witwenrente wenn nicht verheiratet.

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Beitrag von marie170306 - 28.11.11 - 16:25 Uhr

hallo ihr.
hab mal eine frage. und zwar, wohne ich in österreich, bin seid 2003 mit meinem freund zusammen und wir haben gemeinsam 2mädels. wir sind nicht verheiratet.

jetzt meine frage, wenn einem von beiden was passiert, bekommt man in österreich die witwenrente, auch wenn man nicht verheiratet ist? versicherungs mäsig sind wir gegenseitig super abgesichert, aber es wäre halt doch fein zu wissen, wie das genau ist.

wir hatten nämlich jetzt bei uns im dorf ein fall, wo das paar am samstag geheiratet hat und am montag ist der mann gestorben und die frau und der sohn bekommen gar nichts. ausdem grund beschäftigt mich das jetzt ein bisschen.
danke jetzt schon für eure antworten.
lg

Beitrag von bellini79 - 28.11.11 - 16:36 Uhr

oh man wie heftig!

Beitrag von vwpassat - 28.11.11 - 17:39 Uhr

#klatsch

Beitrag von lena1309 - 28.11.11 - 17:48 Uhr

Hallo,

ich schätze mal, dass es da in Deutschland wie in Österreich keine Unterschiede gibt, denn verwitwet kannst du rechtlich nur sein, wenn du vorher verheiratet warst.
Wenn ihr also einfach nur so zusammen seid und euch eine Wohnung teilt, entstehen für dich keine Ansprüche nach dem Tod des Partners.

LG
M.

Beitrag von mami18052010 - 28.11.11 - 18:33 Uhr

Die Ehe ist noch immer eine schutzwürde gemeinschaft. Sie hat vor dem Gesetz mehr Gewichtung, als eine schnöde Lebenspartnerschaft.

Und eine Konsequenz daraus ist auch die Witwenrente! Keine Heirat = keine Witwenrente.

Warum die Frau eures Nachbarn nu keinen Anspruch hat weiß ich nicht. In Deutschland gab es mal die Regelung, dass man ein Jahr verheiratet sein musste, bevor man einen Anspruch auf Witwenrente hat. Aber das ist wohl nicht mehr so, wenn ich mich recht erinner! ist ja auch ungerecht! Aber damit wollte man mehr oder weniger erfolgreich Zweckehen verhindern!

Beitrag von myimmortal1977 - 29.11.11 - 09:48 Uhr

Doch, man muss ein Jahr verheiratet sein. Vor 2002 musste lediglich zum Todeszeitpunkt eine rechtsgültige Ehe bestanden haben, ohne zeitlichen Nachweis. Lediglich die Wartezeit (ich meine es waren 5 Jahre) musste erfüllt sein.

Die Regelung unter einem Jahr, die Du ansprichst, kommt nur bei ganz ausgesprochenen Härtefällen zum Tragen. Z. B. wenn unterhaltspflichtige Kinder aus der Partnerschaft hervorgegangen sind und der Haupternährer das Zeitliche segnet.

In dem Falle wird geprüft, wie dringend das Geld benötigt werden würde. Sprich, man muss als Anspruchsberechtiger nachweisen, dass es sich nicht ausschließlich um eine Versorgungsehe handelte.

Sprich, Bekannter zum Sterben verurteilt krank, ach, dann tue ich meiner Bekannten doch mal nen gefallen, es juckt mich im Anschluss so wie so nicht mehr und wir heiraten denn mal kurzfristig, nur damit die Bekannte schön die Versorgungsbezüge einheimsen konnte....

Beitrag von arkti - 28.11.11 - 19:10 Uhr

Wie willst du denn ohne Hochzeit Witwe sein? #kratz

Beitrag von anarchie - 28.11.11 - 19:16 Uhr

Hallo!

WITWEN-Rente bekommen WITWEN;-)

Es gibt Gründe, die eine Witwenrente ausschliessen..zum Beispiel ein sehr großer Altersunterschied(es sei denn, es gehen Kinder aus der Ehe hervor) und eine nur sehr kurze Ehe - damit sollen zweck-Ehen ausgeschlossen werden.

lg

melanie