Elterngeld – Höchstsatz & wenn die Frau mehr verdient

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von cocoony - 02.12.11 - 12:59 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe mich leider noch nicht richtig damit auseinandergesetzt.

Ich verdiene mehr als mein Mann, wir hatten durch die Heirat keine steuerlichen Vorteile, so dass wir beide Steuerklasse IV haben. Bin jetzt im 6. Monat schwanger und wir haben die Steuerklasse nicht geändert.

Ich werde den Höchstsatz Elterngeld bekommen. Ist es dann sinnvoll nach der Geburt die Steuerklasse zu ändern, so dass mein Mann weniger Abzüge hat?

Wie sieht es eigentlich aus mit der Krankenversicherung, wird die noch vom Elterngeld abgezogen? Oder bin ich dann automatisch bei meinem Mann mit versichert? Und bei wem ist das Kind versichert???

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Viele Grüße,
cocoony

Beitrag von berry26 - 02.12.11 - 13:04 Uhr

Hi,

was die Steuerklassen angeht so müsst ihr das gut durchrechnen. Du musst das Elterngeld nachträglich mit in der Einkommensteuer angeben und wenn euer Einkommen dadurch sehr hoch ist, kann es zu empfindlichen Steuernachzahlungen kommen sofern ihr nicht dementsprechend viel absetzen könnt. Deshalb würde ich einen Klassenwechsel gut überdenken.

Vom Elterngeld bekommst du keine KV mehr abgezogen und bei wem das Kind nun mitversichert wird, müsst ihr entscheiden. Wenn du länger als ein Jahr zuhause bleiben willst, wäre es sinnvoll die Kinder bei deinem Mann mitzuversichern.

LG

Judith

Beitrag von susannea - 02.12.11 - 15:59 Uhr

"Wenn du länger als ein Jahr zuhause bleiben willst, wäre es sinnvoll die Kinder bei deinem Mann mitzuversichern."

Wieso das denn? Was ist der Unterschied, ob sie ein oder 3 Jahre zu Hause blebt? Keiner bei der KV, also nein, es ist egal, wo versichern, solange keiner in der PKV ist.

Beitrag von berry26 - 02.12.11 - 16:36 Uhr

Weil die Kinder nach einem Jahr dann eh zum Mann wechseln müssen, genau wie die Mutter dann in die FV wechseln muss.

Wer natürlich gern Papierkram erledigt kann jährlich die FV der Kinder wechseln...
Mir wärs schlicht zu blöd.

Beitrag von susannea - 02.12.11 - 17:27 Uhr

So ein Blödsinn, auch die Mutter muss nach einem Jahr nicht wechseln, warum auch, sie ist die komplette Elternzeit beitragsfrei versichert.
Nur ohne Elternzeit nicht!

Deshalb muss niemand die KV wechseln. Wer natürlich geren Leistungen verschenkt kann auch nach einem Jahr in die FV wechseln, mir wäre das Geld schlicht zu schade!

Beitrag von berry26 - 02.12.11 - 17:39 Uhr

Eine Familienversicherung kostet nichts (bei gesetzlichen KK)!!!!!!!!!

Beitrag von susannea - 02.12.11 - 17:57 Uhr

Aber du kriegst ja auch diverse Leistungen nciht, also verschenkst du Geld. Du verzichtest auf Mutterschaftsgeld bei einer erneuten Schwangerschaft z.B.!
Wie gesagt, mir ist das Geld zu schade um es aus dem Fenster zu werfen, bloß weil irgendjemand behauptet man muss in eine FAmilienversicherung!

Jeder gesetzlich Pflicht-Versicherte in Elterneit kann beitragsfrei in seiner KK bleiben und in der Regel auch die freiwillig Versicherten.

Also bitte höre auf zu behaupten, dass man dann in die Familienvesicherung muss/sollte! Sicherlich nämlich nicht!

Beitrag von romana77 - 02.12.11 - 18:26 Uhr

Das stimmt nicht!!!

Beitrag von jetteraake - 04.12.11 - 23:55 Uhr

Wenn es nicht stimmt, das man beitragsfrei in Elternzeit weiterversichert wird, frage ich mich was meine Krankenkasse die ganzen Jahre in denen ich nicht arbeiten, aber in Elternzeit war, abgerechnet hat - von mir hat sie jedenfalls kein Geld bekommen.
Ich rede allerdings von der gesetzlichen Krankenversicherung.

LG Jette

Beitrag von fbl772 - 02.12.11 - 13:18 Uhr

Hallo Cocoony,

wenn du privat krankenversichert bist, dann musst du ab Beginn der Mutterschutzzeit den kompletten KV-Beitrag selbst bezahlen, also auch vom Elterngeld.

VG
B

Beitrag von cocoony - 02.12.11 - 13:22 Uhr

ich habe mich nicht privat versichert, da ich mal gehört habe, dass das für frauen mit kinderwunsch nicht ratsam sei, weil man danach nicht mehr so leicht in die gesetzliche kommt ... daher bin ich freiwillig versichert. wovon wird dann die krankenversicherung gezahlt?

