Hallo,
mein MAnn wird einige Tage im Monat Rufbereitschaft haben für den Winterdienst.
Wird die Rufbereitschaft nicht bezahlt?
Nur wenn man tatsächlich raus muss?
Wer kennt sich aus?
Rufbereitschaft, Winterdienst
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Beitrag von anke1802 - 27.11.11 - 21:11 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.11.11 - 21:15 Uhr
Hallo
Wir haben bei uns( Altenheim) auch eine Rufbereitschaft in der Nacht. Falls mal ein Bew. ins KH muss und einer mitfahren muss.
Wir bekommen die Rufbereitschaft bezahlt(auch wenn wir nicht raus müssen) und wenn wir raus müssen, noch die Stunden als Überstunden.
Bianca
Beitrag von senior777 - 27.11.11 - 21:27 Uhr
Rufbereitschaft ist Arbeitszeit muß also bezahlt werden.
Beitrag von wasteline - 27.11.11 - 22:06 Uhr
http://www.ra-kassing.de/arbeit/berschaf/rufbersh.htm
Beitrag von imzadi - 28.11.11 - 01:57 Uhr
Bei meinem Mann ist es so das die normale Rufbereitschaft mit einem viertel des Stundenohn berechnet wird. Hat er wirklich einen Einsatz dann bekommt er den normalen Stundenlohn (inkl. Nacht und/oder Feiertagszuschlag wenn vorhanden), und er bekommt für einen Einsatz mindesten 2 Stunden bezahlt auch wenn der wirkliche Einsatz nur ein paar Minuten dauert.
