Hallo,
habe im Juli 2010 ein P Konto beantragt.Heute habe ich ein Schreiben vom Gericht bekommen,wo drinn steht das sie mein Konto pfänden wollen.
So meine erste Frage ist:ich habe ja das Konto umgewandelt in ein P Konto.Muss ich ab 1.1.2012 wieder einen Antrag auf ein P Konto stellen oder bleibt es im neuen Jahr bei dem P Konto?
Die Gläubigern ist sehr extrem und schrieb deutlich sie wird alles daran setzen und pfänden.Das kann sie doch gar nicht?
Kennt sich jemand mit P Konto aus
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Beitrag von sternenschnee - 03.12.11 - 14:03 Uhr
Beitrag von zuckerschneggle - 03.12.11 - 19:10 Uhr
anstatt dir Sorgen um dein P Konto zu machen, solltest du mal darüber nachdenken wie du deine Gläubiger bezahlen kannst und du dein Finanzielles Leben in den Griff bekommst.
Beitrag von lumi1980 - 03.12.11 - 19:17 Uhr
Meine Güte, immer noch einmal nachtreten, hauptsache man hat was gesgat. Kennst Du sie persönlich oder wieso glaubst Du Dir anmaßen zu dürfen, Dich derart negativ über sie zu äußern?
Wenn Du ihr keine konstruktive Antwort geben kannst, dann halt doch einfach Deine Finger still.
Nicht alle finaziellen Probleme von den Menschen lassen sich pauschal auf falsche Disposition oder Konsumrausch zurückführen.
Beitrag von gothic- - 03.12.11 - 19:24 Uhr
es gibt einen guten spruch:
vor öffnen des mundes (hier wäre es das schreiben,das gehirn einschalten).
kennst du die hintergründe warum sie in dieser situation ist?es gibt sehr viele menschen die nicht selber schuld an den schulden sind.und die werden von menschen wie dir noch richtig in den a... getreten.
aber hauptsache mal nachtreten,macht ja nix wenn man schon am boden liegt.





Beitrag von loganmum - 03.12.11 - 19:26 Uhr
ohne worte..
Beitrag von sternenschnee - 03.12.11 - 20:07 Uhr
Zur Erklärung ich würde sehr gerne an meiner Situation etwas ändern.Ich habe eine Ausbildung und auch lange in meinem Beruf gearbeitet.Da ich aber ein chronisch krankes Kind hab,was unter anderem noch eine schwere Op vor sich hat und wir danach noch nicht abschätzen können,wie die Entwicklung weiter geht kann ich zur Zeit nicht arbeiten.
So war eben bei der Bank und ich komme nicht mehr an mein Konto,was ich nicht verstehe,da ich ja ein P Konto habe.Trotzdem scheint jetzt gepfändet worden zu sein.
Beitrag von nick71 - 04.12.11 - 16:53 Uhr
"So war eben bei der Bank und ich komme nicht mehr an mein Konto,was ich nicht verstehe,da ich ja ein P Konto habe.Trotzdem scheint jetzt gepfändet worden zu sein."
Mir scheint, du hast den Sinn eines solchen Kontos nicht erfasst.
Der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) besteht zwar automatisch, aber alles, was über diesen Betrag hinausgeht, kann sehr wohl gepfändet werden.
http://www.gegen-hartz.de/pfaendungssicheres-konto-p-konto.php
Allerdings verstehe ich auch nicht, warum du derzeit nicht über den unpfändbaren Betrag auf deinem Konto verfügen kannst. Da solltest du morgen bei deiner Bank anfragen...irgendwas wird vermutlich schiefgelaufen sein.
Beitrag von sternenschnee - 03.12.11 - 20:09 Uhr
Ach so,es ist ein Gläubiger und nicht mehrere da ich weder bestelle noch sonstigen scheiß mache.Das sind Schulden auch nicht wirklich hoch,es geht um knapp 300€.diese Anwältin die jetzt die Pfändung veranlasst hat,ist laut Google sehr verrufen wegen ihrer Methoden.Ratenzahlung blockte sie ab.
