Hallo,
heute ist die Nebenkostenabrechnung für 2010 gekommen. Ich habe in der Wohnung vom 15.02.2010 bis Ende Februar diesen Jahres gewohnt. Nun muss ich ca. 300€ nachzahlen... ok, mag ja sein, aber nun meine Frage:
Meine Vermieterin hat mir meine Kaution (900€) bisher nicht zurückgezahlt, mit der Begrüdnung die Nebenkostenabrechnung abzuwarten.
Nun soll ich allerdings meine Nachzahlung und 200€ Sonderzahlung als Pfand überweisen, damit sie mir meine Kaution auszahlt, da ja noch Januar und Februar 2011 abgerechnet werden müssen.
Ist das in Ordnung bzw. rechtens?
Liebe Grüße
Maren
Nebenkostenabrechnung/Kaution
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Beitrag von --maren-- - 29.11.11 - 18:37 Uhr
Beitrag von blaundblub - 29.11.11 - 19:02 Uhr
Hey,
Ja es ist rechtens, einen angemessenen Teil der Mietkaution einzubehalten für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung.
Das wären bei dir 60€, weil es ca. dem Wert entsprechen muss, der aus dem Vorjahr zu erwarten ist. (300(Nachzahlung)/10,5(Anzahl der Monate))*2(Ausstehende Monate) sind ja ca. 60€.
Das hat der Bundesgerichtshof 2006 entschieden.
Sprich nochmal mit deiner Vermieterin und sag ihr, dass ihr Betrag nicht angemessen ist. Dagegen könntest du sogar klagen.
Sonst ab zum Mieterschutzbund, die setzen kostenlos ein Schreiben mit dir auf.
Das zeigt auch oft Wirkung. Und besteh auf deine Zinsen von der Kaution, die stecken sich Vermieter auch gerne ein.
Lg
Beitrag von --maren-- - 29.11.11 - 19:40 Uhr
Danke für Deine Antwort!
