Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Pflichtteil.
Meine Mutter ist ein uneheliches Kind (1950 geboren). Ihren Vater hat sie nie kennen gelernt, sie weiß den Namen und wo er ungefähr wohnt.
Wie ist das denn jetzt mit ihrem Pflichtteil?
Sie würde es ja garnicht mitbekommen, wenn er stirbt, da er ziehmlich weit weg wohnt, seine Frau wird meiner Mutter bestimmt nicht Bescheid geben.
Kennt sich da jemand mit aus und kann ihr einen Tipp geben?
Vg
Erbrecht & Pflichtteil
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Beitrag von anke-1983 - 29.11.11 - 13:54 Uhr
Beitrag von arkti - 29.11.11 - 14:12 Uhr
Vielleicht hat der Mann auch nichts zu vererben.
Beitrag von anke-1983 - 29.11.11 - 14:26 Uhr
Das weiß sie ja nicht, weil er nie Kontakt mit ihr haben wollte.
Beitrag von gh1954 - 29.11.11 - 14:12 Uhr
Normalerweise werden vor Beantragung eines Erbscheins alle direkten Erben angeschrieben.
Ist deine Mutter "offiziell" anerkannte Tochter dieses Mannes?
Beitrag von anke-1983 - 29.11.11 - 14:28 Uhr
Ich denke schon, dass er sie "offiziel" anerkannt hat, da er in ihrer Schulzeit Unterhalt zahlen musste.
Beitrag von senior777 - 29.11.11 - 14:29 Uhr
dann wird sie vom zuständigen Nachlaßgericht angeschrieben.
