Lohnt sich für mich die steuererklärung ?

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Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 15:12 Uhr

Hallo nur als kurzen Überblick

2008 = Vollzeitarbeit mit weiten fahrweg ca 1000 euro rückerstattung
2009= genauso wie 2008
2010 = Berufsverbot bis märz danach elterngeld ca 800 euro
2011= ab märz keine einnahme bis auf 55 eus wohngeld, ab oktober wieder teilzeit +400 euro job fast keine abzüge in der lohnsteuer

was denkt ihr wie hoch wäre die nachzahlung für 2010,2011.....lohnt sich da erst wieder 2012 eineerklärung zu machen ? arbeite dann wieder vollzeit

#danke

Beitrag von bi_di - 05.12.11 - 15:21 Uhr

Wenn Du 2011 noch Elterngeld bezogen hast, musst Du eine Einkommenssteuererklärung abgeben - auch wenn es nur 3 Monate waren.

Grüsse
BiDi

Beitrag von maryam1410 - 05.12.11 - 15:31 Uhr

da du elterngeld bekommen hast, bist du verplichtet, die erklärung zu machen. und zwar schnell - letzter termin für 2010 ist 31.12.11 !!!!!

Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 15:33 Uhr

danke aber wieso ? ich denke bis 5 jahre danach kann ich das noch machen ? versteh ich grad überhaupt nicht #schmoll

Beitrag von bi_di - 05.12.11 - 16:37 Uhr

Du hast 4 Jahre Zeit, wenn Du keine Steuererklärung abgeben musst. Wenn Du Lohnersatzleistungen (Elterngeld ist eine) erhalten hast, bist Du aber verpflichtet eine abzugeben.

Eigentlich hättest Du die Steuererklärung für Steuerjahr 2010 schon bis Ende Mai 2011 abgeben müssen - aber bis Ende des Jahres sind die Finanzämter oft gnädig. Also: Halt Dich ran - wenn Sie Dir erstmal mit netten Briefen auf die Füsse treten, kann es teuer werden.

Grüsse
BiDi

Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 16:48 Uhr

hm..ok...da werd ich die mal machen...werd ja ne nette nachzahlung haben oder ? hab ja 2011 fast nix verdient :-( ach menno echt fies hauptsache ich bekkome was für die anderen beiden jahre wieder

danke dir #winke

Beitrag von bi_di - 05.12.11 - 17:06 Uhr

Öööh - da sei Dir nicht so sicher.
Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Sprich, Du zahlst zwar auf das Elterngeld keine Steuern, allerdings wird es auf das zu versteuernde Einkommen 'draufgerechnet und dann geschaut, ob Du in Summe in eine höhere Steuerstufe rutscht. Und nach der musst Du das schon versteuerte Einkommen u.U. nachversteuern.

Deshalb bist Du ja verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Grüsse
BiDi

Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 18:07 Uhr

ne ich rechne schon mit dem schlimmsten:-( aber hier scheint mir keiner ungefähr sagen wieviel ich zurückzahlen muss :-( ohmann...ist klar das man sich jedes kind dreifach überlegt..kann doch nicht sein das man nach 1,5 jahren elternzeit () wo ich ja eh schon von meinen reserven leben musste ) auch noch mit ner nachzahlung bestraft werde :-[

Beitrag von bi_di - 05.12.11 - 18:34 Uhr

Jetzt jammer mal nicht 'rum. Der böse Staat hat Dir immerhin mit dem Elterngeld ermöglicht, 1 Jahr lang wenig bis gar nicht arbeiten zu müssen.
Über Progressionsvorbehalt kann man denken wie man will (wie über die gesamte Geheimwissenschaft des deutschen Steuerrechts) - aber den gibt es nunmal und das steht auch fett im Hinweisflyer zum Elterngeld. Und die Nachzahlung wird definitiv nicht annähernd so hoch sein (wenn Du überhaupt nachzahlen musst), wie das kassierte Elterngeld.

Wenn Du an Deine finanziellen Reserven musst, ist mit dem Erzeuger des Kindes was schief gelaufen. Der wäre nämlich eigentlich für Euch zuständig.

Und wenn Du Dir ein halbwegs vernünftiges Steuerprogramm zulegst und ein paar Stunden Zeit investierst, weisst Du auch gleich ob und wieviel Du nachzahlen musst (die Anschaffung desselben kannst Du von der Steuer absetzen).

Grüsse
BiDi

Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 18:58 Uhr

naja wie gesagt nur zum teil hab 3 jahre dafür gespart..ist schon ok so...wir weden sehen..werd mir was zurücklegen damit ichs gleich bezahlen kann....#wolke

am mittwoch werd ich mich drann setzen #danke

Beitrag von susannea - 05.12.11 - 16:58 Uhr

Abgabetermin für 2010 war der 31.5.2011!

Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 19:30 Uhr

jap vorbei ist vorbei #snowy

Beitrag von kikiy - 05.12.11 - 19:02 Uhr

Hier geht es nicht um die Frage ob es sich lohnt. Es ist so, dass du dazu verpflichtet bist, da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt #aha

Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 19:30 Uhr

ja danke hab ich nun schon bemerkt :-(

aber #danke

Beitrag von comapo - 05.12.11 - 19:56 Uhr

Hallo,

erst mal musst Du ja ein zu versteuerndes Einkommen von über 8.004 Euro haben, um überhaupt Steuern zu zahlen. Und nur dann wirkt sich das Elterngeld über die Progression ja aus.

Also nicht so schwarz sehen, es gibt im Internet auch einige Einkommensteuerrechner, da kannst du Deinen erhaltenen Lohn, andere Einkünfte und auch Abzugsbeträge (Sonderausgaben, Kind, etc.) eingeben und bekommst schon mal einen Anhaltspunkt.

LG

Beitrag von kati543 - 06.12.11 - 21:41 Uhr

Naja, wenn du deine Steuererklärung mit einem Steuerberater machst, hast du länger Zeit. Ich glaube, da ist die Frist bis Jahresende.