Hallo Ihr Lieben
heute brauche ich mal Rat,
Meiner Tochter würde heute 10 min vor Feierabend die Kündigung von der Filialleiterin in die Hand gedrückt.
Meine Tochter machte bis heute eine Lehre mir 4 Monatiger Probezeit.Begonnen hat Sie am 01.08.2011
In der Kündigung steht nun
....................
hiermit kündigen wir das Ausbildungsverhältnis zwischen Ihnen und der Firma.......
fristgemäß zum 01.12.2012.
Nun meine Fragen
1) 01.12.2012 geht ja schon mal garnicht .
2 ) hätte nicht dort als 30.11.2011 stehen müssen.
wie gehen wir jetzt weiter vor denke nicht das die Kündigung so rechtens ist, auf jeden fall morgen ja erstmal wieder Arbeitslos melden. Sollten wir nochmal zum Anwalt ???
Danke für Antworten
LG Edith
PS . Erste Bewerbungen für 2012 sind raus , morgen gleich ein Anruf bei einer Zeitarbeitsfirma, und bei noch 2 zuvergebende Lehrstellen für 2011
Frage zur Kündigung Tochter Lehrvertrag
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Beitrag von starwarslady - 30.11.11 - 20:06 Uhr
Beitrag von hexe.kicki - 30.11.11 - 20:34 Uhr
Hallo,
meines Wissens muss auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen eingehalten werden.
Ich würde auf jedem Fall mal beim Anwalt nachfragen.
Sonnige Grüße
Kicki
Beitrag von demy - 30.11.11 - 21:18 Uhr
Hallo,
die Kündigungsfrist ist nicht eingehalten.
Heute kann nicht zum 01.12.2011, also morgen, wirksam gekündigt werden.
In der Probezeit kann nur mit einer 14 tägigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Einzige Ausnahme, es gilt ein wirksamer Tarifvertrag mit kürzeren Kündigungsfristen.
Du schreibst von einer Lehre.
Ausbildungsverträge haben in der Regel nur eine Probezeit von 3 Monaten.
Bitte prüft das.
Eventuell ist die Probezeit schon rum.
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung eine Auszubildenden nur noch möglich, wenn er den "goldenen Löffel klaut" oder sehr eindeutig absehbar ist wenn das Ausbildungsziel nicht erreicht wird.
Welche Firma ist so blöd und ahnungslos von Arbeitsrecht mit solchen Fristen zu kündigen?
Soetwas hält vor dem Arbeitsgericht keine 2min. stand 
Schon Live erlebt^^
Gruß
Demy
Beitrag von starwarslady - 30.11.11 - 21:33 Uhr
danke für deine Antwort,
im Lehrvertrag stehen 4 Monate
vor allen steht ja in der Kündigung das Jahr 2012
Lg Edith
Beitrag von susannea - 30.11.11 - 22:44 Uhr
Das ist doch hervorragend, damit kann sie dort noch ein Jahr arbeiten und dannist sie auch nicht mehr so einfach kündbar ;)
Beitrag von wasteline - 30.11.11 - 22:47 Uhr
In der Probezeit der Ausbildung kann ohne Fristeinhaltung gekündigt werden.
Ich dachte, dass der 1.12.2012 ein Schreibfehler von Dir war, ist aber wohl nicht so.
Eigentlich könnt Ihr Euch bequem zurücklehnen, denn die Kündigung greift nun nicht. Dumm gelaufen für den Ausbildungsbetrieb. Deine Tochter soll sich morgen krank melden und Du rufst ganz schnell bei der IHK an und besprichst mit denen das Problem. Danach hast Du Klarheit.
Beitrag von seikon - 30.11.11 - 23:00 Uhr
Ich wäre mit nicht so sicher, das die Kündigung unwirksam ist. Sie wurde fristgerecht am letzten tag der probezeit zugestellt und es ist ja wohl offensichtlich, das es sich hier um einem Schreibfehler handelt. Ich konnte mit vorstellen, das ein Arbeits Richter der Kündigung statt gibt, weil es eben offensichtlich zu erkennen ist, das der 01.12.2011 gemeint ist.
Beitrag von seikon - 30.11.11 - 23:09 Uhr
rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/08/17/kundigung-mit-falscher-kundigungsfrist-kundigung-unwirksam/
Beitrag von wasteline - 30.11.11 - 23:17 Uhr
Ok, aber wenn man sich dagegen wehrt (Kündigungsschutzklage), dann gilt die geschriebene Frist.
Ansprechpartner für die TE ist auf alle Fälle die IHK.
Beitrag von susannea - 30.11.11 - 23:29 Uhr
Aber hier gehts doch um nicht Einhaltung der Frist und dies ist ja gar nicht der Fall bei der Kündigung.
Sondern die Kündigung enthält einen evtl. Schreibfehler.
Aber erstmal muss man davon ausgehen, dass die Firma wirklich zu 2012 erst kündigen wollte.
