Frage zu Unterhalt

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Beitrag von bambolina - 05.12.11 - 13:28 Uhr

Hallo zusammen,

mich würde mal etwas interessieren...
Der Unterhalt für ein Kind liegt laut DD-Tabelle zwischen 317€ und 508€ je nach Verdienst des zahlenden Elternteils. Wenn dieser gut verdient, hat Kind Glück gehabt, aber wenn nicht?

Bei Wenigverdienern wird ja auch noch der Selbstbehalt berücksichtigt (was ja ok ist) - wie schaut es aber mit den Kindern aus? Steht denen auch ein Mindestsatz zu?

Also Beispiel, Mutter/Vater mit 3 Kindern würde eigentlich 1000€ Unterhalt bekommen - der zahlende Elternteil ist aber arbeitslos geworden und durch den Selbstbehalt bekommt sie/er beispielsweise nur 200€

Steht Kindern auch einen Mindestsatz zu? Zahlt das JA anteilig dazu?
Für Elternteile, wo der andere zahlungsunfähig oder verschollen ist zahlen sie ja auch Unterhaltsvorschuss...

Würd mich einfach nur interessieren :-)

lg bambolina

Beitrag von marjatta - 05.12.11 - 16:43 Uhr

Wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht genug oder gar keinen Unterhalt leisten kann, gibt es vom Jugendamt Unterstützung.

Pro Kind gibt es vom Jugendamt 133 Euro pro Monat Unterhaltsvorschuß für einen maximalen Zeitraum von 6 Jahren.

Im Falle von Arbeitslosigkeit und dadurch entfallendem Kindesunterhalt kann es passieren, dass der zahlungspflichtige Elternteil ausfällt und man dann Unterhaltsvorschuß beantragen muss.

Gruß
marjatta

Beitrag von bambolina - 05.12.11 - 17:36 Uhr

>>>Wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht genug Unterhalt leisten kann<<<

Wo liegt da die Grenze, ich meine wann ist es "nicht genug" ? Bei 100€ pro Kind oder erst bei 200€ ?

>>>Pro Kind gibt es vom Jugendamt 133 Euro pro Monat Unterhaltsvorschuß für einen maximalen Zeitraum von 6 Jahren<<<

Wußte ich nicht, dass es "nur" 6 Jahre Unterhaltvorschuss gibt... danach bekommen Alleinerziehende gar nichts mehr?

Beitrag von comapo - 05.12.11 - 17:57 Uhr

Hallo,

133 Euro bis das Kind 6 Jahre alt ist, 180 bis das Kind 12 Jahre alt ist. Gezahlt wird max. 72 Monate oder bis das Kind 12 Jahre alt ist (was früher eintritt).

UHV soll nur eine vorübergehende Leistung sein. Unterhaltsverpflichtet sind in erster Linie beide Elternteile. Der Staat springt ein, falls ein Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu leisten - vorübergehend. Wenn abzusehen ist, dass nach max. 6 Jahren immer noch nichts beim Pflichtigen zu holen ist, muss der andere Elternteil ran. Man kann es ja absehen und muss eben seine Arbeitsleistung entsprechend erhöhen.

Trotzdem kann darüber hinaus natürlich versucht werden, den Pflichtigen "ranzuholen".

Der Mindestbedarf eines Kindes sind eben die 133 / 180 Euro, hier wird das KG voll angerechnet und nicht nur halb (wie beim Zahlbetrag des anderen Elternteils). Sind Unterhalt und KG zusammen weniger als 133+184 bzw. 180 + 184 Euro, springt das JA ein und zahlt die Differenz.

LG

Beitrag von bambolina - 05.12.11 - 18:17 Uhr

super - vielen Dank #freu