Hallo,
folgender Sachverhalt interessiert mich:
Frau ist schwanger. Entbindungstermin ist der 01.04.12 Ihr Arbeitsverhältnis endet wegen Befristung zum 31.12.11. Also bekommt sie ab 01.01.12 ALG I. ALG I wird aber in die Ermittlung des Elterngeldes nicht einbezogen, oder? Frau lässt sich dann im Januar ein Beschäftigungsverbot ausstellen und das Geld, das sie in der Zeit von der Krankenkasse erhält wird für die Berechnung vom Elterngeld berücksichtigt? Und wenn man während der ALG-Bezug ein BV erhält steht man dann dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung und hat dementsprechend Anspruch auf ALG I?
Das würde mich mal interessieren. Aber nicht weil es mich betrifft. Ich bin weder schwanger, noch plane ich, im Fall einer Schwangerschaft obige Verfahrensweise anzuwenden. Ich kenn nur jemanden, der diese Verfahren anwenden möchte und es hätte mich interessiert, ob das so ist.
Ich danke allen, die sich die Mühe machen mir zu antworten.
LG
Inselreif
Frage zur Elterngeldberechnung
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Beitrag von inselreif - 03.12.11 - 15:57 Uhr
Beitrag von anna031977 - 03.12.11 - 18:35 Uhr
Auf jeden Fall ist es Betrug! Denn wenn man sich krank schreiben lässt, obwohl man es nicht ist....
Beitrag von susannea - 03.12.11 - 21:40 Uhr
" Frau lässt sich dann im Januar ein Beschäftigungsverbot ausstellen und das Geld, das sie in der Zeit von der Krankenkasse erhält wird für die Berechnung vom Elterngeld berücksichtigt?"
Soviel ich weiß ist immer noch nicht abschließend geklärt, ob bei BV beim ALGI Bezug gezahlt werden muss. Außerdem bleibts dann ja ALGI und somit bleibts unberücksichtigt.
Gehen würde etwas in dieser Richtung nur mit einer AU. Aber dann muss man auch eine Attest bringen beim Elterngeld, dass es eine schwangerschaftsbedingte Erkrankgung wäre.
Somit müsste der Arzt ja einige Dinge falsch ausfüllen usw. Wer sollte dies so tun?
Beitrag von diana1101 - 04.12.11 - 01:19 Uhr
Hallo,
das Krankengeld welches sie in der Zeit vom 1.1.12 - bis zum Beginn des Mutterschutzes bekommen würde - wird NICHT mit in die Elterngeldberechnung hinein gezogen!
Wie das bei ALG 1 aussieht weiß ich nicht.
MfG Diana
Beitrag von susannea - 04.12.11 - 08:59 Uhr
Wie kommst du darauf? Dies ist nur der Fall, wenn es eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist und sie das mit Attest belegen kann!
Bei einem BV hat sie aber keinen Einkommensverlust, also würde sich da nichts ändern!
