Hallo, Frage steht ja eigentlich schon oben. Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen und das Jahr endet jetzt im Januar. Meine Tochter hat am 04.Januar Geburtstag.
Nun bin ich mir unsicher wegen dem Arbeitsantritt. Darf ich schon am 1.1 anfangen, oder erst nach dem 4. januar? Das Elterngeld wird ja glaub bis einschließlich zum 4. noch gezahlt....jetzt bin ich mir unsicher ob ich dann nicht was zurück zahlen muss oder das so n Bürokratieblabla wird, wenn ich am 1.1 wieder anfange.
Also ich hab auch nichts dagegen erst nach dem 4. wieder anfangen zu dürfen ;)
Wollte mich da einfach mal erkündigen!
Danke schon mal für ne Antwort ;)
Viele Grüße Nici
Wann darf man nach Elternzeit wieder arbeiten?
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Beitrag von nicikrebsi - 28.11.11 - 13:19 Uhr
Beitrag von fbl772 - 28.11.11 - 13:31 Uhr
Hallo, der 4. Januar ist dein erster Arbeitstag.
VG
B
Beitrag von ploetschi - 28.11.11 - 13:31 Uhr
Hi,
verwechslte nicht Elternzeit mit dem Auszahlungszeitraum fürs Elterngeld.
Wie hast du deine Elternzeit bei deinem Arbeitgeber angemeldet?
LG
ploetschi
Beitrag von ploetschi - 28.11.11 - 13:34 Uhr
Je nachdem, was du mit deinem AG ausgemacht hast / bzw ob er damit einverstanden ist,
darfst du auch schon am 01.01 (Feiertag) bzw. dann am 02.01. anfangen zu arbeiten.
Da das Elterngeld jedoch noch bis einschl. 03.01. gezahlt wird, wäre es einfacher, wenn du erst am 04. wieder anfängst zu arbeiten. Ansonsten müsstest du die frühere (und wenns nur ein Tag ist) Arbeitsaufnahme der Elterngeldkasse melden, und die würden dann das Geld für Januar verrechnen.
Es geht also theoretisch schon, dass du früher anfängst. Wenn aber mit deinem AG vereinbart ist, dass du 1 Jahr Elternzeit hast, dann ist der reguläre erste Arbeitstag der 04. Januar.
LG
ploetschi
Beitrag von nadeschka - 28.11.11 - 14:40 Uhr
Ich hatte damals in Rücksprache mit meinem Chef den Arbeitsbeginn auf den 15. des Monats gelegt. Meine Tochter ist am 13. geboren und ich wollte nicht ausgerechnet am 1. Geburtstag den ersten Arbeitstag haben.
Beitrag von nicikrebsi - 28.11.11 - 19:27 Uhr
Super vielen Dank für die Antworten!
Dann sag ich mal an der Arbeit bescheid, dass ich am 5.1 wieder einsatzfähig bin, bzw. sie mich da mit einplanen können :)
