Hallo, liebe Urbia-Gemeinde!
Folgendes Problem, bei dem ich nicht weiß, wie ich mich verhalten bzw. was machen soll.
Der KV zahlt mir monatl. Unterhalt für meine beiden Kinder und da ich ergänz. Alg II beziehe, wird dieser Betrag mit angerechnet. Bis vor ein paar Monaten hatte ich kein Problem damit, da der KV immer pünktlich zahlte.
Nun, die letzten Monate gingen die Unterhaltszahlung immer verspätet ein, auf Rückfrage meinerseits beim KV kamen Ausreden, wie "keine Ahnung" "konnte nicht gebucht werden" usw. Ich vermute, dass er seinen Dispo voll ausgeschöpft hat, sprich zahlungsunfähig ist, was den Unterhalt betrifft. Auch kommt keine eigentständige Info darüber, dass er nicht zahlen kann, ich erfahre es erst immer nur durch mein Nachfragen.
Mit der Unterhaltszahlung bestreite ich hauptsächlich einen Großteil meiner Mietzahlung. So kommt es, dass ich jetzt teilweise verspätet meine Miete gezahlt habe, immer auf Verständnis des Vermieters hin.
Aber wie lange geht das noch gut?
Ich hab jetzt etwas Angst, dass ich irgendwann keine Miete mehr zahlen kann, da der KV den Unterhalt nicht bezahlt und dann??
Kann mir der Vermieter die Wohnung kündigen
??
Beim Jugendamt hab ich schon angefragt, selbst wenn ich es dort beantrage, könnte die erste Zahlung erst in ein paar Monaten (!, so die Aussage des Mitarbeiters dort) erfolgen
. Das verstehe ich überhaupt nicht.
War jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir berichten, gern auch über PN.
Ich wäre über jeden Tipp dankbar - denn eine Wohnungskündigung wäre das Schlimmste, was mir passieren könnte 
Liebe Grüße
Nicki
Rückstand Unterhaltszahlung durch KV - und nun???
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Beitrag von nickis78 - 05.12.11 - 17:03 Uhr
Beitrag von senior777 - 05.12.11 - 19:58 Uhr
da hilft der Anwalt der einen Titel bei Gericht beantragt, mit diesem Titel kannst du sein Gehalt jeden Monat pfänden!
Beitrag von nick71 - 05.12.11 - 21:38 Uhr
"Ich vermute, dass er seinen Dispo voll ausgeschöpft hat, sprich zahlungsunfähig ist, was den Unterhalt betrifft."
Nur weil er möglicherweise seinen Dispo ausgeschöpft hat, ist er nicht automatisch zahlungsunfähig.
"Ich hab jetzt etwas Angst, dass ich irgendwann keine Miete mehr zahlen kann, da der KV den Unterhalt nicht bezahlt und dann??
Kann mir der Vermieter die Wohnung kündigen
??"
Ein gewisser Mietrückstand (ich meine, es sind zwei Monatsmieten) ist ein Kündigungsgrund. Und auch verspätete Mietzahlungen rechtfertigen nach entsprechender schriftlicher Abmahnung eine Kündigung.
"Beim Jugendamt hab ich schon angefragt, selbst wenn ich es dort beantrage, könnte die erste Zahlung erst in ein paar Monaten (!, so die Aussage des Mitarbeiters dort) erfolgen
. Das verstehe ich überhaupt nicht."
Du meinst sicher Unterhaltsvorschuss? Der ist in der Regel schnell bewilligt...von daher kann ich die Aussage des JA-Mitarbeiters auch nicht nachvollziehen. Oder hast du da vielleicht was missverstanden?
"Ich wäre über jeden Tipp dankbar"
Du solltest eine Unterhaltsbeistandschaft über das JA einrichten lassen oder dich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden, der sich um die Titulierung des Unterhaltes kümmert.
Beitrag von nickis78 - 05.12.11 - 22:04 Uhr
Danke für die Antwort
.
Ein Titel verwährt er mir bisher, aufgrund der Pfändbarkeit seines Gehaltes, daher habe ich seit etwa Mai einen Antrag auf Feststellung des Unterhaltes über das Amtsgericht laufen. Aber das dauert ...
Ich werde morgen nochmals beim JA vorsprechen und sicherlich nicht eher gehen, bis ich die Hilfe angeboten bekomme, welche ich auch brauche. Den Tipp mit der Unterhaltsbeistandschaft nehme ich dankend an!!
LG Nicki
Beitrag von senior777 - 05.12.11 - 21:49 Uhr
Nachtrag: sein Dispo ist uninteressant da du direkt beim AG des Mannes pfändest!
Beitrag von nickis78 - 05.12.11 - 22:06 Uhr
Aber doch sicherlich nur mit Hilfe des Titels, welcher mir bisher leider noch fehlt
.
Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Danke für deine Antwort!
LG Nicki
Beitrag von senior777 - 05.12.11 - 23:11 Uhr
blitzschnell ab zum Anwalt und laß dir nen Titel ausstellen... das geht recht schnell. vor Allem denk an "alte" Gehaltsbescheinigungen!!!
