Hallo an alle
mein Freund hatte vor 3 Jahren einen schweren Unfoll, lag lange im krankenhaus und dann war klar, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Sobald er aus der Reha gekommen ist, hat er deshalb eine Umschulungr begonnen, die von der Arge finanziert worden ist. Diese hat er jetzt erfolgreich beendet und hat gleich im Anschluss daran im Oktober einen (unbezahlten) Praktikumsplatz in diesem Bereich bekommen. Das hat ihm sehr viel Spaß gemcht und die firma war sehr zufrieden mit ihm und hat ihm im Anschluss an das Praktikum einen Minijob angeboten mit der Option, ihn nach 3 Monaten vollzeit einzustellen. Letzte woche (01.12) hat er mit dem Minijob begonnen
. Er hat alles ordnungsgemäß seinem SB gemeldet.
Jetzt wurde ihm von seinen Alg II Leistungen für Dezember die 400€ schon angerechnet, weil er seinen ersten Lohn am 31. Dezember bekommt.
Wie sollen wir jetzt den Monat Dezember über die Runden kommen? Uns fehlt ja dieses Geld, da er es erst am Ende des Monats wieder bekommt.
Ich bin Studentin und beziehe Bafög, Rücklagen haben wir auch kaum, da diese fast komplett für meine Studien-und prüfungsgebühren + Studienmaterial (insg. knapp 1000€) draufgegangen sind, diesen Monat ist auch noch die Autoversicherung fällig.
Was können wir tun? Familie haben wir nicht, die uns das Geld leihen können. Ich befürchte, dass wir am Ende nicht mal Geld fürs Benzin haben, damit mein freund zur arbeit fahren kann und dann wird er vielleicht nicht übernommen, wenn es gleich Ärger gibt. und weihnachten fällt wohl auch aus, das tut mir so leid für unser Kind
.
Am liebsten würde ich mein Studium hinschmeißen und mir auch eine Arbeit suchen, weil wir in den letzten 3 Jahren schon öfter solche Situationen hatten, aber ich bin im letzten Semester, schreibe gerade meine bachelorarbeit und habe einen schnitt von 1,3.
Ich bin auch dankbar, dass die Arge uns unterstützt, ganz klar, aber ich habe das Gefühl, dass wir diesen Monat dafür "bestraft" werden, dass mein freund sich um diese arbeit bemüht hat, während andere Alg II - empfänger sich vielleicht nicht bemüht haben und ihren Kindern jetzt weihnachtsgeschenke kaufen können.
Das ist wohl kindisch, aber ich bin wirklich verzweifelt. Wie soll ich meinem Kind erklären,dass weihnachten für uns dieses jahr ausfällt
.
Der SB von meinem Freund hat nur gesagt, dass wäre gesetzlich eben so geregelt, weil wir diesen Monat 400€ Einkommen haben, ob das am 1. oder am 31. Dezember kommt, wäre egal.
Habt ihr irgendeinen Tipp? Die Adventszeit soll ja angeblich die Zeit der Hoffnung sein...
Danke!!
Alg II + minijob - wie 1. Monat überbrücken?
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Beitrag von happytiger80 - 05.12.11 - 09:42 Uhr
Beitrag von woodgo - 05.12.11 - 11:26 Uhr
Hallo,
Du kannst auf der Arge nach einem Darlehen fragen.
LG
Beitrag von happytiger80 - 05.12.11 - 13:00 Uhr
Mein freund hat schon letzte woche einen antrag gestellt, schriftliche antwort kam mit einem Termin zum vorsprechen am 22. dez - das ist definitiv zu spät
.
viele grüße
Beitrag von manavgat - 05.12.11 - 12:31 Uhr
Ich würde dem AG sagen, dass er erst im Januar überweisen soll. Was wird der SB dann sagen?
Nein, sie dürfen nicht einfach einbehalten, Du solltest schriftlich Beschwerde einlegen.
Im Notfall wende Dich an den Pfarrer vor Ort!
Gruß
Manavgat
Beitrag von happytiger80 - 05.12.11 - 12:57 Uhr
Hallo und danke für deine Antwort.
Mein freund hat schon mit dem AG gesprochen, die Löhne werden automatisch am Monatsletzten an alle Arbeitnehmer der Firma überwiesen, da kann man nichts machen.
Hast du einen Tipp, was ich als Begründung in die schriftliche Beschwerde schreiben kann? Laut SB ist das gesetztlich so festgelegt, wenn man innerhalb des monats (egal, ob am 1. oder 31.) Einkommen hat.
viele grüße
Beitrag von nebula - 05.12.11 - 13:20 Uhr
Hallo,
wenn die Löhne am letzten des Monats angewiesen werden, hast du sie ja nicht am letzten auf dem Konto.
Bei 3 Werktagen Bearbeitungszeit, der Lohn angewiesen am 31.12.2011 (da ein SA gehe ich vom 30. aus), wird dieser wohl erst um den 4/5.1 auf deinem Konto gutschrieben. Nach dem Zuflussprinzip ist dieses dann im Januar und nicht im Dezember anzurechnen.
