Hallo, 
ich hoffe hier kann mir mal jemand weiterhelfen.
Also, es geht um einen Mobilfunkvertrag der Tel....m. Der Lebensgefährte meiner Mutter ist am 31.10.2011 gestorben. Die Sterbeurkunde habe ich am 28.11.2011 dorthin geschickt. Jetzt haben dir mir eine Bestätigung zurückgeschickt, das sie den Vertrag zum 2. 12 kündigen und die Schlussrechnung über die Zeit bis zur Kündigung vom Konto abbuchen wollen ( Allerdings von dem Konto des Verstorbenen)
Können die das denn? Das Handy wurde gar nicht mehr genutzt. Ist das denn nicht so, das ab dem Sterbetag, der Vertrag sich auflöst? Fragen über Fragen....
Wäre schön, wenn mich mal jemand darüber aufklären könnte 
Lg
Melanie
Sterbefall und Mobilfunkvertrag
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Beitrag von starlight_883 - 04.12.11 - 17:29 Uhr
Beitrag von schnuffinchen - 04.12.11 - 18:08 Uhr
Selbstverständlich können die das.
Das Ableben des Vertragsnehmers allein löst den Vertrag nicht auf. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du die Urkunde dort hingeschickt hast, hätte ja noch jemand anderes - z.B. Deine Mutter - fleissig mit dem Handy telefonieren können.
Beitrag von vwpassat - 04.12.11 - 18:15 Uhr
Es gibt Abrechnungszeiträume, daran wird auch ein plötzliches Ableben nichts ändern.
Eine Auflösung vor Ende der Vertragslaufzeit ist übrigens kulant genug.
Beitrag von devadder - 04.12.11 - 18:39 Uhr
Wie bereits geschrieben, ist eine Auflösung des Vertrages reine Kulanz. Ein eventueller Erbe hat nicht nur das Recht zu erben, sondern er ist auch Rechtsnachfolger und könnte durch Erbschaftsannahme und Erbschaftsantritt im Extremfall sogar auf Vertragserfüllung verklagt werden. Wenn das Handy nicht genutzt ist, werden die Kosten ja wohl nicht so hoch sein.
Beitrag von arkti - 04.12.11 - 18:53 Uhr
Natürlich können die das.
Mit dem Tod löst sich nicht alles automatisch auf.
Sei froh das sie so kulant waren, es gibt große Telefonanbieter die sind nicht so kulant.
Beitrag von nick71 - 04.12.11 - 20:08 Uhr
"und die Schlussrechnung über die Zeit bis zur Kündigung vom Konto abbuchen wollen ( Allerdings von dem Konto des Verstorbenen)"
Das Konto eines Verstorbenen wird bis zur Vorlage des Erbscheines gesperrt...Daueraufträge und laufende Ausgaben werden in der Regel weiterhin gezahlt.
"Ist das denn nicht so, das ab dem Sterbetag, der Vertrag sich auflöst?"
Der Vertrag kann zwar fristlos gekündigt werden...ich gehe aber davon aus, dass die Kündigung erst ab Eingang des Kündigungsschreibens wirksam wird (was genaues konnte ich dazu im Netz leider nicht finden).
Beitrag von myimmortal1977 - 04.12.11 - 23:36 Uhr
Die ka... sich aber ganz schön an.
Ich konnte alle Verträge meiner Mutter rückwirkend zum Sterbedatum kündigen. Außer die Wohnung, da ist mir der Vermieter aber 1,5 Monate entgegen gekommen.
Ein Anrecht darauf hast Du nicht! Es handelt sich dabei ausschließlich um reine Kulanz des Unternehmens. Aber die meisten machen das.
Ruf da einfach nochmal an und frag nach, ob sie wirklich auf ihre Forderung bestehen. Sag einfach, sei kein Geld mehr da, das Konto wird vorher schon aufgelöst etc.....
Nen Toten ein Inkasso vorbeischicken geht schlecht, wenn mangels Erbmasse nichts zu holen ist 
Doch Vorsicht: Nimmt einer das Erbe an, hängt der im Vertrag und neuer Vertragspartner und durchaus zur Leistung verpflichtet.
Ich denke, es sind wieder typisch Mobilfunkunternehmen.... In meinem Job hatte ich auch viel mit denen zu tun, die haben immer nach dem letzten Cent gelechzt, auch im traurigen Fall....
Selbst der Internet und Telefonanbieter meiner Mutter hat mich sofort zum Sterbedatum rausgelassen. Von dem hätte ich es am allerwenigsten erwartet.
Alles Gute!
Janette
Beitrag von sassi31 - 05.12.11 - 03:15 Uhr
Ich denke auch, die TE hat Glück gehabt. Und zwar schon allein damit, dass sie den Vertrag überhaupt gekündigt bekommen hat. Sie schreibt, der Lebensgefährte ihrer Mutter ist verstorben und somit wird sie wohl kaum die Erbin sein. Außer natürlich, es gibt ein Testament in dem sie bedacht wurde.
***die haben immer nach dem letzten Cent gelechzt, auch im traurigen Fall....***
Das sind Wirtschaftsunternehmen und keine Wohltätigkeitsorganisationen. So hart das für die Betroffenen auch klingen mag.
Gruß
Sassi
Beitrag von starlight_883 - 05.12.11 - 18:47 Uhr
Meine Mutter war nicht mit ihm verheiratet und Erben gibt es auch nicht. Ich wusste nicht, das der Vertrag nur aus Kulanz gekündigt wurde. Ich dachte es wäre so, wenn jemand stirbt,endet es auch. Gut, jetzt bin ich schlauer.
Ich danke euch für eure Antworten!
Lg Melanie
