Bekomme ich Elterngeld trotzdessen das ich krankengeld bekomme?

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Beitrag von tara-soley - 28.11.11 - 16:05 Uhr

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir auf irgend eine Art und Weise helfen!

Folgendes Problem:

Ich bin seit Ende Februar 2011 Krankgeschrieben und beziehe seit Anfang April bis jetzt Krankengeld, im Krankengeldbezug bin ich Schwanger geworden. Nun ist mir zu Ohren gekommen das Krankengeld nicht als Einkommen zählt und ich kein Elterngeld bekomme.

Wisst ihr da mehr drüber? Wenn ja was für Geld muss ich dann beantragen wenn ich kein Elterngeld bekomme da ich ja noch in einen Beschäftigungsverhältnis stehe.

lg tara-soley

Beitrag von tara-soley - 28.11.11 - 16:32 Uhr

ich füge mal noch hinzu:

Krankengeld wird als steuerfreie Lohnersatzleistung dagegen nicht in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen. Etwas Besonderes gilt aber für eine Erwerbsminderung aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. In diesem Fall werden die betreffenden Monate bei der Einkommensermittlung vor der Geburt nicht berücksichtigt. Stattdessen wird dann das Einkommen in den davor liegenden Kalendermonaten für die Elterngeldberechnung zugrunde gelegt. Für Nichtselbstständige bedeutet dies, dass im Falle von Krankengeldzahlungen für eine schwangerschaftsbedingten Krankheit die betreffenden Kalendermonate nicht berücksichtigt werden. An ihrer Stelle wird bei der Elterngeldberechnung das Einkommen aus den davor liegenden Monaten zugrunde gelegt.

Mittlerweile verstehe ich leider gar nichts mehr da jeder etwas anderes erzählt, und überall was anderes geschrieben wird!

Beitrag von susannea - 28.11.11 - 18:24 Uhr

Du beskommst damit nur das Einkommensunabhängige Elterngeld von monatlich 300 Euro!

Beitrag von tara-soley - 28.11.11 - 20:01 Uhr

mhhh... Also ich hab vorhin nochmal mit meiner krankenkasse telefoniert und die meinten das das alles normal berechnet wird...!

ich glaube am besten komme ich wenn selber noch mal direkt bei der Elterngeldstelle anrufe und denen den Fall schildere. Die müssen es ja wissen! Wenn die nicht wer dann...

so ein chaos :( muss ja wissen sonst muss ich ja anderes geld beantragen den von 300 euro kann man ja schlecht leben!:(

Beitrag von susannea - 28.11.11 - 20:12 Uhr

Wird ja normal berechent, alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden berücksichtigt, aber du hast nun mal keine Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Da brauchst du auch nicht die Elterngeldstelle für anrufen ;)

Ist genau wie beim Bezug von ALGI ohne EInkommen aus Erwerbstätigkeit gibts nicht mehr als den Sockelbetrag.

Zeigt wieder das KK keine Ahnugn vom Elterngeld haben ;)

Beitrag von duchovny - 28.11.11 - 16:52 Uhr

Du bekommst Elterngeld, allerdings wahrscheinlich nur den Sockelbetrag von 300 . Den bekommt jeder.

Beitrag von bi_di - 29.11.11 - 05:49 Uhr

Naja, das Elterngeld wird schon ganz normal berechnet - allerdings zählt das Krankengeld nicht als Einkommen. Es ist eine Lohnersatzleistung (genau wie Arbeitslosengeld) und dafür bekommt man keine andere Lohnersatzleistung (wie Elterngeld).

Grüsse
BiDi