Erstmal vornweg es betrifft keinen ,nur eine theoretische Frage.
Am Wochwenende war bei uns wieder großer Tratschabend und da kam das Thema getrennte Kassen auf.
Wie ist das?
Einer Verdient der andere geht nicht arbeiten. Nun steht ja dem Nichtverdiener 10% des Einkommens des Verdieners als Taschengeld zu.
Was muß derjenige davon bezahlen, nur Schnickschnack, oder auch Kleidung, Kosmetik, Frisör, Arzt,Versicherung.
Und was ist wenn der Nichtverdiener zugewiesenes Haushaltsgeld bekommt,und derjenige haushaltet sparsam und es bleibt etwas über,muß er das zurücklegen oder darf er das verbraten.
Ich weiß bescheuerte Fragen, das kommt davon wenn die Weiber ab 39a nichts mehr zum tratschen haben.
VG 280869
Getrennte Kassen Frage dazu
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Beitrag von 280869 - 28.11.11 - 08:58 Uhr
Beitrag von sohnemann_max - 28.11.11 - 09:10 Uhr
Hi,
jo, das liegt wohl wirklich am Getratsche. Vielleicht kommt man auf solche Gedanken, wenn es einem zu gut geht oder man furchtbare Langeweile hat.
Keine Ahnung ich habe mir da keine Gedanken gemacht und werde es auch nicht - naja, ich bin ja auch erst 34 Jahre.
Bei uns gibt es keine getrennte Kassen, ich habe kein Taschengeld und mir wird auch kein Haushaltsgeld zugeteilt
.
Ich kaufe zwar immer alles ein - aber eben so wie wir es brauchen und was ich für richtig halte.
Bin noch nie auf die Idee gekommen meinen Mann zu fragen: Du Schatz, das Joghurt ist zu Ende - darf ich neues kaufen?!?!
Ich glaube, wenn ich das machen würde - hätte mein Mann ganz schnell einen Termin beim Psychologen für mich ausgemacht
. Im Gegenzug geht mein Mann auch einkaufen, wann er meint ohne mir Bescheid zu geben.
Mag sein, dass es einige gibt, die das so handhaben, wir jedenfalls nicht. Wozu sind wir denn eine Familie?!
LG
Caro
Beitrag von 280869 - 28.11.11 - 09:30 Uhr
Sehe ich genauso.
Wir Weiber sind in getrennten Foren unterwegs und auch unter weitläufigen Bekannten kommt immer wieder das Thema Geld auf. Viele bekommen nur zugewiesenes Geld und nun haben wir überlegt wie das angestellt wird. Und wir sind zu keinem Ergebniss gekommen, außer Mann bezahlt alles sonst würde Frau in Sack und Asche gehen.Aber da braucht man ja keine getrennten Kassen?
VG 280869
Beitrag von mansojo - 28.11.11 - 09:17 Uhr
guten morgen,
wir haben getrennte kassen
allerdings gehen wir ebide arbeiten
wir haben unterschiedliche vorstellungen was geld ausgeben angeht
und mein mann ist ein kontrollfreak
mit meinem konto hat er nix zu schaffen
für uns die beste lösung
jeder zahlt seinen anteil an den laufenden kosten(werden bei dedarf angepasst)
einen festbetrag für urlaub
der rest liegt bei jedem selbst
ich ahb viele hobbys
mein mann spart lieber auf teuren technikschnickschnak
jeder kann jederzeit die kontoausrzüge des anderen einsehen
wenn nur ein partner geld verdient find ich getrennte kassen albern
das sind andere voraussetzungen
bei uns ist es tatsächlich so jeder verdient sein geld und gibt es auch für scih aus
bei alleinverdiener pärchen sollte es selbstverständlich sein
das der partner mitfinanziert wird
wenn sich denn beide geeinigt haben
wozu da getrennte kassen?
da gibts doch gar nichts zu trennen
lg
Beitrag von fuxx - 28.11.11 - 09:39 Uhr
" Nun steht ja dem Nichtverdiener 10% des Einkommens des Verdieners als Taschengeld zu."
Wo bitte steht das denn geschrieben??? Getrennte Kassen kommen bei mir in einer Langzeitbeziehung überhaupt nicht in Frage. Das Geld gehört beiden zu gleichen Teilen, schließlich hält derjenige, der zu Hause bleibt, dem Arbeitenden den Rücken frei in dem er sich um die Hausarbeit kümmert (zumindest sollte das so sein).
Beitrag von senior777 - 28.11.11 - 10:14 Uhr
ich mß dich korrigieren: dem Nichtverdiener stehen 5 % des Nettolohnes des Verdieners als Taschengeld zu......... wenn der Verdiener eben genug verdient, also nicht generell!
Beitrag von myimmortal1977 - 28.11.11 - 10:27 Uhr
http://www.finanztip.de/recht/familie/fg194.htm
Hier steht alles drin, was Du wissen musst.
Selbst wenn einer viel weniger verdient, als der andere, könnte dem Geringverdiener ein Taschengeld zustehen.
Taschengeld dient ausschließlich zur eigenen Verwendung, es sei denn, der Bezieher steuert es selbst der Haushaltskasse bei, kauft Lebensmittel, Kleidung für die Familie oder oder oder.... Ansonsten dient es nur dazu, sich selbst ein paar kleinere Freuden zu gönnen.
Das Wirtschaftsgeld (Haushaltsgeld), was Du ansprachst, darf NICHT anderweitig zweckentfremdet werden. Selbst WENN gut gewirtschaftet wurde, darf es nicht für alleinige Ausgaben verwendet werden, es sei denn, der Partner erlaubt dieses ausdrücklich.
Generell besteht aber auch eine Verpflichtung, wenn beide Partner Einnahmen haben, GEMEINSAM aus dem erwirtschafteten Geld den Haushalt und alles Drumherum zu bestreiten.
Also kann ich mir gut vorstellen, dass sich der Anspruch bei Geringverdiener und Gutverdiener aufhebt, wenn der Geringverdiener Taschengeld einfordert, der Gutverdiener aber darauf zu Recht plädiert, dass der Geringverdiener auch seinen Teil zum Haushaltsgeld zusteuern muss.
Dann sollte man sich lieber so einigen, dass der Geringverdiener weniger zum Haushalt beisteuert und einen Teil X von seinem Verdienst ausschließlich zur eigenen Verwendung einbehält oder der Gutverdiener allein für das Wirtschaftsgeld und Unterkunft und NK aufkommt.
LG Janette
Beitrag von fuxx - 28.11.11 - 10:35 Uhr
wow, haut mich gerade echt um, dass es scheinbar wirklich Gesetze gibt, die sowas regeln...
Beitrag von myimmortal1977 - 28.11.11 - 11:17 Uhr
Gesetze nicht, aber Urteile, die über diese Themen gefällt wurden.
Ein Gesetz ist ja verbindlich für die Allgemeinheit, hier würde sich lediglich im Streitfall den bisherigen Urteilen angenähert werden.
Beitrag von 280869 - 28.11.11 - 13:06 Uhr
Vielen Dank, das hört sich ja gruslig an.
Beitrag von manavgat - 28.11.11 - 11:26 Uhr
Wenn ich das mit meinem Partner diskutieren müsste, dann würde ich mir einen anderen Partner suchen!
Gruß
Manavgat
Beitrag von 280869 - 28.11.11 - 13:04 Uhr
Ja ich auch. 
Wir haben beim Weiberabend darüber diskutiert, weil man soetwas oft liest oder hört.
Keiner von uns hat solche Probleme deshalb haben wir darüber gerätselt wie das gehen kann.
VG 280869
