Anwalt Verjährungsfrist

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Beitrag von kruemelchen18610 - 29.11.11 - 14:41 Uhr

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin.

Ich wollte mal wissen, wenn ich mal durch einen Anwalt vertreten wurde, ihm dann aber die Mandantschaft gekündigt habe und er nichts mehr für mich arbeiten musste, wann muss er mir seine Arbeit in Rechnung stellen?
Gibt es da eine Verjährungsfrist? Wenn ja, wie lange ist die und gibt es dazu einen Gesetzestext??

Vielen Dank, wäre super, wenn mir jemand helfen könnte #winke

Beitrag von ujn1 - 29.11.11 - 15:20 Uhr

Hi,

die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist ist drei Jahre (§ 195 BGB) ab dem Jahresende (§ 199 (1) BGB).
D.h. für Rechnungen aus 2011 tritt Verjährung am 31.12.2014 ein.

LG

Beitrag von kruemelchen18610 - 29.11.11 - 15:29 Uhr

Vielen Dank ;-)

Mein Anwalt hat mich zuletzt Dezember 2009 betreut. Also kann er bis 31.12.2012 eine Rechnung schicken oder?

Muss ich ihm dann meine neue Adresse mitteilen, wenn ich umziehe?
Möchte ihn ja mit der Adressänderung nicht unbedingt drauf hinweisen, dass er
noch eine Rechnung stellen kann...

LG

Beitrag von corny123 - 29.11.11 - 18:00 Uhr

Ne, da liegt Ihr falsch, die gegebene Antwort war auch nicht ganz korrekt. Diese 3-Jahresfrist gilt ab dem Ende des Jahres, in dem Du von der Forderung Kenntnis erlangt hast. Seine Rechnung kann er schreiben, wann er mag...

Beitrag von sassi31 - 29.11.11 - 19:50 Uhr

§ 199 BGB:

"Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und

2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste."

Der Anspruch ist in dem Jahr entstanden, in dem der Anwalt der TE für sie gearbeitet hat. Also 2009. Verjährt ist der Anspruch somit am 01.01.2013 (Beginn der Verjährungsfrist 01.01.2010).

Beitrag von corny123 - 30.11.11 - 07:07 Uhr

Absolut falsch. Da steht ein "UND" - d.h. der Anspruch entstanden ist UND sie Kenntnis erlangt hat!