Erste eigene Wohnung mit 15 Mon. alter Tochter und ALG2

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Beitrag von banana198719 - 29.11.11 - 20:36 Uhr

Guten Tag!
Es geht darumdass ich ab 1.12.11 arbeitslos bin und keinen Anspruch auf ALG1 habe. Nun habe ich auch endliche eine geeignete Wohnung in Aussicht ( 60qm für mich und meine 15 Monate alte Tochter, ca. 380 Euro warm) Nun wollte ich gerne wissen wie das generell abläuft. Vor allem weil man ja Kosten für Unterkunft angeben muss und ich derzeit noch in meinem Jugendzimmer mit meiner Tochter lebe.. und wie ist das mit der ERstaustattung und Renovierung - Würden dei Kosten auf mich entfallen oder übernimmt die Arge einen Teil. Vor allem geht es um eine Küche und Waschmaschine sowie um ein Bett für mich. Und die Kautionmuss ich selber zahlen-oder?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.11.11 - 20:40 Uhr

Hallo

Was ist mit deinem Partner?

Bianca

Beitrag von kati543 - 29.11.11 - 20:54 Uhr

In deiner VK steht noch der Papa deiner Tochter ALS dein Partner drin. Also wird der erstmal zahlen. Und je nachdem wie gut er verdient, haben du und deine Tochter gar keinen Anspruch auf ALG2.

Beitrag von banana198719 - 29.11.11 - 21:30 Uhr

hallo also ich bin seit September alleinerziehend, habe das hier wahrscheinlich einfach och gar net geändert

Beitrag von shiningstar - 29.11.11 - 22:31 Uhr

Dennoch wird erst einmal der Vater des Kindes Unterhalt zahlen müssen (sofern möglich).

Beitrag von banana198719 - 30.11.11 - 00:10 Uhr

Macht er bereits

Beitrag von woodgo - 30.11.11 - 11:15 Uhr

Betreuungsunterhalt auch?

Beitrag von banana198719 - 30.11.11 - 13:48 Uhr

nein da ist das einkommen seinerseits zu gering

Beitrag von miss017 - 30.11.11 - 19:33 Uhr

banana198719 du hast von mir mehrere pn`s bekommen kannst du nicht mal antworten sag mal???mir ist das echt zu blöd ehrlich,ich geb die sachen jetzt wieder komplett frei,ich lass mich nicht ver.....en ehrlich..

Beitrag von stellamarie99 - 30.11.11 - 08:02 Uhr

Hallo,

du könntest das Glück haben, dass die Arge die Erstausstattung übernimmt. (Macht sie nur noch, wenn man die erste Wohnung bezieht oder aus der haft kommt)

Die Kosten übernimmt für Renovierung und Kaution übernimmt die Arge nur dann, wenn sie dem Umzug zugestimmt haben.

Also als erstes die 3 Anträge stellen, deine Einkommensnachweise hat deine Bearbeiterin dort ja theoretisch schon vorliegen.

Gruß