Juristendeutsch..,..

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Beitrag von chani79 - 29.11.11 - 15:25 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage... und zwar habe ich heute eine Vorladung vom Amtsgericht bekommen (geht um meine Scheidung).

Da steht jetzt: "Sie werden hiermit geladen zur Anhörung im Wege der Rechtshilfe."

Was hat das genau zu bedeuten?

Danke schon mal für eure Hilfe

Liebe Grüße
Meli

Beitrag von alexandro65 - 29.11.11 - 16:12 Uhr

Hallo,
wikipedia sagt:

"Rechtshilfe ist der juristische Begriff für die Vornahme einer einzelnen, bestimmten richterlichen Handlung durch ein anderes Gericht als das Gericht, das grundsätzlich mit der Rechtssache befasst ist, zum Beispiel die Vernehmung eines auswärts wohnenden Zeugen durch einen Richter, in dessen Gerichtsbezirk der Zeuge wohnt. Hierbei muss es sich um eine Amtshandlung handeln, die auch das ersuchende Gericht vornehmen kann, die Übertragung jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen auf den ersuchten Richter erfolgt.[...]"

Das heißt für mich in Deinem Fall im Klartext: Du musst zu einem Termin bei einem Gericht (Amtsgericht), dass stellvertretend für das eigentlich zuständige Gericht (Dein eigentliches "Scheidungsgericht") tätig wird.

Viele Grüße
A.

Beitrag von chani79 - 29.11.11 - 16:45 Uhr

Ah super, danke für die rasche Antwort. Ich hatte zwar auch gegoogelt, aber hab wohl das falsche eingegeben (hatte im Wege der Rechtshilfe gegoogelt).