Beitrag von kittythecat - 04.12.11 - 12:38 Uhr
Nur, weil die TE Fragen zu einem P Konto stellt, heißt das doch noch lange nicht, dass sie sich nicht bemüht ihre Gläubiger zu bedienen.
Dass Sozialleistungen nicht gepfändet werden dürfen ist halt nunmal Fakt und auch die TE muss sich ja was zu Essen kaufen können, sonst sieht`s mit der Rückzahlung auch eher mau aus
.
Ich finde es bestimmt auch ziemlich blöd, wenn hier jemand nach einer Umgehungsmöglichkeit des geltenden Rechts fragt, aber die Ausnutzung des geltenden Rechts mit dem gesetzlich dafür vorgegebenen Instrumentarium ist weder verurteilenswert noch schäbig!
Auch derjenige der Schulden hat, hat seine Grundrechte und seine Menschenwürde nicht verloren. Denk mal drüber nach!
Beitrag von loganmum - 03.12.11 - 19:32 Uhr
http://www.bankenverband.de/presse/presse-infos/ab-1.-januar-2012-pfaendungsschutz-nur-noch-ueber-p-konto
l.g
Beitrag von zwillinge2005 - 03.12.11 - 21:33 Uhr
Hallo,
Du hast vor fast 1,5 Jahren ein P-Kono beantragt? Weil Du jetzt die Pfändung erwartet hast? 
Aber Du hast gar kein P-Konto bekommen? Und das wegen 300,- Euro? Und daran "schuld" ist das kranke Kind?
LG, Andrea
Beitrag von sternenschnee - 03.12.11 - 21:54 Uhr
Das P Konto habe ich damals veranlasst.Da ging es um die GEZ.Da ich dann aber nachwiesen konnte,das ich eine Befreiung hatte die die GEZ erst nicht anerkennen wollte.Nu gut das wurde für mich zum positivem geklärt.Deswegen damals die Beantragung des P Kontos.Seit dem läuft das mein Konto als P Konto.
Es ging bei dem kranken Kind nur darum,das ich zur Zeit nicht abreiten kann.Deswegen die Sozialgelder.
Aber mir scheint es so,als wenn nur rum gehackt wird und immer wieder nach getreten wird.Wenn du es gelesen hättest dann hättest du auch die Erklärung verstanden warum ich zur Zeit Sozialgelder beziehe.Aber eben nur stänkern oder an den Pranger stellen?
Hast du den zu meiner Frage eine Antwort,weil es ging hier um eine Frage die ich habe und darauf hast du dich ja nicht bezogen.
Beitrag von seikon - 03.12.11 - 22:14 Uhr
Dieser Stichtag ist ja nur für Konten, die bislang nicht als P-Konten geführt sind. Weil eben ab nächstem Jahr Sozialleistungen nicht mehr geschützt sind und auch gepfändet werden können. Das ist ja bislang nicht der Fall.
Wenn du schon ein P-Konto hast kann ich mir nicht vorstellen, dass du das nochmal neu beantragen musst zum 01.01.2012.
Frag doch am besten mal bei deiner Bank nach. Eigentlich sollten die das wissen.
Beitrag von ploetschi - 04.12.11 - 00:33 Uhr
Hi,
das Konto bleibt auch nach dem Jahreswechsel ein P-Konto. Da muss man nichts neues beantragen.
Aber selbstverständlich können Gläubiger trotzdem versuchen zu pfänden.
Denn es ist ja nicht das gesamte Konto vor Pfändung geschützt, sondern lediglich diejenigen Beträge, die eben nicht pfändbar sind.
Also: Für dich (hab jetzt keine Lust den genauen Betrag zu googlen) knapp 1.030 Euro.
Falls du Kinder hast, kannst du weitere Freibeträge einfordern. Hierzu musst du jedoch bei deiner Bank entsprechenden Bescheinigungen (wie z.B. Kindergeldbescheinigung) vorlegen.
LG
ploetschi
