Guten Morgen,
eine Frage die mich beschäftigt.
Habe am Samstag einen Bescheid von der Elterngeldstelle bekommen.
Ist es rechtens, dass die Monate, wo ich Elterngeld für mein erstes Kind erhalten habe und dort auch schon dazuverdient habe mit 0 in die Berechnung gehen?
2 Monate wo ich schon wieder gearbeitet habe und die fallen jetzt nicht mit rein. Das wäre schade.
Danke und liebe Grüße! tweeti
Elterngeld, ist es richtig...?
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Beitrag von tweetme - 28.11.11 - 09:40 Uhr
Beitrag von ujn1 - 28.11.11 - 10:20 Uhr
Hi,
ja, nach BEEG ist das so korrekt (Monate mit Elterngeld- oder Mutterschaftsgeldbezug oder mit Einkommensminderung aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheit werden nicht gezählt), und das Amt kann momentan nicht anders entscheiden.
Aber: Vor dem Bundessozialgericht sind momentan mehrere Verfahren (B 10 EG 12/11 R, B 10 EG 13/11 R, B 10 EG 14/11 R) dazu anhängig. Die Vorlagefrage lautet, ob diese Vorschrift (die ja nach dem ausgewiesenen Willen des Gesetzgebers dazu dienen soll, Monate mit niedrigerem Einkommen aus der Berechnung auszuschließen und so eine übermäßige Kürzung des Elterngelds zu vermindern), auch dann angewendet werden darf, wenn sie für den Antragsteller schädlich ist, d.h. sich dadurch das resultierende Elterngeld vermindert.
Wenn Dein Elterngeld also unter Beachtung dieser Monate höher wäre, würde ich unter Berufung auf obige anhängige Verfahren vor dem BSG gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
LG
Beitrag von tweetme - 28.11.11 - 10:55 Uhr
Supi,
ich danke für deine Antwort! ![]()
Mein Elterngeld wäre höher, ich versuche es dann auf jedenfall.
Liebe Grüße! Tweeti
Beitrag von ujn1 - 28.11.11 - 11:05 Uhr
Hi,
um Dir und dem Amt Zeit und Mühe zu sparen, kannst Du im Widerspruch auch gleich das Ruhen des Verfahrens mit beantragen, bis das BSG die Grundsatzfragen in o.g. Fällen beantwortet hat. Das spart Dir den Gang zum Sozialgericht, und das wird wahrscheinlich auch nichts anderes machen, als auf das Urteil des Bundessozialgerichts zu warten.
Vorher würde ich mir allerdings die Fälle im Internet nochmal anschauen (findet man über http://www.sozialgerichtsbarkeit.de, die Vorinstanz war in allen drei Fällen das LSG in Essen) und schauen, welcher der drei Fälle Deinem am nächsten kommt.
LG
Beitrag von tweetme - 28.11.11 - 12:12 Uhr
Beitrag von susannea - 28.11.11 - 14:31 Uhr
Du musst unterscheiden zwischen Elterngeldbezug (die ersten maximal 14 Monate), die müssen durch andere Monate ersetzt werden und dem Auszahlungszeitraum (die restlichen Monate bei Splittung), die dann mit 0 Euro zählen, wenn du nichts verdient hast. Hattest du dort schon Einkommen, muss dies berücksichtigt werden.
Also nach dem, was du schreibst, würde ich sagen, dass ist falsch und Widerspruch gegen den Bescheid einlegen!
