Wahrscheinlich zum hundersten Mal... ABER...

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Beitrag von in84 - 27.11.11 - 20:33 Uhr

... ich raffs einfach nicht mit dem Elterngeld für ein zweites Kind.

Ich habe im Oktober 2010 einen Sohn bekommen.

Habe dann 1 Jahr Elterngeld bekommen, bleibe aber noch bis April 2012 daheim und werde dann Teilzeit arbeiten (Elternzeit habe ich bis Oktober 2012 genommen).

So, wir machen uns derzeit Gedanken über ein zweites Kind, fragen uns aber auch, wie das finanziell wird.

Hab da so viele unterschiedliche Sachen gehört.

Manchmal wird das Gehalt von vorm 1. mit eingerechnet, manchmal kriegt man nur den Mindestsatz, ich verstehs nicht so recht.

Würde ich jetzt wieder ss werden würde ein zweites Kind im August 2012 kommen, ich würde aber ab April nicht arbeiten gehen (glaub kaum, dass mein Chef mich für 3 Monate nochmal arbeiten lässt). D.h. ich hätte August 11 + September 11 EG bekommen und danach nichts mehr.

Halten wir an unserem ursprünlichen plan fest ab Februar wieder zu üben und es würde klappen, könnte ich ab April wieder arbeiten bis etwa Oktober 12.

Hätte also 6 Monate ca 600 € verdient, die übrigen 6 Monate nichts.

Was ist denn da "taktisch klüger"?

Zwischendrin arbeiten gehen oder lieber direkt "nachsetzen"???

Kann mir da eine (ohne irgendnen Paragraphendschungel :) ) weiterhelfen???

Schonmal Danke!!!

Beitrag von imzadi - 28.11.11 - 02:02 Uhr

Wenn ihr euch das Kind im Moment nicht aus eigener Leistung leisten könnt warum ist es dann ein Thema?

Beitrag von in84 - 28.11.11 - 13:12 Uhr

Ich hab nirgends geschrieben, dass wir uns kein zweites Kind leisten können????

Ich hab nur geschrieben, wir fragen uns wie das finanziell ist, mit was man etwa rechnen kann?

Klar sollte man eine SS nicht nach dem EG richten, aber in der heutigen Zeit finde ich kann man sich ja schon vorher ein wenig Gedanken machen, oder???

Es würde auch mit nur 1 Gehalt gehen, trotzdem kann man doch mal überlegen, welche Variante "besser" wäre....

Beitrag von zwillinge2005 - 28.11.11 - 09:54 Uhr

Hallo,

es werden immer die letzten 12 MOnate vor dem Mutterschutz in die Rechnung einbezogen. Zeiten ohne Elterngeldbezug werden mit null berechnet. Zeiten mit Elterngeldbezug werden rausgenommen. Je nachdem wann also der Beginn des Mutterschutzes von KInd zwei ist, musst Du nur zurückrechnen und schauen, welche Monate in den Bezug eingehen.

Dein Chef kann Dir nicht aufgrund der SS das arbeiten verwehren.

LG, Andrea

Beitrag von in84 - 28.11.11 - 13:14 Uhr

"Dein Chef kann Dir nicht aufgrund der SS das arbeiten verwehren."

Das dachte ich mir... deshalb denke ich auch, wenn ich jetzt schwanger werden würde, würde es keinen Sinn mehr machen nochmal zwischendrin zu arbeiten.

Wenn wir ab Februar üben könnte ich ja aber trotzdem im April arbeiten gehen.