Hallo!
weiß jemand wie eine Abfindung zu versteuern ist?
Es ginge um eine Abfindungssumme zwischen 70 und 80 TEUR.
Weitere Einkünfte sind derzeit nicht vorhanden, die zu versteuern sind. Nur bringt es auch nichts, wenn fast alles beim Finanzamt landen würde.
LG
kiddymummy
Wie wird eine Abfindung versteuert?
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Beitrag von kiddymummy - 28.11.11 - 09:52 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 28.11.11 - 10:13 Uhr
Die günstigere Variante muss für Dich der Abfindungszahler herausfinden. Er ist verpflichtet die für Dich zu dem Zeitpunkt vermeintlich günstigere Alternative zu finden.
Es handelt sich dabei um reine Spekulation und ist je nach zukünftiger Lebenslage abhängig.
Es hängt auch viel davon ab, ob Du bei der Steuer mit Deinem Mann, wenn vorhanden, gemeinsam oder getrennt veranlagt wirst.
Dir alles Gute, Janette
Beitrag von ujn1 - 28.11.11 - 10:34 Uhr
Hi,
i.d.R. ist die Fünftelregelung anzuwenden. D.h. die Steuer wird basierend auf 1/5 der Abfindung berechnet und dann mit 5 multipliziert.
Wenn wirklich keine weiteren Einkommen vorhanden sind, wird eine Abfindungssumme von 70 - 80 T€ im Grundtarif mit ca. 10% versteuert, im Splittingtarif bliebe sie steuerfrei. Das gilt aber wie gesagt nur, wenn keinerlei weitere Einkünfte, auch keine dem Progressionsunterhalt unterliegenden, vorhanden sind. Für eine genauere Berechnung google einfach mal nach Abfindungs-Rechner.
LG
Beitrag von fbl772 - 28.11.11 - 11:05 Uhr
Hallo,
es kommt drauf an, ob die Abfindung tatsächlich eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist oder aber ob sich der Arbeitgeber bspw. dadurch eine Verkürzung der Kündigungsfrist oder Verrechnung Resturlaubsanspruch etc. erkauft. Für diesen Teil kommt die Fünftelregelung nicht in Betracht, weil dies "Arbeitseinkommen" darstellt und daher normal versteuert wird UND sozialversicherungspflichtig ist.
Eine tatsächliche Abfindung ist nicht sozialversicherungspflichtig, es müssen nur Steuern drauf gezahlt werden.
Warst du bislang in Elternzeit? Bedenke, dass dein Arbeitgeber erst am 1. Tag nach der Elternzeit kündigen kann - würde bedeuten, dass deine Abfindung doch nicht nur eine reine Abfindung ist, weil du ansonsten ja für die Zeit noch Arbeitseinkommen beziehen müsstest .... Zudem ruht dann der Anspruch auf Alo solange, bis vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist vorbei + mögliche Sperre von idR 3 Monaten wegen "Mitwirkung" an der Vertragsauflösung ...
Es gibt aber noch mehr Voraussetzungen für die Klassifizierung als Abfindung. Die Fünftelregelung ist nur dann "günstiger", wenn man unter dem Spitzensteuersatz liegt.
Abfindungsregelungen sind ein heikles Thema und erfordern eigentlich die Mitwirkung eines Anwalts, um nicht am Ende in die Röhre zu sehen ...
VG
B
Beitrag von kiddymummy - 28.11.11 - 15:31 Uhr
Hallo,
ja, ich bin noch in der Elternzeit.
Der Arbeitgeber will innerhalb der nächsten 5 jahre Stellen abbauen.
Wenn, dann würde ich einen Auflösungsvertrag erst nach Beendigung der Elternzeit machen -vorausgesetzt das geht. Bislang habe ich mich noch nicht konkret erkundigt. Da ich noch nicht sicher bin, ob es überhaupt was für mich ist.
Fakt ist, daß ich sowieso da nicht mehr anfangen kann, denn ich wohne inzwischen 500 km weg. Und ich werde da auch nicht wieder hinziehen. Nach Ablauf der Elternzeit würde ich sowieso kündigen müssen. Da wäre eine Abfindung letztlich wahrscheinlich die bessere Variante.
LG
kiddymummy
Beitrag von fbl772 - 29.11.11 - 09:28 Uhr
Hallo Kiddymummy,
weiß denn dein AG, dass du so weit weggezogen bist? Falls ja hast du natürlich schlechte Karten bezüglich Abfindungsverhandlung etc, denn dein AG kann sich in dem Fall ja zurücklehnen, weil er dir deinen alten Arbeitsplatz anbietet, du ihn aber aus persönlichen Gründen nicht mehr annehmen möchtest - warum sollte er dir dann "Geld unnütz hinterherwerfen" wenn du eh nicht mehr kommst.
Wenn er es nicht weiß, dann musst du das natürlich vor Beendigung durchziehen, ansonsten musst du am ersten Tag nach der Elternzeit wieder dort antreten und wenn du das nicht kannst und tust ...
VG
B
Beitrag von myimmortal1977 - 29.11.11 - 10:06 Uhr
Ich glaube auch, dass Du unter genannten Voraussetzungen einen schlechten Standpunkt hast, MIT Abfindung rauszugehen.
Eine Abfindung bietet wenn dann der AG an. Er bietet in der Regel auch nur an, wenn die "Gefahr" besteht, dass Du in der Tat Deinen Platz wieder antreten würdest, er dieses aber aus bestimmten Gründen nicht möchte.
Wenn Du Deinen Platz aus Entfernungsgründen nicht antreten kannst, bleibt Dir zum Ende der EZ nur die Eigenkündigung. Ansonsten bist Du verpflichtet anzutreten.
Denn genauso wie der AG die Pflicht hat Dir den Arbeitsplatz nach alten Bedingungen zum Ende der EZ wieder anzubieten, hast Du die Pflicht nach EZ Deinen Arbeitsplatz zu erfüllen.
Also, die Sache einfach auszusitzen wird schwierig, da auch Du an Kündigungsfristen vor Beendigung der Elternzeit gebunden bist. Ansonsten verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn Du sie bis zum letzten Tage herauszögerst und Du musst dann bis zum Eintreten der Kündigung rein theoretisch und rein praktisch Deine Arbeit antreten.
Dir alles Gute, Janette
