Hallo,
mein Mann und ich haben uns getrennt ("im Guten") und, nun geht es um die Unterhaltszahlung. Ist es tatsächlich so viel bei 2 Kindern wie ich es der Düsseldorfer Tabelle entnehmen kann?
Oder, wird noch etwas abgezogen? Mein Gehalt? Kredite?Schulden etc...Was berechne ich dabei alles mit?
Wer kann mir helfen?
Danke!
Greuß
girasol
Unterhalt für die Kinder-Berechnung?
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Beitrag von girasol1974 - 04.12.11 - 05:01 Uhr
Beitrag von witch71 - 04.12.11 - 12:39 Uhr
Es gibt lediglich einen Mindestbehalt (Selbstbehalt) von 950€ gegenüber den Kindern für ihn, der berücksichtigt werden muss. Im Normalfall zahlt ein Vater für das erste Kind 225€ (staffelt sich dann lt. Tabelle). Dabei kommt es halt stark auf sein Gehalt an.
Schulden und Kredite spielen da auch keine Rolle, weil Kindesunterhalt vor allen anderen Verpflichtungen kommt. Dein Gehalt spielt ebenso wenig eine Rolle, weil es ja nur um die Kinder geht.
Wenn dann noch genug Geld "übrig" ist, kannst Du auch Trennungsunterhalt ansprechen.
Beitrag von oberhuhnprillan - 05.12.11 - 19:08 Uhr
War da nicht noch was mit dem hälftigen Kindergeld?
Beitrag von senior777 - 05.12.11 - 19:50 Uhr
das halbe Kindergeld darf der KV vom Betrag der Tabelle abziehen.
Beitrag von oberhuhnprillan - 06.12.11 - 16:32 Uhr
Ja, das meinte ich.
Beitrag von svenjaneumann - 06.12.11 - 12:57 Uhr
Hallo,
laut Düsseldorfer Tabelle müsste mein Mann ca. 300 Euro bezahlen. Aber er zahle nur 150 Euro. Bin extra mit ihm zum Jugendamt und haben es uns berechnen lassen! Er verdient ca. 1600 Euro und die haben ihm den Kredit für das Auto abgezogen, die Fahrkosten von Arbeit und nach Hause. Und so ist das nur so wenig. Dann hat er ja noch ein Selbstbehalt und daher ist das nur 150 Euro. Aber ich gehe noch zum Anwalt und lasse mir das da berechnen. Das finde ich viel zu wenig. Finde das er 200 Euro schon zahlen sollte. Viel will ich ja nicht. Und für mich auch nichts. Aber wenn er mir dann noch 50 Euro Betreuungsunterhalt zahlen würde dann wäre das auch ok. Finde die 150 Euro bei 1600 Euro eine Frechheit!
Ich habe ja auch nicht 500 Euro für mich Taschengeld. 
Da geht man zum Jugendamt weil man das fair berechnet haben will und dann rechnen die so einen MIST!!!!
Gruß
