - 20:05 Uhr

Hallo!

Wenn deine EZ im Mai erst endet, du aber im Januar schon wieder einsteigen willst darfst du nur max. 30 Stunden/Woche arbeiten. Willst du Vollzeit arbeiten solltest du deine EZ vorzeitig auflösen und dann vertraglich regeln das du ab Mai eine 80%-Stelle hast. Ist dein Aufgabengebiet im Vertrag festgelegt? Wenn nicht wirst du wohl damit leben müssen auch was anderes/vergleichbares zu machen. Du hast sonst keinen Anspruch auf exakt die gleiche Stelle.

LG Ida

Beitrag von beablu - 27.11.11 - 20:56 Uhr

Liebe Ida,

MEINE Elternzeit endet am 31.12.2011 und ich steige nicht eher ein, sondern nehme mein "normales" AV wieder auf... das habe ich schon lange vor Beginn meiner EZ dem AG mitgeteilt... ich ärger mich halt, weil ich nicht voll einsteigen soll sondern schon ab Januar auf die 80% gehen soll, neben dem fehlenden Geld für uns, ist es auch unnütz, da mein Mann gerne seine Aufgaben in EZ zu Hause voll und ganz übernimmt.

beste Grüße
Beate

Beitrag von ida-calotta - 27.11.11 - 21:07 Uhr

Dann habe ich das falsch verstanden. Ich würde dann nochmal das Gespräch suchen warum es nicht möglich ist für 5 Monate Voll zu arbeiten. Dein AG wird ja eine Begründung haben und die soll er dir nennnen.

Beitrag von beablu - 27.11.11 - 21:12 Uhr

Liebe Ida,

das werde ich die Woche auch machen ... ich wollte ur gerne vorher meine Rechte Wissen und hoffe hier arbeitsrechtlich eine Antwort zu bekommen :-)

danke dir
Beate

Beitrag von ida-calotta - 27.11.11 - 21:17 Uhr

Du hast an sich ja Anspruch auf eine Vollzeitstelle wenn du diese auch vorher hattest.

Beitrag von fbl772 - 28.11.11 - 11:10 Uhr

Hallo,

du hast Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Wenn du später Teilzeit arbeiten möchtest, so sind natürlich die betrieblichen Belange zu berücksichtigen - daher kommt eine "Abteilungsversetzung" etc. schon in Frage, natürlich zu den vorherigen Konditionen.

Nein, grundsätzlich kann er dich nicht schon im Januar runterstufen. Wenn ihr aber einen Kompromiss finden wollt, dann könntest du die 5 Monate in der neuen Abteilung Vollzeit und dann Teilzeit arbeiten - so wäre beiden geholfen. Natürlich nur, wenn ihr einen Kompromiss finden wollt ... :-)

VG
B

Beitrag von beablu - 28.11.11 - 20:19 Uhr

Liebe/r B,

danke schön, es wird auf den Kompromis hoffentlich hinaus laufen ... das wäre das Beste. Wir sind eigentlich in guten Kontakt und ich möchte ja auch gerne wieder zurück kommen :-)

beste Grüße
Beate