Beitrag von fbl772 - 02.12.11 - 13:30 Uhr

Ja, du bist weiterhin beitragspflichtig, allerdings nicht in voller Höher.

Nach einem Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg müssen Freiwillig Versicherte, auch in der Elternzeit weiterhin Ihre Beiträge zur Versicherung bezahlen. Allerdings beschränkt sich die Beitragszahlung auf den Mindestbeitrag für Freiwillig Versicherte.

Freiwillig Versicherte die sich in einer Festanstellung befinden (und folglich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen), können vor der Elternzeit Ihre Arbeitszeit verringern. Dadurch sinken auch die Einnahmen, wodurch eine Pflichtversicherung eintritt. Auf Grund der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung müssen keine Beiträge während der Elternzeit bezahlt werden.

VG
B

Beitrag von ploetschi - 02.12.11 - 13:33 Uhr

Hi,

das stimmt nicht in allen Fällen. Ich bin z.B. bei der AOK freiwillig gesetzlich versichert (da über Beitragsbemessungsgrenze) und ich bin während der gesamten Elternzeit beitragsfrei versichert.

LG
ploetschi

Beitrag von cocoony - 02.12.11 - 13:45 Uhr

ich bin auch bei der AOK, dann hoffe ich, dass das bei mir genauso sein wird!
danke!

Beitrag von fbl772 - 02.12.11 - 13:47 Uhr

Ist das vielleicht von KK zu KK verschieden?

VG
B

Beitrag von susannea - 02.12.11 - 16:00 Uhr

Eigentlich nein, eigenltich gibt es iene Vereinbarung zwischen allen KK dies so zu handhaben!

Beitrag von ploetschi - 02.12.11 - 13:31 Uhr

Hi,

du bist während der Elternzeit beitragsfrei bei deiner KK versichert. Dein Kind kann ebenfalls über dich versichert werden.

Den Steuerklassenwechsel muss man gut überlegen, aber er kann durchaus sinnvoll sein.

Folgendes gilt es dabei zu überlegen:

Elterngeld und andere Lohnersatzleistungen (wie z.B. Mutterschaftsgeld) sind grundsätzlich erstmal Steuerfrei. Allerdings unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Sprich: Sie werden zur Berechnung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen gewertet, und dann wird das Jahreseinkommen mit diesem erhöhten Satz versteuert.

Es kommt also drauf an, ob du im nächsten Jahr Einkommen hast, und wenn ja wie lange. Wie lange du in Elternzeit gehen willst. Ob ihr euch zusammen veranlagen lasst. Was dein Mann verdient. Etc.

LG
ploetschi

Beitrag von cocoony - 02.12.11 - 13:47 Uhr

uff, ist das kompliziert!!
ich glaube, ich muss mal zum steuerberater ...

vielen dank für eure antworten!!!

Beitrag von ploetschi - 02.12.11 - 13:55 Uhr

Ich dachte auch, es wäre verdamt kompliziert, und so hört es sich auch erstmal an. Aber so schlimm ist es dann doch nicht, wenn man sich die Zeit nimmt, um sich damit auseinander zu setzen.

Wenn du einen Steuerberater hast, umso besser. Dann musst du dir die Mühe nicht machen.

Ansonsten google mal nach Progressionsrechner. Dort bekommst du schonmal nen Anhaltspunkt.

Bei mir passt es zur Zeit sehr gut, was das Elterngeld für mein 3. Kind angeht. Es kommt im Januar zur Welt, und ich werde das gesamte Jahr zu Hause sein, und kein Einkommen außer Lohnersatzleistungen haben. Somit ist es mir egal, "wohin mein persönlicher Steuersatz geschraubt wird", da ich ja keine Steuern zahl im nächsten Jahr.

Vermutlich werden mein Freund und ich nächstes Jahr zwar heiraten, aber in dem Jahr lassen wir uns dann getrennt veranlagen, und damit muss er "mein Elterngeld" dann auch nicht mitversteuern.

LG
ploetschi

Beitrag von cocoony - 02.12.11 - 14:08 Uhr

sodele, zumindest was die krankenversicherung angeht, habe ich jetzt den "durchblick", ich habe gerade mit der AOK telefoniert.

da ich freiwillig versichert bin, mein mann jedoch gesetztlich versichert ist, wäre ich theoretisch berechtigt, mich über meinen mann familienversichern zu lassen.

ich muss jetzt eine mitgliedsbescheinigung meines mannes an meine versicherung schicken, dann kann ich beitragsfrei versichert bleiben!

mein kind kann ich dann auch über mich mit familienversichern.

so, das thema habe ich dann nun verstanden, aber mit der steuerklasse muss ich mich dann nochmal beschäftigen!

vielen dank für eure antworten!

Beitrag von susannea - 02.12.11 - 16:02 Uhr

Ich würde die Steuerklasse in eurem Falle nicht wechseln, denn solltest ihr zuviel Abzüge haben, dann bekommt ihr die mit der Einkommenssteuererklärung wieder. Bisher scheint ihr ja mit 4/4 gut gefahren zu sein, dann würde ich das auch trotz Elterngeld so lassen, nicht dass ihr nachher soviel nachzahlen müsst. Kann euch nämlich auch so immer noch passieren!