Verlustvortrag in Steuererklärung

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Beitrag von alex_22_nrw - 04.12.11 - 12:21 Uhr

Hallo,

Ich muss die Summe doch nirgendwo eintragen oder?

Und dann kann man sich noch aussuchen ob man den übernimmt oder für bestimmte Jahre behält?

Danke

Beitrag von comapo - 05.12.11 - 20:01 Uhr

Hi,

nein, der Verlustvortrag erfolgt automatisch, wenn Du im Vorjahr einen Verlustfeststellungsbescheid erhalten hast.

Im Mantelbogen gibt es im Sachbereich 18 ein Feld, in dem Du dem Rücktrag auf das Vorjahr widersprechen kannst. Normalerweise wird der Verlustvortrag automatisch zurück getragen, sofern im Vorjahr noch ausgleichsfähige Beträge vorhanden sind. Waren dort schon Verluste, dann gibts ja nix zurück getragen und der Verlust wird auf den 31.12.10 neu festgestellt und weiter vorgetragen.

LG