Hallo
ich habe da mal eine dringende Frage. Ich weiß dass mir mein Chef nach Ende der Elternzeit kündogt, das hat er mir bereits eröffnet. Meinen gesamten Resturlaub (wg. BV) möchte er mir allerdings nicht auszahlen (er druckst immer rum ob er ihn dann mit dem letzten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auszahlen will müsste er sich noch ganz genau überlegen).
Nun muss ich ja aber meinen Elternzeitantrag schreiben und die Woche abgeben. Und ich weiß nicht was ich machen soll? Soll ich den Urlaub im Anschluss nehmen oder auf Auszahlung bestehen?
Wie sieht es aus wenn ich in der Elternzeit einen neuen Job finde und von selbst kündige bzw. einen Aufhebungsvertrag möchte.
Muss er mir meinen Urlaub dann auszahlen oder verfällt der???
Ansonsten weiß ich mir keinen Rat. Mein AG möchte dass ich nach der Elternzeit meinen Urlaub nehme und dafür gekündogt zu Hause bleibe. Er möchte mich auf Arbeit nicht mehr sehen.
Im anderen Fall sollte er ihn mir doch wieder erwarten auszahlen sollen, wird dass dann ins Elterngeld mit eingerechnet?
Danke für eine Antwort.
LG Judith
Kündigung in der Elternzeit - Resturlaub
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Beitrag von pummelchen7182 - 28.11.11 - 07:22 Uhr
Beitrag von susannea - 28.11.11 - 08:01 Uhr
Du hast jetzt keinen Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs, erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Und da entsteht ja dann zum Ende der Elternzeit (wenn er kündigt und das würde ich wohl glatt machen lassen ;) ) noch mal neuer Urlaubsanspruch.
Auch wenn du kündigst muss er den Urlaub dann auszahlen.
Also einfach erst mal Elternzeit anmelden, wenn du nicht gleich Vollzeit wieder arbeiten willst, dann für mindestens zwei Jahre und dann weitersehen (ob du noch eine Jahr ranhängst usw.) und evtl. gleich den Hinweis auf Teilzeit in Elternzeit geben ;)
Wann ist denn dein Kind geboren?
Beitrag von pummelchen7182 - 28.11.11 - 08:27 Uhr
vor 4 Tagen
und ich wollte soswie so 2 Jahre nehmen damit ich mir in Ruhe was neues suchen kann.
Ich danke dir für deine Antwort.
LG Judith
Beitrag von susannea - 28.11.11 - 08:38 Uhr
Herzlichen Glückwunsch!
Dann muss die Anmeldung für die 2 Jahre bis Donnerstag bei deinem AG sein.
Schreib einfach evtl. Teilzeit in Elternzeit mit rein, dann hat er hinterher schlechte Karten ;)
