Sauer auf Arbeitgeber, Weihnachtsgeld

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Beitrag von unsicher8981 - 29.11.11 - 15:03 Uhr

Kennt jemand die rechltiche Situation?
Ich arbeite seit vier Jahren in meiner Firma (1700 Angestellte), immer mit befristeten Verträgen. Dieses Jahr war ich bis 31.07. mit einem an den Tarif angelehnten Vertrag beschäftigt und bin seit 01.08. im Tarif (TVÖD). Jetzt zahlt mir mein Arbeitgeber, der im Laufe des Jahres nicht gewechselt hat, aber nur Weihnachtsgeld ab dem 01.08., also 5/12 des Jahreslohnes. Die nicht tariflich angestellten Arbeitnehmer bekommen das WEihnachtsgeld übrigens auch, also 12/12 wenn sie 12 Monate angestellt waren, die tariflichen sowieso. Die Personalabteilung begründet es damit, dass ich ja erst seit August im Tarif wäre???!!!

Kann ich da was machen und auch die restlichen 7/12 einfordern?

Beitrag von kati543 - 29.11.11 - 15:29 Uhr

Hast du denn die anderen Jahre auch Weihnachtsgeld bekommen?

Hast du einen neuen Vertrag Oder nur einen neuen Tarif?

Beitrag von unsicher8981 - 29.11.11 - 15:43 Uhr

ja ich habe Weihnachtsgeld bekommen, allerdings da nicht tariflich geregelt, nach gutdünken des Arbeitgebers mal mehr mal weniger.
Dieses Jahr bekommen die Angestellten, die den Vertrag haben, den ich bis Juli auch hatte ihr komplettes Monatsgehalt als Weihnachtsgeld (also 12/12).
Ich habe einen neuen Vertrag, jetzt im Tarif, seit 01.08. und bekomme nur 5/12. Mir würden also die 7/12 aus dem letzten Vertrag auch noch zustehen, finde ich (natürlich auf das Gehalt des letzten Vertrages bezogen). Oder nicht?????

Beitrag von woodgo - 29.11.11 - 16:12 Uhr

Mal ne andere Frage, wie viele befristete Verträge hattest Du jetzt schon in der Firma?

Beitrag von our_darkness - 29.11.11 - 18:39 Uhr

Das ist in diesem Fall unerheblich, denn mittels der unterschiedlichen Tarifverträge kann man da ganz nett tricksen.

Beitrag von hippogreif - 29.11.11 - 21:40 Uhr

Was spielt das denn für eine Rolle?
Mit Sachgrund kann man bis ins Unendliche befristen.
Meine Freundin hatte 7 oder 8 Befristungen beim selben AG. Völlig rechtmäßig.

Beitrag von ayshe - 30.11.11 - 09:33 Uhr

#pro
Das wissen aber viele nicht :-)

Beitrag von woodgo - 30.11.11 - 09:36 Uhr

Ich hab nicht gefragt, ob es rechtens ist, oder nicht, lediglich, wieviele Befristungen es schon waren #augen

Beitrag von hippogreif - 30.11.11 - 19:19 Uhr

Und nochmal meine Frage:
Was spielt das für eine Rolle?

Beitrag von woodgo - 30.11.11 - 19:43 Uhr

Und hier nochmal die Antwort: Hab ich Dir die Frage gestellt, oder der TE? Kannst Du für die TE antworten? Falls nicht, lass gut sein #augen

Beitrag von unsicher8981 - 01.12.11 - 12:09 Uhr

also dann melde ich mich doch mal zu Wort. Da es tatsächlich nicht meine Frage betraf, habe ich das bisher nicht getan. Ich hatte bisher drei Verträge und drei "Änderungsvereinbarungen".
Eine Entfristung steht völlig außer Frage, schon allein deshalb, weil mein jetziger Vertrag am 31.01.12 endet und kein Folgevertrag vorgesehen ist. Ich werde also nach meiner Elternzeit arbeitssuchend sein...

Beitrag von woodgo - 01.12.11 - 12:24 Uhr

Danke #danke

Beitrag von our_darkness - 29.11.11 - 18:37 Uhr

Ist leider im TVÖD so geregelt. Die Jahressonderzahlung erhältst du nur für die Zeit, in der dir bei DIESEM Arbeitgeber Gehalt nach TVÖD zustand - müsste § 20 TVÖD sein, googlest du mal nach "Jahressonderzahlung", denn dat Dingen heißt nicht "Weihnachtsgeld".

Das ist übrigens sogar so, wenn man innerhalb des TVÖD den Arbeitgeber wechselt, dies kostet mich dieses Jahr 1/12 der Jahressonderzahlung, da ich im Januar in EG 9 noch bei der einen Kommune beschäftigt war und ab 01.02. in der gleichen EG und Erfahrungsstufe dann bei einer anderen...

"Kann ich da was machen und auch die restlichen 7/12 einfordern? "

Nein. Höchstens auf Grund des anderen Tarifs, zu dem du früher beschäftigt warst, aber ich gehe mal stark davon aus, dass sich dort eine ähnliche Regelung finden wird und zwar dergestalt, dass Sonderzahlung der erhält, der am 01.12. in einem nach diesem Tarif geschlossenen Beschäftigungsverhältnis steht. Ziemliche Sauerei.

LG
Ch.
...die das kennt, wenn auch nur so ähnlich, da anfangs über Zeitarbeit bei einem Arbeitgeber gewesen (Bezahlung in Anlehnung an TVÖD) und bei Einstieg in den TVÖD-Vertrag ab Sommer dann auch nur anteilig Sonderzahlung erhalten, obwohl auch schon seit mehreren Jahren dort...

Beitrag von our_darkness - 29.11.11 - 18:41 Uhr

Nachtrag: Habe überlesen, dass das Weihnachtsgeld vorher eine freiwillige Leistung war. Hmmm, eigentlich kann ein AG meines Wissens solche Leistungen jederzeit wieder streichen. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes würde ich allerdings meinen (Laienrechtsverständnis), dass den Angestellten, die innerhalb des Jahres nur den Tarifvertrag wechselten, auch etwas zustehen müsste. Schon den Personalrat befragt?