berechnung weihnachtsgeld

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Beitrag von njoki - 30.11.11 - 09:44 Uhr

hallo zusammen,

als mein erstes kind geboren wurde, habe ich 3 jahre elternzeit beantragt, bin aber nach 1 jahr wieder arbeiten gegangen, in teilzeit. während der teilzeitbeschäftigung bin ich wieder schwanger geworden und bin momentan zu hause, elternzeit für diesmal 2 jahre.
ich habe das glück, von meinem arbeitgeber weihnachtsgeld gezahlt zu bekommen nur würde mich jetzt interessieren auf welcher vetragsgrundlage er dieses berechnet. gilt in dem fall der teilzeitvetrag für diese sonderzahlung oder mein vollzeitvertrag?

ich hoffe mir kann jemand meine frage beantworten.

danke,

njoki

Beitrag von talesia - 30.11.11 - 10:41 Uhr

Hallo njoki,

bei uns wird das Weihnachtsgeld um die Monate in Elternzeit, in denen nicht gearbeitet wird, gekürzt. Ich habe jetzt im November in Elternzeit wieder Teilzeit angefangen und für 2 Monate (also Nov+Dez) anteilig Weihnachtsgeld bekommen. Wenn das bei euch auch so ist, sollten die Monate (ich denke inkl. Mutterschutzzeit), die du in Teilzeit gearbeitet hast zählen und auch das entsprechende Gehalt.

Wie die Regelung bei euch ist, müsste im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag stehen.

LG

Talesia

Beitrag von myimmortal1977 - 30.11.11 - 12:13 Uhr

Der Anspruch bezieht sich wahrscheinlich auf die gearbeitete Zeit vor der Geburt Deines Kindes. Dann wird es anteilig und aus dem Gehalt der TZ-Stelle berechnet, gekürzt, wahrscheinlich nur für die gearbeiteten Monate.

Niemand weiß hier, wie viel WG bei Euch die Regel ist. Ein volles Gehalt? Dann rechnest Du das durch 12 x gearbeitete Zeit. Das sollte so ca das sein, was Du bezahlt bekommen wirst.

Beitrag von suspatki - 30.11.11 - 19:14 Uhr

hallo njoki,

während der elternzeit, auch wenn du währenddessen teilzeit arbeitest, bekommst du das weihnachtsgeld, das dir vor geburt zugestanden hätte! ich habe nach meiner vollzeitarbeit auch wieder 10 stunden die woche gearbeitet, habe aber von meinem vollzeit-gehalt weihnachts- und urlaubsgeld bekommen!!

lg, suspatki