Hi zusammen!
Ich bin bis 29.02.2012 in Elternzeit. Nun möchte/muss ich das dritte Jahr noch anhängen weil ich für Vollzeit (was ich arbeiten müsste, weil Betrieb unter 6 Personen und Teilzeit mag er generell nicht) keine Betreuung habe für meine beiden Kinder.
Mein erster Sohn ist geistig behindert und wartet seit Ewigkeiten auf einen geeigenten Platz in einer Heilpädagogischen Tagesstätte und der Kleine wird am 1.3. erst 2 Jahre alt und hat evtl. ab Februar einen Platz von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Auch an eine Tagesmutter hab ich gedacht, es ist aber nur für meinen kleinen Sohn was, der grosse braucht spezielle Betreuung.
Ich würde dann gerne arbeiten gehen, 20 Std./Woche. Aber Vollzeit 40 Std. ist einfach nicht möglich. Mein Partner ist selbst berufstätig und kommt erst spät nach Hause.
Kann mein Arbeitgeber das ablehnen oder muss er dem zustimmen?
Und kann ich eigentlich das dritte Jahr Elternzeit von meinem grossen Sohn auch noch nehmen? Bis wann muss man das geltend machen?
Meine Kinder sind am 2.6.2008 und am 1.3.2010 geboren.
lg und danke!
kann mein AG die Elternzeitverlängerung ablehnen?
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Beitrag von wunschmama83 - 29.11.11 - 18:06 Uhr
Beitrag von reamaus - 29.11.11 - 20:13 Uhr
Huhu 
also so weit ich weiß, ist die eingereichte Elternzeit bindet und eine Verkürzung oder eine Verlängerung dieser bedarf tatsächlich der Zustimmung des Arbeitsgebers. Du müsstest das also schriftlich beantragen und hoffen, dass der AG zustimmt.
Und du kannst das Jahr von Deinem Großen sicher noch nehmen - wie da die Fristen sind, weiß ich aber nicht. Da müsstest du evtl. mal Google befragen 
LG, Reamaus
Beitrag von susannea - 29.11.11 - 20:36 Uhr
Da weißt du leider etwas wenig, denn von 2 auf 3 Jahre ist keine wirkliche Verlängerung und problemlso möglich und nciht ZUstimmungspflichtig, sprich es wird auch nur angemeldet!
Anders sieht das mit dem 3. Jahr vom Großen aus, denn da hätte vor dem 3. Geburtstag die Übertragung beantragt werden müssen, so hat sie offiziell keinen Anspruch mehr darauf!
Beitrag von susannea - 29.11.11 - 20:37 Uhr
Die 2. Elternzeit wird einfach ein zweiter Teil ab dem 1.3. anmgeldet, da kann der AG nichts gegen tun.
Aber bei dem 3. Jahr des Großen ist dies offiziell nciht mehr möglich, weil dies bis zum 2.6.2011 spätestens hätte beantragt werden müssen. Wenn der AG einverstanden ist, dann geht dies aber.
Beitrag von ujn1 - 29.11.11 - 21:03 Uhr
Hi,
zur Elternzeit ist ja oben schon alles gesagt. Bis zum 28.2.2013 kannst Du auf jeden Fall. Das dritte Jahr für Deinen Großen (also bis 28.2.2014) nur mit Zustimmung des AG.
Aber zum Betreuungsplatz für Deinen älteren Sohn fällt mir auf, dass er ja im Juni drei Jahre alt geworden ist. Ab diesem Termin hat er (§ 24 SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung. Dies gilt für alle Kinder in Deutschland, auch Behinderte. Da würde ich an Deiner Stelle der zuständigen Stelle (meist der Landkreis, bei kreisfreien Städten die Stadt) aber mal Dampf machen und notfalls auch vor Gericht eine einstweilige Anordnung erwirken, wenn sie sich unkooperativ zeigen.
LG
Beitrag von wunschmama83 - 30.11.11 - 07:25 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten!
Das dritte Jahr meines Sohnes ist nicht zwingend notwendig. Ich will ja gerne arbeiten gehen, nur solange der kleine noch nicht 3 ist siehts da eher mager aus.
Liebe Grüße!
