Rufbereitschaft, Winterdienst

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von anke1802 - 27.11.11 - 21:11 Uhr

Hallo,

mein MAnn wird einige Tage im Monat Rufbereitschaft haben für den Winterdienst.

Wird die Rufbereitschaft nicht bezahlt?
Nur wenn man tatsächlich raus muss?

Wer kennt sich aus?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.11.11 - 21:15 Uhr

Hallo

Wir haben bei uns( Altenheim) auch eine Rufbereitschaft in der Nacht. Falls mal ein Bew. ins KH muss und einer mitfahren muss.

Wir bekommen die Rufbereitschaft bezahlt(auch wenn wir nicht raus müssen) und wenn wir raus müssen, noch die Stunden als Überstunden.

Bianca

Beitrag von senior777 - 27.11.11 - 21:27 Uhr

Rufbereitschaft ist Arbeitszeit muß also bezahlt werden.

Beitrag von wasteline - 27.11.11 - 22:06 Uhr

http://www.ra-kassing.de/arbeit/berschaf/rufbersh.htm

Beitrag von imzadi - 28.11.11 - 01:57 Uhr

Bei meinem Mann ist es so das die normale Rufbereitschaft mit einem viertel des Stundenohn berechnet wird. Hat er wirklich einen Einsatz dann bekommt er den normalen Stundenlohn (inkl. Nacht und/oder Feiertagszuschlag wenn vorhanden), und er bekommt für einen Einsatz mindesten 2 Stunden bezahlt auch wenn der wirkliche Einsatz nur ein paar Minuten dauert.