Vaterschaftsanerkennung: Was brauch ich alles??

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Beitrag von paulep - 05.12.11 - 13:40 Uhr

Hallo ihr Lieben,

Nun ist die Zeit ran die vorgeburtliche Vaterschaft anzuerkennen. Habe aktuelle Geburtsurkunde von mir bestellt und bezahlt, müsste also demnächst eintrudeln. Habe bereits beim Jugendamt angerufen. Nur konnte mir dort leider niemand eine zufriedenstellende Antwort geben, bzw. es war besetzt oder es geht geht es gar keiner ans Telefon.

Deshalb bin ich auf eure Mithilfe angewiesen!!!

Was muss ich zur Anerkennung der Vaterschaft beim Jugendamt mitbringen???

Vielen Dank für eure Antworten

Beitrag von krypa - 05.12.11 - 14:05 Uhr

Hallo paulep,

erforderlich sind:

Personalausweis oder
Reisepass
Geburtsurkunde

siehe auch hier:

http://www.lenzkirch-schwarzwald.de/lenzkirch/sites/bs2/vatersch_v01.asp

MfG krypa

Beitrag von paulep - 05.12.11 - 14:11 Uhr

Danke...

Beitrag von senior777 - 05.12.11 - 19:55 Uhr

ein Stift (Kugelscheiber/Füller wäre auch nicht sc hlecht.#rofl#winke

Beitrag von hedda.gabler - 05.12.11 - 20:49 Uhr

Hallo.

Und vergiss die werdende Mutter nicht, die der Anerkennung zustimmen muss;-)

LG

Beitrag von senior777 - 05.12.11 - 20:58 Uhr

woste Recht hast haste Recht#winke

Beitrag von almi0511 - 06.12.11 - 09:36 Uhr

auch nicht zu vergessen...Du kannst sie nur innerhalb 2 Jahren anfechten!

Beitrag von krypa - 06.12.11 - 12:34 Uhr

Hallo almi0511,

diese 2-Jahres-Frist gilt nur wenn er von Gründen erfährt, die Zweifel an seiner Vaterschaft
aufkommen lassen.

MfG krypa

Beitrag von almi0511 - 06.12.11 - 15:39 Uhr

Was passiert wenn man erst nach den 2 Jahren erfährt das man "übers Ohr" gehauen wurde?

Beitrag von krypa - 06.12.11 - 15:51 Uhr

Hallo almi0511,

die 2-Jahres-Frist fängt erst an zu laufen wenn man von Zweifelsgründen erfährt.

MfG krypa

Beitrag von weihnacht11 - 07.12.11 - 07:23 Uhr

Glaube das ist so nicht korrekt.

Hatte eine Tochter kurz nach der Geburt anerkannt obwohl ich wußte das meine damalige Frau nicht von mir schwanger war. Habe sie schwanger kennengelernt.

Nach knapp 2,5 Jahren haben wir uns getrennt da meine Ex-Frau fremd ging. Bekam einige Aussagen unter Eid das sie mich nur geheiratet hat um einen "Zahler" für ihr Kind zu haben. Mich aber nie geliebt hat.

Da wollte ich die Vaterschaft anfechten, auch weil ich meine Tochter nicht mehr zu Gesicht bekam und bekomme. Hatte aber keine Chance.

Nun zahle ich für ein Kind das a) nicht von mir ist und b) ich es nicht mehr sehe.

Das ganze ist nun schon 5 Jahre her und ich komme aus der Zahlungsverpflichtung nicht raus....

Beitrag von hedda.gabler - 07.12.11 - 08:00 Uhr

Hallo.

Du hattest ja von Beginn an Kenntnis, dass Du nicht der leibliche Vater des Kindes bist und bewusst ein falsches Zeugnis abgegeben.

Auf welcher Grundlage hättest Du denn dann noch anfechten wollen?
Wenn Ihr Euch nach 2,5 Jahren plus Schwangerschaft getrennt habt, war die Frist von zwei Jahren ja eh schon rum.

LG

Beitrag von weihnacht11 - 07.12.11 - 10:56 Uhr

Natürlich hatte ich Kenntnis. Trotzdemn sollte es "Väter" möglich gemacht werden, bei vorsätzlicher Täuschung auf Unterhaltzahlungen zu verzichten!

Da hakt es meiner Meinung nach im deutschen Gesetz gewaltig!

Da geht es auch nicht mehr um das "Wohl des Kindes". Wenn die Mutter das Wohl will, soll sie dem Kind den Erzeuger präsentieren. Da ja eh kein Kontakt mehr zwischen Kind und Vater besteht....

Beitrag von hedda.gabler - 07.12.11 - 11:19 Uhr

Hallo.

>>> Trotzdemn sollte es "Väter" möglich gemacht werden, bei vorsätzlicher Täuschung auf Unterhaltzahlungen zu verzichten! <<<

Du hast doch selbst eine "vorsätzliche Täuschung" begangen, indem Du eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hast, obwohl Du wohl wissentlich nicht der Vater bist.
Die Konsequenzen werden Dir doch klar gewesen sein.

Da hakt nichts in der deutschen Gesetzgebung ... sondern ist schlicht Deine eigene Schuld, wenn Du Dich auf so etwas einlässt.

Und da Du offiziell der Vater bist mit allen Pflichten, hast Du natürlich auch das Recht, dieses Kind zu sehen ... aber Dein Interesse scheint ja da auch nicht so groß zu sein. Plötzlich ist das Kind, für das Du per Vaterschaftsanerkennung die Verantwortung übernommen hast, nur noch ein ärgerlicher Betrag auf Deinem Kontoauszug.

