da ich mittlerweile dazu neige 2 jahre in EZ zu gehen und bekanntlich nur 14 monate elterngeld beziehen werde richtet sich meine frage nach den einkünften im 2 jahr.
kriege ich da arebeitslosengeld oder hartz IV? wer kennt sich da aus?
2 jahr elternzeit?
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Beitrag von lilalu34 - 05.12.11 - 09:32 Uhr
Beitrag von giuli2009 - 05.12.11 - 09:38 Uhr
du kannst das elterngeld auch auf 24 monate verteilen lassen! dann gibt es statt 300 euro für 14 monate eben 150 für 24 monate
Beitrag von lilalu34 - 05.12.11 - 09:42 Uhr
sorry aber das war nicht die frage und wie kommst du überhaupt auf den lächerlichen betrag?????
sollte noch jemand auf den dummen gedanken kommen und hier derartige kommentare hinterlassen werd ichs einfach überlesen...also, hartzIV oder arebitslosengeld!
Beitrag von cindy. - 05.12.11 - 10:33 Uhr
Meine Schwägerin bekam nach diesen 14 Monaten Hartz IV, aber auch nur weil ihr Partner während dieser Zeit "nur" Ausbildungsgehalt bezog.
Diese 300 Euro sind der sogenannte Mindestbetrag, für Hartz IV Empfänger oder Geringverdiener. Wenn man vorher Einkommen bezogen hat, wird das Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Beitrag von lilalu34 - 05.12.11 - 10:55 Uhr
die frage war nicht nach der höhe des eg sondern betraf der leistung nach dieser zeit wenn ich noch nicht arbeiten gehen kann....zb kein krippenplatz, kränkliches kind(weiss man ja vorher nie) etc. einfach wenn die alternative nach 14 monaten voll in den beruf einzusteigen wegfällt....bin ja alleinerziehend....
Beitrag von silbermond65 - 05.12.11 - 10:37 Uhr
Wie bist du denn drauf?
Wenn du noch mehr Elterngeld bekommst ,um so besser.
Dann kannst du doch erst recht auf 2 Jahre splitten.
Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit nach einem Jahr wieder zu arbeiten oder ALG 2 zu beantragen.
Dafür darfst du dann bei Antragstellung deine sämtlichen Finanzen und Vermögensverhältnisse offenlegen.
Unterhalt fürs Kind sowie Kindergeld werden dabei voll angerechnet und du wirst angehalten ,dich um Betreuungsunterhalt für dich vom KV zu bemühen ,sofern er denn leistungsfähig ist.
Arbeitslosengeld kannst du nur beantragen ,wenn du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und eine Kinderbetreuung vorweisen kannst.Aber das möchtest du ja in diesem Fall nicht.
Beitrag von lilalu34 - 05.12.11 - 10:52 Uhr
ich glaube, das geht hier niemanden was an wann ich wieder arebiten gehe. diese kommentare sind völlig sinnlos. ich find, es macht auch keinen sinn hier etwas in dieser sparte des forums zu posten.
verabschiede mich somit....und werde mich woanders informieren denn diese stutenbissige kommentare kann ich mir sparen!!!!!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.12.11 - 10:55 Uhr
Sorry, man kann nur solange in Elternzeit gehen, wie man es sich leisten kann.
Beitrag von lilalu34 - 05.12.11 - 11:06 Uhr
die frage ist nicht, kann ich es mir leisten sondern!!!!! kann ich während der zeit in der ich arbeite mein kind irgendwo unterbringen.
wie seid ihr denn hier drauf, total familienfeindlich!
habe totale panik meinen job zu verlieren melde ich nur 1 jahr elterzeit an und sollt ich nach dem jahr keinen krippenplatz bekommen!!!! ihr solltet zuerst lesen bevor hier solch dumme kommentare kommen, so als ob ich auf urlaub gehen wollte!!!!
Beitrag von silbermond65 - 05.12.11 - 11:17 Uhr
Dann kümmer dich doch rechtzeitig um eine Betreuung (noch bist du ja schwanger) und melde 2 Jahre Elternzeit an ,für den Fall ,daß du nichts findest.
Und hör auf hier so rumzugiften!
Als allerstes ist der KV für euch zuständig,ob dir das nun in deinen Kram paßt oder nicht.
Beitrag von lilalu34 - 05.12.11 - 14:02 Uhr
der kv...hehe....wenn ich ehrlich bin, dürfte der gerne zahlen, da er aber nicht so viel verdient wird er auch für uns nicht aufkommen können...zumindest nicht meinen unterhalt sichern.
ich wollt hier auch keine ratschläge, das alles weiss und regel ich selbst.
viell sollte die eine oder andere besser lesen und sich auf die eig frage beschränken.
ich wollte lediglich wissen ob ich im zweifelsfall arebistlosengeld oder hartz IV beziehen muss...nicht mehr und nicht weniger.
Beitrag von silbermond65 - 05.12.11 - 14:44 Uhr
Da du so superschlau bist,googel das nächste mal,dann mußt du hier nicht fragen.
Mehr erspar ich mir jetzt mal zu dir,sonst rutscht mir noch was raus,was mir hinterher leid tut.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.12.11 - 11:19 Uhr
Nun, wenn du nur 1 Jahr angemeldet hast, muss der Ag nicht zustimmen, das du verlängerst. Wenn du Pech hast, musst du am 1 Geburtstag wieder arbeiten gehen.Odre halt kündigen.
Beitrag von bibabutzefrau - 05.12.11 - 15:41 Uhr
so stimmt das aber nicht.
Sie muss im 2.Jahr überhaupt nicht arbeiten.
