Hallo liebe UrbianerInnen!!!
Habe folgendes Problem und komme mit Wikipedia, etc. nicht weiter. Und selbst kenne ich mich nicht aus, weil es auch nicht um mich geht.
Folgendes: Meine Freundin hat ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) seit Sommer da sie finanziell ziemlich in Schwierigkeiten steckt. Und sie hat mich angerufen, weil ich damals bei der Bank dabei war zum einrichten, aber wie, gesagt, ich kenne mich eig nicht aus und kann mir im Moment auch nur über´s www. weiterbehelfen.
Sie ist alleine und ich weiß (und habe es so auch gerade im Netz gelesen) dass ihr (Sockel-)Betrag 1028.89 € monatlich ist. Bisher kein Thema, denn sie bekam Hartz4 und hatte nur eine geringfügige Beschäftigung, lag somit weit drunter. Nun hat sie aber einen Vollzeitjob, bekam heute die erste Abrechnung und zum 01.12.2011 das erste Gehalt von ca.1100€ (Netto; also Auszahlbetrag). Das Amt hat ihr aber die Leistungen bis einschl. 31.01.2012 weiterbewilligt (warum, weiß ich allerdings auch nicht), allerdings in gekürztem Umfang. Ihre Frage war jetzt dahingehend: Werden zu diesem Freibetrag auch Sozailleistungen eingerechnet bzw. dazugezählt oder beziehen sich die knapp 1030€ geschütztes Guthaben nur auf Einkünfte die normalerweise pfändbar wären?! Als "unpfändbar" gelten ja quasi Zahlungen aus staatlichen Mitteln, also Hartz4, Ki-Keld, Wohngeld, etc...?! Und weiß auch schon jemand was es damit auf sich hat dass ich gerade iwo gelesen habe, dass ab 01.01.2012 auch gerade Sozialleistungen nicht mehr vom Freibetrag ausgeschlossen und somit "automatisch" geschützt sind sondern dazugerechnet werden (bevor ich ihr das womöglich falsch verklicker und die Pferde scheu mache)?!
Die wichtigste Frage ist und bleibt halt: Wird sie im Monat Dezember also von ihren 1100€ über den Freibetrag von 1028,89€ verfügen können plus zusätzlich den Betrag von Hart4?! Oder wird zunächst quasi vom Betrag vom Amt plus den eigenen Einkünften bis zum Freibetrag aufgerechnet und was dann noch über bleibt (also quasi vom selbstverdienten) kommt sie nicht dran?! Und die Differenz nur von ihrem eigenen Einkommen bis zum Freibetrag kann bzw. wird an die Gläubiger abgeführt, richtig?!
Sorry, ist etwas wirr geschrieben, habe mich total aus der Ruhe bringen lassen. Dennoch hoffe ich dass jemand mitkommt, sich auskennt und helfen bzw. Antworten geben kann. Möchte ihr ja nur helfen.
Danke im Vorraus für alle lieben Antworten
LG
PS.: Sorry dass es doch so lang geworden ist....
Pfändungsschutzkonto...
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Beitrag von loewenbaby85 - 28.11.11 - 18:08 Uhr
Beitrag von gruener_urmel - 28.11.11 - 18:19 Uhr
Hallo
Wenn ich es Richtig Verstanden habe, arbeitet deine Freundin Vollzeit !
Und Bezieht immer noch ALG2 >31.01.2012
Würde sagen da habt ihr schon das erste Problem !
Sie hätte die Arbeit Melden müssen, dann hätten sie vorerst die Leistung Eingestellt , bis sie die erste Abrechnung vorgelegt hätte !
Jetzt wird es wahrscheinlich zur einer Anzeige kommen, sie muss das Geld zurück zahlen !!
Und wenn sie jetzt Lohn Bezieht muss sie zu eine Offizielle Stelle, wie Schuldenberatung, Sozialamt usw.
Die Bescheinigen für die Bank wie Hoch ihr Freibetrag ist, der Nicht Pfändbar ist !
Denn der wird jetzt hör sein, Freibetrag sowie evtl. Fahrtkosten
So wie ich das System Verstanden habe, wird wohl der Lohn auf den Konto gepfändet, wenn eine Pfändung Vorliegt !!
(Haben hier kein P-Konto) daher weiß ich nur was ich aus den Medien und Urbia gelesen/gehört habe
Saludo
Beitrag von loewenbaby85 - 28.11.11 - 18:32 Uhr
Hallo Saludo,
danke dir für deine Antwort.
Ja, hast du richtig verstanden. Sie hat sich auf´m Amt gemeldet dass sie ´ne Vollzeitstelle antritt, musste dies auch bescheinigen lassen und dann auch entsprechend die Abrechnungen vorlegen und hat aber anscheinend bis 31.01.2012 einen Bescheid bekommen, allerdings in gekürztem Umfang. Was und Wieso, weiß ich selbst nicht im Moment (werd ich aber noch dahintergehen). Aber defintiv weiß das Amt über die Arbeitsaufnahme Bescheid (Ämtergänge, etc. mach ich mit ihr wenn es sich einrichten lässt von meinen Arbeitsschichten her).
Pfändungen liegen ja einige vor, deshalb hat sie ja das P-Konto. Und für eine alleinstehende Peson ist der Freibetrag 1028,89 €, bei einem Kind im Haushalt 1416,11 €, und so weiter; das ist schon fest gestaffelt. Und ich habe nix darüber gefunden dass diese Freibeträge noch weiter heraufzusetzen sind.
Dennoch Danke an dich.
LG
Beitrag von zwillinge2005 - 28.11.11 - 18:49 Uhr
Hallo,
sie sollte zügig zu Ihrer Sachbearbeiterin gehen. Nicht, dass die überzählichen Sozialleistungen, die Sie wahrscheinlich zurückzahlen muss gepfändet werden - dann hat sie die Schulden beim "Amt"....
LG, Andrea
Beitrag von ploetschi - 28.11.11 - 18:59 Uhr
Hi,
zu deiner eigentlichen Frage: Es sind insgesamt "nur" die knapp 1.030 Euro geschützt. Woher diese kommen, spielt keine Rolle. Also ob es Sozialleistungen, Geldgeschenke, Einkommen, etc sind.
LG
ploetschi
Beitrag von mama2003-2009 - 28.11.11 - 19:47 Uhr
Sie sollte schleunigst am besten morgen zu einer Schuldnerbertungsstelle und sich den Freibetrag erhöhen lassen, allerdings weiss ich nicht ob das bei Alleinstehenden geht.... oder hat Sie noch Kinder?
Ansonsten wenn eine Pfändung vorliegt ist alles Geld über den 1028€ WEG... egal ob es Sozialleistungen sind oder nicht. Der Betrag über 1028€ ist dann Gefpändet und wird an den Gläubiger abgetreten sofern eine Pfändung vorliegt.
LG