Beitrag von seikon - 01.12.11 - 08:30 Uhr
Aber in der probezeit ist ja gar keine Frist einzuhalten. Und die Kündigungs Absicht des Betriebes ist hier ja deutlich zu sehen. Da die Kündigung fristgemäß in der probezeit zugegangen ist ist es offensichtlich, dass es sich hier um einen Schreibfehler handelt. Meiner Meinung nach reicht es in diesen Fall aus, dass die Kündigung noch in der probezeit zugegangen ist, aber bei der ihk mal nachfragen kann ja nicht schaden.
Beitrag von susannea - 01.12.11 - 08:33 Uhr
Ich sehe das etwas anders, die Kündigungsabsicht ist klar. Man kann aber zu jedem beliebigen Datum kündigen und man muss davon ausgehen, dasss sie diese DAtm auch so gemetint haben.
Ich würde wohl eher nicht nur die IHK befragen, sondern einen Anwalt für Arbeitsrecht!
Beitrag von kraxy - 01.12.11 - 17:25 Uhr
mh - ja - aber ich frage mich, was das bringen soll?
Außer dass der Anwalt bei einem Beratungsgespräch Geld verdient 

kraxy
Beitrag von susannea - 01.12.11 - 20:45 Uhr
Ein Jahr lang Zeit einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden z.B.!
Also eine ganze Menge!
Beitrag von kraxy - 01.12.11 - 22:18 Uhr
naja - aber nur, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht - und die seh ich hier nicht.
Ich bin mir sicher, dass es viel zielführender ist, über IHK oder die Agentur einen neuen Betrieb zu finden als nervenaufreibende Prozesse zu führen - was lernt man denn noch, wenn das Arbeitsverhältnis kaputt ist????
Aber vielleicht hat der Betrieb ja auch den Fehler bemerkt und die ganze Überlegerei ist hinfällig
gruß
kraxy
Beitrag von susannea - 01.12.11 - 22:29 Uhr
Wenn der Betrieb den Fehler merkt, kann er gar nicht mehr kündigen, denn dann ist die Probezeit abgelaufen!
Beitrag von kraxy - 01.12.11 - 22:47 Uhr
das wissen wir nicht - denn wie so oft bei urbia - haben sich die TE nicht mehr gemeldet und alle anderen zerbrechen sich den Kopf 
btw: weder wissen wir, was gelaufen ist, noch wissen wir, ob der Betrieb seinen Fehler nicht korrigiert hat
Beitrag von susannea - 01.12.11 - 22:51 Uhr
Ob der Betrieb heute den Fehler korrigiert hat, ist ja dann auch egal.
Aber ich gebe dir Recht, es nervt, dass etwas gefragt wird und dann abgetaucht!
Beitrag von seikon - 30.11.11 - 22:05 Uhr
Die probezeit darf bis maximal vier Monate betragen und während der probezeit kann von beiden Seiten ohne Grund und ohne Frist gekündigt werden.
Paragraphen 20 und 22 berufsbildungsgesetz.
Beitrag von corny123 - 30.11.11 - 22:10 Uhr
Das stimmt einfach nicht. Welcher vom Arbeitsrecht Ahnungslose gibt solche Antworten? Während der Ausbildungs-Probezeit darf sogar ohne Angabe von Gründen und erst recht ohne Kündigungsfrist gekündigt werden...
Beitrag von wasteline - 30.11.11 - 22:37 Uhr
- Kündigung
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Quelle:http://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbildung/beratung/ausbildungsvertrag/index.html
Beitrag von lilibili - 01.12.11 - 05:29 Uhr
Hallo,
hier mal ein Link mit interessanten Infos zu diesem Thema.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/probezeit-in-der-ausbildung.html
Gruß
Beitrag von demy - 01.12.11 - 11:44 Uhr
Jaja,
bin schon geläutert.
Frauchen hat sich schon lustig gemacht was für ein Stuss ich geschrieben habe und es hier korrigiert 
Habe schlicht ein Arbeitsverhältnis mit einem Ausbildungsverhältnis verwechselt.
Etwas positives hat mein blödsinniger Beitrag doch!
Man sollte sich auf gar keinen Fall in wichtigen Dingen auf Beiträge in Familienforen verlassen 
Gruß
Demy
Beitrag von kraxy - 30.11.11 - 22:11 Uhr
Hallo,
natürlich ist es sehr ärgerlich, dass eurer Tochter so gekündigt worden ist - aber Seikon hat Recht (keine Angabe des Grundes, keine Frist, von beiden Seiten aus) - und was soll ein Anwalt bewirken?
Ich würde mich auch noch an die IHK wenden, dort gibt es Ausbildungsberater und manchmal haben die auch Informationen, wer noch offene Lehrstellen hat. Auch die Agentur für Arbeit hält hier Informationen bereit.
Viel Glück euch!
Gruß
kraxy
Beitrag von drele74 - 30.11.11 - 22:15 Uhr
Aber es wurde doch zu -2012- gekündigt!!!!
Das heißt doch, morgen ist die Probezeit um, und die Kündigung ist doch so nicht wirksam, oder?
Gruß Andrea