Sie kann Hartz 4 beantragen
3 Jahre kann sie zu Hause bleiben ohne dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Beitrag von silbermond65 - 05.12.11 - 19:10 Uhr
Hat irgendwer gesagt,daß sie im 2.Jahr arbeiten MUSS? Klar,kann sie zu Hause bleiben und ALG 2 beantragen.
Dann sollte sie aber auch bedenken,daß ihr alles mögliche angerechnet wird und sie alles offenlegen muß.
3 Jahre kann sie zu Hause bleiben ohne dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Klar kann sie auch das, aber ob ihr ihr Arbeitsplatz dann unbedingt sicherer ist,wenn sie so lange weg ist?
Außerdem ging es bei "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" um die Beantragung von Arbeitslosengeld 1.
Beitrag von lilalu34 - 05.12.11 - 11:16 Uhr
find das total unverschämt, dass man sofort als sozialschmarotzer abgetan wird nur weil man alleinerziehend ist!
habe zeit meines lebens immer gearbeitet und werde es wieder tun sobald ich es kann!
da gibt es sicher andere auf die man mit dem finger zeigen kann!
...echt sinnlos hier etwas zu posten, man wird eh nur beschimpft und kriegt keine brauchbare antwort.
Beitrag von silbermond65 - 05.12.11 - 14:45 Uhr
Wer hat dich als Sozialschmarotzer beschimpft?
Sonst gehts dir aber nocht gut oder?
Beitrag von hedda.gabler - 05.12.11 - 13:58 Uhr
Hallo.
Nachdem Du hier abgegangen bist wie eine Rakete, mag man Dir schon fast gar nicht mehr inhaltlich antworten ...
1. Du solltest unbedingt 2 Jahre Elternzeit anmelden, wenn sich jetzt schon abzeichnet, dass Du eventuell keine Kinderbetreuung nach einem Jahr, bzw. 14 Monate hast, da der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmen musst, wenn Du nur ein Jahr anmeldest. Vielleicht besprichst Du im Vorfeld, dass Du gerne nach einem Jahr, bzw 14 Monate zurückkommst, wenn eine Betreuung da ist, ansonsten aber eben 2 Jahre Elternzeit nehmen musst.
2. Arbeitslosengeld I bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst - ohne Kinderbetreuung fällt das weg und da Du ja in einem bestehenden Arbeitsverhältnis bist, kannst Du ja da wieder einsteigen, sobald das Kind betreut ist.
3. Hartz IV bekommt kein Mensch ... Du hast nach Beendigung des Elterngeldbezuges durchaus Anrecht auf Alg II, allerdings wird erst einmal der Vater des Kindes auch für Deinen Betreuungsunterhalt in Regress genommen. Unterhaltszahlungen gehen immer vor.
Ergo ... es wäre sinnvoll 2 Jahre Elternzeit zu beantragen und auch das Elterngeld auf 24 Monate zu splitten ... wenn es von der Höhe nicht ausreicht, stockt entweder der Kindsvater oder die Arge auf. Solltest Du im 2. Jahr doch schon an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren, bekommst Du das Elterngeld dann weiter ausbezahlt, da nur im 1. Jahr Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird (und es auch nur im 1. Jahr Beschränkungen bei den Arbeitsstunden gibt). Du kannst Dir den Rest meines Wissens auch auf einmal auszahlen lassen.
Und jetzt tief durchatmen, es wollte Dir niemand was böses ... wir schieben es mal auf Hormone in Wallung
LG
Beitrag von marjatta - 05.12.11 - 16:58 Uhr
Du hast derzeit einen Arbeitsplatz und gehst für mindestens ein Jahr in Elternzeit.
Solltest Du keinen Krippenplatz oder Tagesmutterplatz ab dem Beginn des 15. Lebensmonats für Dich haben und Dein Elterngeld ist abgelaufen, bekommst Du nur Hartz IV. Allerdings werden Kindergeld und Unterhaltsleistungen des Kindsvaters (sowohl Kindesunterhalt als auch Betreuungsunterhalt) darauf angerechnet bis zur Höhe des geltenden Satzes. Falls Du es jedoch schaffst, eine Betreuung zu bekommen, dann ist die Rückkehr in den Job in jedem Fall vorzuziehen.
Es werden bei Hartz IV auch die Rücklagen betrachtet, die Du bis auf eine bestimmte Höhe aufbrauchen müsstest. Und das Amt will jeden Furz von Dir wissen. Deshalb würde ich - wen möglich - einen großen Bögen darum machen.
Wenn Du als Alleinerziehende ein Problem mit der Kinderbetreuung hast, wendest Du Dich am besten ans Jugendamt, die Dir Informationen zu Betreuungseinrichtungen geben können. Hier in HH bekommt man in jedem Fall als Alleinerziehende einen Kita-Gutschein für eine entsprechende Betreuung (vor allem, wenn man einen Arbeitsplatz hat). Lediglich die Einrichtung muß man selbst suchen. Ob Dir diese Möglichkeiten zur Verfügung stehen, mußt Du selbst wissen.
Bei uns wäre es auch auf HartzIV hinausgelaufen. Deshalb bin ich gleich nach 12 Monaten wieder arbeiten gegangen. Bin zwar nicht alleinerziehend, aber bei mir treffen so einige Sachen auch zu, weshalb ich hier immer mal querlese, der Tipps wegen.
Wenn es sich aufgrund mangelnder Betreuungseinrichtungen nicht anders machen lässt, dass Du früher arbeiten gehen kannst, dann bist Du eben 2 Jahre zuhause und benötigst für die verbleibenden 10 Monate staatliche Unterstützung so sie denn der Kindsvater nicht leisten kann.
Wie gesagt, bei Hartz IV wird alles angerechnet, so dass Du nie über den Satz rauskommst. Das würde ich mir halt gut überlegen.
Gruß
marjatta
