ein Leck in der Gasleitung, dass diese woche entdeckt worden ist und gestern repariert worde?
Wir haben ein eigenes Haus und sind super gut versichert. Auf die Idee mit der Versicherung hat uns gestern eine Bekannte gebracht. wir haben überhaupt nicht darüber nachgedacht.
Vielen Dank
Lina
Zahlt die Versicherung......
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Beitrag von lina74 - 03.12.11 - 10:13 Uhr
Beitrag von anna031977 - 03.12.11 - 11:00 Uhr
Ich glaube das nicht....sei froh, dass nichts passiert ist. Das hätte dann die Versicherung gezahlt. Wenn es dann nicht zu spät gewesen wäre.
Wenn das Haus neu ist, könnte das vielleicht die Installationsfirma zahlen. Sonst ist es eine normals Instandhaltungsmaßnahme.
lg
Beitrag von platon - 04.12.11 - 12:58 Uhr
Wenn man (Frau) keine Ahnung von Versicherung hat, solltest du hier nicht Posten.
Selbstverständlich ist dieser Schaden durch die Wohngebäude versicherung versichert.
Du solltest mal lieber deine Versicherungsbedingungen lesen!
Hast du einen alten Vertrag , empfehle ich Dir , diesen auf neue Bedingungen umzustellen.
Dann wäre so ein Schaden dann auch bei Dir versichert.
Gruß
Plato
Beitrag von bea20 - 03.12.11 - 16:09 Uhr
Hallo,
WAS soll sie denn bezahlen, die Versicherung? Und welche? Sollte es neu sein, ist es eine Garantiesache und wenn nicht, dann Verschleiß.
Wenn morgen meine Spülmaschine kaputt geht, kann ich es (leider) auch keiner Versicherung melden!
LG Bea
Beitrag von platon - 04.12.11 - 12:59 Uhr
Diesen Schaden bezahlt die Wohngebäude versicherung, lies mal erst die Bedingungen durch und Poste dann.
Gruß
Plato
Beitrag von manavgat - 03.12.11 - 20:42 Uhr
Normaler Verschleiß ist nicht versicherbar.
Wäre das Haus in die Luft geflogen, dann hätte die Gebäudeversicherung den Schaden reguliert.
Allerdings hat man davon nichts, wenn man ein wenig tot ist.
Gruß
Manavgat
Beitrag von platon - 04.12.11 - 13:05 Uhr
Eine Undichtigkeit der Gasleitung ist kein normaler Verschleiß.
Ließ dochmal erst Deine Versicherungsbedingungen durch, bevor du sowas Postet.
Allerdings empfehle ich Dir: Stell Deinen Vertrag auf neue Bedingungen um, damit sowas zukünftig auch bei dir versichert ist.
Keine Ahnung, von Versicherungen.
Gruß
Plato
Beitrag von platon - 04.12.11 - 13:16 Uhr
Liebe Lina,
selbstverständlich ist der Schaden versichert.
Der Schaden ist über die Wohngebäudeversicherung versichert, sofern du Leitungswasser mitversichert hast und:
Das die Gasleitungen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Es ist trauig, das meine Vorposter keine Ahnung von Versicherung haben.
Ich denke , das Sie dieses Wissen wohl aus der Kneipe mitgenommen haben, sonst würden Sie soetwas nichtr Posten.
LG
Plato
Beitrag von lina74 - 05.12.11 - 14:43 Uhr
Vielen Dank,
habe mich schon gefragt für was man sonst das viele Geld aus gibt.
Wünsch Dir einen schönen Tag
LG
Lina
