Arbeitszeit - Kündigungsandrohung

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Beitrag von johanna1972 - 28.11.11 - 08:58 Uhr

Guten Morgen zusammen,

ich frage hier für eine Freundin, denn ich bin mir nicht sicher ihr da eine qualifizierte Antwort gegeben zu haben, aber vielleicht weiss ja einer von Euch es genau.

In der Nacht von Freitag auf Samstag, wurde meine Freundin von Ihrer Chefin angerufen und ihr wurde mitgeteilt, dass sie am Monatag und Dienstag zu einem Ersthelferkurs angemeldet sei und die Chefin ihr vergessen hätte es ihr zu sagen dieser findet in der Zeit von 9.00 h - 16.00 h statt - heute abend sie sie allerdings wieder Schicht - von 19.00 h - 0.00 h - und muss dann morgen wieder um 5.30 h aufstehen damit sie dann wieder zu diesem Kurs kann und soll morgen abend dann auch wieder arbeiten. Meine Freundin sagte dann zu ihrer Chefin, dass sie entweder arbeiten wird oder aber an den Ersthelferkurs teilnehmen wird, denn mit beiden wäre die zulässige Arbeitszeit überschritten und sie hätte auch die vorgeschriebenen Pausen nicht - daraufhin wurde ihr dann mit Kündigung gedroht. Meiner Meinung nach hat sie da richtig reagiert und es ist nicht rechtens - aber vielleicht liegen wir da auch falsch und es gibt irgendwelche Lücken im Gesetz. Kann mir da jemand helfen?

Schon mal vielen Dank - hoffe, dass es nicht allzusehr durcheinander geschrieben ist -

LG Johanna

Beitrag von thea21 - 28.11.11 - 09:16 Uhr

Es MUSS eine Ruhezeit von 12 Stunden gewährleistet sein und auch ICH würde darauf bestehen.

Ich würde zum Kurs gehen, allerdings nicht vorher noch arbeiten.

Beitrag von kati543 - 28.11.11 - 09:34 Uhr

Ich würde einen Anwalt fragen, anstatt urbia. Es gibt verdammt viele Ausnahmeregelungen und Urteile gerade bei den Ruhezeiten.
Ausserdem sollte sie sich natürlich überlegen, was sie danach machen will. Nehmen wir mal an, das ist wirklich nicht rechtens, dann hat sie natürlich mit ihrer "Aktion" die gesamte restliche Belegschaft - die umso mehr arbeiten musste - und alle Vorgesetzten gegen sich aufgebracht. Mobbing und Bossing ist da nur noch eine Frage der Zeit. Es wird richtig Spass machen, dann dort noch zu arbeiten.

Aber generell finde ich diese Arbeitszeit auch unzumutbar. Ich hätte das selbe Problem wie deine Freundin.

Beitrag von zwillinge2005 - 28.11.11 - 09:49 Uhr

Hallo,

sie soll also heute von 9-16 Uhr den Kurs besuchen, dann von 19 Uhr bis 24 Uhr arbeiten und morgen wieder von 9-16 Uhr zu dem Kurs gehen?

Dass sie 4,5 Stunden für den Arbeitsweg+Frühstück braucht ist Ihre Privatsache, aber trotzdem ist diese Kombi belastend. Warum arbeitet sie denn nur fünf Stunden? Was ist das für ein Schichtsystem?

Sie muss selber entscheiden, ob sie lieber arbeitslos ist. Allerdings denke ich eher, dass sich Deine Freundin und die Chefin missverstanden haben. Solche 24 Stunden Schichten habe ich bis vor drei Jahren noch selber gemacht - waren anstrengend, aber machbar. Und hier soll es eine Ausnahme für eine Fortbildung sein. Ich persönlich würde deshalb nicht meine Existenz aufs Spile setzen, allerdings glaube ich nicht, dass Deine Freundin mit einer 5 Std. Schicht existenzsichernd arbeited (nur eine Vermutung).

LG, Andrea

Beitrag von johanna1972 - 28.11.11 - 10:01 Uhr

Sie arbeitet 6 Tage die Woche 5 Stunden - da die Kinderbetreuung für Ihre Kinder tagsüber nicht gesichert ist - und abends immer mal die Mutter oder irgendjemand für die Kinder da ist - was ich eigentlich schon unzumutbar finde - 6 Tage zu arbeiten ohne einen Tag frei (ausser den Sonntag) - sie lebt aber von dem was sie verdient ganz gut - mit Unterhalt für die Kinder und ist nicht auf ALG II angewiesen - sie hat einen Stundenlohn von 15 Euro plus Nachtzulagen - ich denke vom Geld her ist es völlig in Ordnung.

Beitrag von senior777 - 28.11.11 - 09:51 Uhr

wie kann die Chefin sie NACHTS erreichen?

Beitrag von johanna1972 - 28.11.11 - 09:55 Uhr

Sie arbeitet immer die Schicht von 19.00 h - 0.00 h - deswegen ist sie auch Nachts erreichbar.

Beitrag von senior777 - 28.11.11 - 09:57 Uhr

die Chefin hat einen bildschönen Schuss!!

Beitrag von manavgat - 28.11.11 - 11:28 Uhr

Die Ruhezeiten werden nicht eingehalten und! bei Schichtarbeit müssen Planänderungen 3 Tage im Voraus mitgeteilt werden.

Ich würde ganz gelassen bleiben. Deshalb kann ihr nicht gekündigt werden.

Gruß

Manavgat

Beitrag von twins - 28.11.11 - 22:01 Uhr

Hi,
Hört sich so an, als wenn es eine Ausnahme wäre.
Bevor ich da jetzt ein großen Stress habe, würde ich versuche das zu machen und die Chefin selber noch mal persönlich ansprechen.

Kommt halt auch drauf an, was sie arbeitet, ob sie körperlich dazu in der Lage ist.
Wenn es nur um Pakete sortieren geht....ist ein geahner nicht soooo schlimm, abwer wenn sie Maschinen bedienen muss, etc.....

Wie gesagt, lieber nochmals das Gespräch mit der Chefin suchen.
Ich bin aber auch mal dafür den Po zusammen zu kneifen und nicht immer auf sein recht zu pochen....kommt halt auf den Job drauf an....,,

Grüße lisa