Schreibe das denen und fordere auf umgehend den Monat Dezember wie gewohnt anzuweisen.
Könnte in etwa so klingen:
"Alle Parteien der Bedarfsgemeinschaft legen Widerspruch gegen den Bescheid vom 00.00.0000 ein.
Am 01.12.2011 wurde durch Herrn X eine geringfügige Beschäftigung mit Lohnzahlung von 400€ aufgenommen. Da die erste Lohnzahlung am letzten Werktag des Monats (hier der 30./31.12.11) stattfindet, ist mit der Gutschrift des Gehaltes nicht vor dem 04.01.2012 zu rechnen. Nachdem Zuflussprinzip also somit erst im Januar und nicht wie von Ihnen bereits im Dezember anzurechnen.
Wir fordern auf, den Bescheid umgehend zu berichtigen."
Vergesse nicht, das alle Parteien der BG unterschreiben müssen, für Euer Kind unterschreibt ihr mit (In gesetzlicher Vertretung....).
LG und ich drücke euch die Daumen, dass dort schnell gehandelt wird.
Beitrag von happytiger80 - 05.12.11 - 13:55 Uhr
Vielen, vielen Dank, ich setze das Schreiben gleich auf !!!!!
Beitrag von happytiger80 - 05.12.11 - 14:14 Uhr
Sorry, noch eine Frage. Im Arbeitsvertrag steht, "die Vergütung ist jeweils am Monatsletzen fällig.".
Bedeutet das jetzt, dass am 31. überwiesen wird oder dass es bis zum 31. da sein muss?
viele Grüße
Beitrag von manavgat - 05.12.11 - 14:24 Uhr
wende Dich mal an king.with.deckchair.
Soweit ich weiß ist bei erstmaliger Arbeitsaufnahme üblich, den ersten Lohn nicht sofort komplett anzurechnen, sondern wie ein Darlehen, dann monatlich abgezogen wird.
Ich bin aber nicht wirklich in dem Thema drin.
Und hab keine Angst, die Pfarrer sind in der Regel sehr nett und haben auch Geld auf das sie in solchen Fällen unbürokratisch zugreifen können. Gerade in der Weihnachtszeit spenden viele Privatleute für soziale Zwecke.
Gruß
Manavgat
Beitrag von happytiger80 - 05.12.11 - 21:07 Uhr
Danke!
Beitrag von our_darkness - 05.12.11 - 22:03 Uhr
Gemäß dem Zuflussprinzip ist Einkommen in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt. In diesem Fall also Dezember. Folglich darf es bereits jetzt angerechnet werden. Infrage kommt allerdings ein Darlehen nach http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html Absatz 4. Dies kann nicht einfach so abgelehnt werden, Ermessen ist vom SB pflichtgemäß auzuüben und angesichts der Tatsache "wir sind im Weihnachtsmonat und da ist ein Kind" sollte es mich sehr wundern, wenn dem Antrag auf ein Darlehen in Höhe des Anrechnungsbetrages nicht stattgegeben würde.
Ansonsten auch manavgats Tipp: Pfarrer, Sozialdienst kath. Frauen oder dergleichen.
LG
Ch.
ehemals king.with.deckchair
Beitrag von happytiger80 - 06.12.11 - 08:22 Uhr
Danke auch für deine Antwort.
Ich habe noch eine Frage dazu: wenn die Vergütung am 31. Dezember "fällig" wird, bedeutet das denn, dass das Geld an dem Tag überwiesen wird (dann würde es ja erst im Januar zufließen) oder dass es am 31. tatsächlich auf unserem Konto sein muss?
Um ein Darlehen hat mein Freund gleich gebeten, aber wie gesagt kam ein Antwortschreiben mit einem Termin zur Anhörung am 22.12., das ist viel zu spät.
Und was ist, wenn wir bis dahin tatsächlich ohne Geld für Benzin dastehen (Essen geht vor) und mein Freund deshalb nicht zur Arbeit fahren kann (60 km Hin- und Rückweg insgesamt)?
Ich habe jetzt meinen Praktikumsplatz aufgegeben (schreibe gerade an meiner Bachelorarbeit und mache dazu seit 3 Wochen ein unbezahltes Praktikum, um schon mal berufserfahrung zu sammeln), weil wir uns die monatskarte für den Bus diesen Monat einfach nicht leisten können
. Ich bin wirklich enttäuscht, dass wir durch diesen Minijob jetz kurzfristig so viele Nachteile haben und wünsche mir manchmal, mein Freund hätte ihn abgelehnt. Ich dachte, Eigenbemühungen sind erwünscht und werden irgendwie "belohnt".
Wir werden uns in der Not an den Pfarrer wenden, obwohl mir das widerstrebt, wir sind aus der Kirche ausgetreten und da finde ich, wir haben jetzt eigentlich kein recht, da um etwas zu bitten, aber für unser Kind würde ich das schon tun.
viele grüße und danke noch mal
