Hallo nur als kurzen Überblick
2008 = Vollzeitarbeit mit weiten fahrweg ca 1000 euro rückerstattung
2009= genauso wie 2008
2010 = Berufsverbot bis märz danach elterngeld ca 800 euro
2011= ab märz keine einnahme bis auf 55 eus wohngeld, ab oktober wieder teilzeit +400 euro job fast keine abzüge in der lohnsteuer
was denkt ihr wie hoch wäre die nachzahlung für 2010,2011.....lohnt sich da erst wieder 2012 eineerklärung zu machen ? arbeite dann wieder vollzeit
Lohnt sich für mich die steuererklärung ?
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Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 15:12 Uhr
Beitrag von bi_di - 05.12.11 - 15:21 Uhr
Wenn Du 2011 noch Elterngeld bezogen hast, musst Du eine Einkommenssteuererklärung abgeben - auch wenn es nur 3 Monate waren.
Grüsse
BiDi
Beitrag von maryam1410 - 05.12.11 - 15:31 Uhr
da du elterngeld bekommen hast, bist du verplichtet, die erklärung zu machen. und zwar schnell - letzter termin für 2010 ist 31.12.11 !!!!!
Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 15:33 Uhr
danke aber wieso ? ich denke bis 5 jahre danach kann ich das noch machen ? versteh ich grad überhaupt nicht
Beitrag von bi_di - 05.12.11 - 16:37 Uhr
Du hast 4 Jahre Zeit, wenn Du keine Steuererklärung abgeben musst. Wenn Du Lohnersatzleistungen (Elterngeld ist eine) erhalten hast, bist Du aber verpflichtet eine abzugeben.
Eigentlich hättest Du die Steuererklärung für Steuerjahr 2010 schon bis Ende Mai 2011 abgeben müssen - aber bis Ende des Jahres sind die Finanzämter oft gnädig. Also: Halt Dich ran - wenn Sie Dir erstmal mit netten Briefen auf die Füsse treten, kann es teuer werden.
Grüsse
BiDi
Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 16:48 Uhr
hm..ok...da werd ich die mal machen...werd ja ne nette nachzahlung haben oder ? hab ja 2011 fast nix verdient
ach menno echt fies hauptsache ich bekkome was für die anderen beiden jahre wieder
danke dir
Beitrag von bi_di - 05.12.11 - 17:06 Uhr
Öööh - da sei Dir nicht so sicher.
Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Sprich, Du zahlst zwar auf das Elterngeld keine Steuern, allerdings wird es auf das zu versteuernde Einkommen 'draufgerechnet und dann geschaut, ob Du in Summe in eine höhere Steuerstufe rutscht. Und nach der musst Du das schon versteuerte Einkommen u.U. nachversteuern.
Deshalb bist Du ja verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Grüsse
BiDi
Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 18:07 Uhr
ne ich rechne schon mit dem schlimmsten
aber hier scheint mir keiner ungefähr sagen wieviel ich zurückzahlen muss
ohmann...ist klar das man sich jedes kind dreifach überlegt..kann doch nicht sein das man nach 1,5 jahren elternzeit () wo ich ja eh schon von meinen reserven leben musste ) auch noch mit ner nachzahlung bestraft werde
Beitrag von bi_di - 05.12.11 - 18:34 Uhr
Jetzt jammer mal nicht 'rum. Der böse Staat hat Dir immerhin mit dem Elterngeld ermöglicht, 1 Jahr lang wenig bis gar nicht arbeiten zu müssen.
Über Progressionsvorbehalt kann man denken wie man will (wie über die gesamte Geheimwissenschaft des deutschen Steuerrechts) - aber den gibt es nunmal und das steht auch fett im Hinweisflyer zum Elterngeld. Und die Nachzahlung wird definitiv nicht annähernd so hoch sein (wenn Du überhaupt nachzahlen musst), wie das kassierte Elterngeld.
Wenn Du an Deine finanziellen Reserven musst, ist mit dem Erzeuger des Kindes was schief gelaufen. Der wäre nämlich eigentlich für Euch zuständig.
Und wenn Du Dir ein halbwegs vernünftiges Steuerprogramm zulegst und ein paar Stunden Zeit investierst, weisst Du auch gleich ob und wieviel Du nachzahlen musst (die Anschaffung desselben kannst Du von der Steuer absetzen).
Grüsse
BiDi
Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 18:58 Uhr
naja wie gesagt nur zum teil hab 3 jahre dafür gespart..ist schon ok so...wir weden sehen..werd mir was zurücklegen damit ichs gleich bezahlen kann....
am mittwoch werd ich mich drann setzen
Beitrag von susannea - 05.12.11 - 16:58 Uhr
Abgabetermin für 2010 war der 31.5.2011!
Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 19:30 Uhr
jap vorbei ist vorbei
Beitrag von kikiy - 05.12.11 - 19:02 Uhr
Hier geht es nicht um die Frage ob es sich lohnt. Es ist so, dass du dazu verpflichtet bist, da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt
Beitrag von sinastern - 05.12.11 - 19:30 Uhr
ja danke hab ich nun schon bemerkt 
aber
Beitrag von comapo - 05.12.11 - 19:56 Uhr
Hallo,
erst mal musst Du ja ein zu versteuerndes Einkommen von über 8.004 Euro haben, um überhaupt Steuern zu zahlen. Und nur dann wirkt sich das Elterngeld über die Progression ja aus.
Also nicht so schwarz sehen, es gibt im Internet auch einige Einkommensteuerrechner, da kannst du Deinen erhaltenen Lohn, andere Einkünfte und auch Abzugsbeträge (Sonderausgaben, Kind, etc.) eingeben und bekommst schon mal einen Anhaltspunkt.
LG
Beitrag von kati543 - 06.12.11 - 21:41 Uhr
Naja, wenn du deine Steuererklärung mit einem Steuerberater machst, hast du länger Zeit. Ich glaube, da ist die Frist bis Jahresende.
