Anzahl Urlaubstage

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Beitrag von karin3 - 01.12.11 - 13:32 Uhr

Hallo,

ich habe im ersten Halbjahr dieses Jahres meinen Vertrag unterschrieben. Die Probezeit von 6 Monaten ist um.

Wenn ich mir das Bundesurlaubsgesetz (§4 und §5) durchlese, lese ich raus das ich die 24 Werktage habe. §4 ist erfüllt und §5-1a trifft nicht mehr auf mich zu.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

Meine Firma sagt mir erwartungsgemäß das ich das Ganze falsch deute. Die Deutung der Firma ist weit verbreitet.
Aber wer hat denn jetzt Recht? Bitte um Laienmeinungen.

Gruß Karin

Beitrag von kathi.net - 01.12.11 - 13:47 Uhr

Was behauptet denn die Firma und was steht genau in deinem Vertrag, der ab wann gilt?

Beitrag von karin3 - 01.12.11 - 13:51 Uhr

http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/3395385-anzahl-urlaubstage/21552494

Meine Firma behauptet ich hätte nur Teilanspruch.

Beitrag von kathi.net - 01.12.11 - 13:57 Uhr

Solltest du Urlaub aus einem früheren AV geltend gemacht haben, hat die Firma nicht Unrecht!

Beitrag von karin3 - 01.12.11 - 14:01 Uhr

Ich hatte keinen Urlaub bevor ich den jetzigen Vertrag unterschrieben hatte.

Beitrag von karin3 - 01.12.11 - 13:48 Uhr

meine Frage hat sich erledigt...
http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/haeufig-gestellte-fragen/urlaub/urlaub.html#264
Wie viel Urlaub steht mir im ersten Jahr zu?
Beginnt Ihr neues Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni), so steht Ihnen nach Ablauf der ersten sechs Monate im Betrieb (Wartezeit) der volle Jahresurlaub zu. Sofern eine vertragliche oder tarifvertragliche Regelung lediglich Teilurlaubsansprüche vorsieht, darf der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen nicht unterschritten werden.

macht 20 Arbeitstage #huepf