LG

Beitrag von weihnacht11 - 07.12.11 - 11:28 Uhr

Das sehe ich anders liebe Hedda,

ich habe die Vaterschaft anerkannt in dem Glauben eine Familie zu haben. Nicht ahnend das meine Ex-Frau mich damit übers Ohr gehauen hat. Nein, so etwas merkt man nicht vorher...

Dies ist eine vorsätzliche Täuschung! Warum soll eine Anerkennung der Vaterschaft meinerseits eine Täuschung sein?

Hätte und habe gerne die Pflichten übernommen.

Komisch das trotz der Vorkommnisse die ich gar nicht verschuldet habe immer noch das Gesetz der Mutter Recht gibt. Würde das Geld das Kind bekommen bzw. könnte ich es schön anlegen und dem Kind z.B. am 18 Geburtstag übergeben wäre das eine feine Sache. Aber nein, die Kohle sagt die Mutter ein ohne Kontrolle darüber was damit geschieht.

Das Kind als "ärgerlicher Betrag" auf dem Konto zu titulieren finde ich etwas überzogen!

Beitrag von hedda.gabler - 07.12.11 - 11:46 Uhr

Hallo.

>>> Warum soll eine Anerkennung der Vaterschaft meinerseits eine Täuschung sein? <<<

Weil Du schlicht und ergreifend nicht der biologische Erzeuger bist (und darüber wird in Deutschland die Vaterschaft festgelegt, im Gegensatz zu Müttern, wo diejenige, die das Kind zur Welt bringt, als Mutter gilt) und dennoch Dich als dieser ausgegeben hast.

>>> Komisch das trotz der Vorkommnisse die ich gar nicht verschuldet habe immer noch das Gesetz der Mutter Recht gibt. <<<

Wieso nicht verschuldet? Nochmals ... Du hast bewusst eine Falschaussage mit den entsprechenden Konsequenzen gemacht. Das Gesetz gibt hier nicht der Mutter recht, sondern Dir unrecht, wenn Du nach Ablauf bestimmter Fristen etwas anfechten möchtest.

>>> Aber nein, die Kohle sagt die Mutter ein ohne Kontrolle darüber was damit geschieht. <<<

Ich denke, Du hast keinen Kontakt ... woher weißt Du dann also, was mit dem Geld geschieht?

>>> Das Kind als "ärgerlicher Betrag" auf dem Konto zu titulieren finde ich etwas überzogen! <<<

Wieso? Wenn es Dir um mehr als das Geld ginge, würdest Du Dich doch darum bemühen, dass Du ein Umgangsrecht bekommst, wie es Dir als anerkannter Vater zusteht.

LG

Beitrag von hermiene - 01.01.12 - 15:51 Uhr

Da hat das Gesetz schon den richtigen Weg gewählt - sobald Du Zweifel hast gelten die 2 Jahre.

Nur weil Du ein "falsches" Kind anerkannt hast - BEWUßT!! - ist die Gesetzgebung nicht falsch!!!

Meine Kinder sind 4 und 6, wenn ihr Vater heute Infos bekäme, sie wären nicht von ihm (Fotos o.ä.) - was natürlich nicht der Fall ist und man sieht es auch - dann hat er ab HEUTE 2 Jahre Zeit, auch wenn die Kinder schon so alt sind!

Wären die Kinder aber zum Beispiel dunkelhäutig (wir sind beide hellhäutig) und er käme jetzt erst mit ner Anzweiflung würde ihm das Jugendamt zu recht nen Vogel zeigen, das hätte er schon vor Jahren sehen müssen.

Beitrag von wieihrwollt - 03.01.12 - 13:42 Uhr

dir ist aber schon klar, dass babies (auch von dunkelhäutigen oder asiatischen eltern) oftmals sehr helle haut haben, die sich erst mit der zeit dunkler färbt?!

Beitrag von hermiene - 03.01.12 - 14:15 Uhr

Ich habe schon viele Neugeborene (am 1. Lebenstag!) von Eltern mit mind. 1 dunkelhäutigen Teil gesehen - die hatten zu 99,9% im Genitalbereich ne Dunklerfärbung. Bei einem Kind (Frühgeborenes) waren wir alle am Rätseln was mit diesem Kind ist, denn es sah "irgendwie im Gesicht auffällig" aus mit seinen hellblonden Haaren, blassen Haut und hellblauen Augen (passend zum Vater) und nem Namen ähnlich wie Meier, Müller oder Schmitz - bis wir nach 2 Tagen die Mutter gesehen haben - Brasilianerin... Da war dann auch die Optik des Kindes zu erklären ;-)

Und wenn dem Vater das beim wickeln nicht auffällt, dann verändert sich die Hautfarbe in den ersten Lebenswochen. Dafür braucht MANN dann wirklich keine 2 Jahre bis er es merkt. Zumal er vermutlich auch vom Umfeld angesprochen wird.

Beitrag von hermiene - 01.01.12 - 15:51 Uhr

Was ist mit dem Sorgerecht??? Könnte man dann auch gleich klären ;-)

Beitrag von jannimami22 - 25.01.12 - 19:25 Uhr

Du brauchst :

am besten deine Schwangere Frau

ihren Personalausweiß
Ihre Geburtsurkunde

deinen Personalausweiß
deine Geburtsurkunde

die Frau aus dem Grund mitnehmen ...gleich gemeinsames Sorgerecht beantragen
sonst gibt das rennerei..

und gaaaanz Wichtig :ihren Mutterpass

denn der errechnete Geburtstermin kommt in die Anerkennung...