Beitrag von parzifal - 06.12.11 - 17:21 Uhr
Der Kindesunterhalt dient aber nicht dazu davon einen Großteil der Miete zu zahlen.
Bekomnmst Du keinen Mietzuschuss vom Amt?
Pünktliche Mietzahlungen sind extrem wichtig. Ansonsten droht tatsächlich die Kündigung.
Irgendetwas läuft bei Dir schief, wenn Du zur Mietzahlung angeblich den Kindesunterhalt brauchst.
Beitrag von locki1 - 06.12.11 - 22:13 Uhr
Bei manchen Menschen ist das aber nunmal so. Der Kindesunterhalt ist nunmal dazu da, den Kindern einen gewissen Lebensstandard zu finanzieren und dazu gehört erstmal ein Dach über dem Kopf, Essen und Kleidung. Wenn dann noch Geld für Luxus übrig ist, dann ist das schön und gut fürs Kind. Es ist nun einmal schon schwer genug, wenn man alleinerziehend ist. Da sind oftmal manche Voraussetzungen um einen gewissen Lebensstandard bieten zu können nicht gegeben (Betreuung, Arbeitgeber und Arbeitszeiten usw)!
Beitrag von parzifal - 07.12.11 - 09:39 Uhr
Das dies bei machen Menschen so ist zeigt doch schon der Beitrag.
Das ändert aber nichts daran, dass etwas schief läuft. Die Miete ist einer der Posten der unbedingt bezahlt gehört. Und wenn trotz (nicht wegen) ALG 2 etwas mit der Miete nicht klappt liegt etwas im Argen.
Beitrag von nickis78 - 07.12.11 - 19:15 Uhr
Was sollte im Argen liegen, wenn ich die Miete aufgrund verspäteter Unterhaltszahlungen nicht zum 1. des Monats zahlen kann? Klar, ich kann versuchen, das Geld vom Amt dafür zu nehmen, aber das deckt nicht einmal die Hälfte der zu zahlenden Miete! Deshalb bin ich auch von der pünktlichen Unterhaltszahlung meines Ex-Mannes angewiesen.
Zudem ist es so, dass die "Einnahmen" meiner beiden Kinder (Unterhalt und Kindergeld) einen Großteil unseres verfügbaren "Einkommens" ausmachen, nur zu viel dazu, ist schon traurig genug der ganze Umstand. Und da ich aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten gehen kann, besser gesagt darf, fehlen mir über 300,00 Euro im Monat, sonst wäre das nicht das Problem.
Ich könnte jetzt noch weiter rumjammern, aber das bringt nichts. Inzwischen hatte ich ein kurzes Gespräch mit meinem Ex-Mann, er kann nur am 15. des Monats zahlen und ich muss versuchen, den Vermieter um Verständnis zu bitten, dass ich erst 14 Tage später zahlen kann, anders geht es nicht. Außer - ich verzichte zwei Wochen lang auf Ausgaben wie Ernährung, lebensnotwendige Medikamente - dann würde es passen ... (ironieoff) 
Lg Nicki
Beitrag von locki1 - 07.12.11 - 20:57 Uhr
Siehst Du, auch ich bin auf die pünktliche Unterhaltszahlung angewiesen. Und ich gehe täglich 9 h arbeiten 5 Tage die Woche. Es reicht vorne und hinten nicht! Fürs Amt ist es aber zuviel! Irgendwie sind die Erwartungshaltungen in der Umwelt kurios. Frau soll arbeiten und ihren Lebensstandard allein finanzieren (bloß niemandem auf der Tasche liegen), die Kinder nicht vernachlässigen und wenn es geht selber betreuen, den Vätern hinterherlaufen und dafür sorgen, dass sie sich kümmern, aber nicht nerven, wenn sie es nicht tun. Was denn nun?
Von wegen Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, die Gehälter sind noch lange nicht abgepasst. Meine Kinderbetreuung ist durch Kita und Hort gesichert, denn der Papa nimmt sie eventuell 1 Tag im Monat, weil er lieber arbeitet.
Ich verstehe Dich voll und ganz!
Beitrag von nickis78 - 08.12.11 - 17:52 Uhr
Danke! 
Und genau diese Erwartungshaltungen haben mich innerhalb des letzten Jahres gesundheitlich kaputt gemacht. Ich würde auch lieber arbeiten gehen, für mich selber sorgen und nicht vom Amt abhängig sein (allein der ständige Papierkram und das Gefühl, für alles Rechenschaft ablegen zu müssen zermürbt mich, auch ein bisschen in meiner Würde
).
LG Nicki
Beitrag von locki1 - 12.12.11 - 20:24 Uhr
Das glaube ich gerne! Hol Dir was Dir zusteht. Wenn der Vater meiner Kinder nicht pünktlich zahlt, bin ich beim Anwalt. Da kenn ich nix! Schließlich will er seine Kinder gut versorgt wissen. Und selber kümmert er sich kaum. Er hat dann halt die finanzielle Verantwortung.
Beitrag von parzifal - 08.12.11 - 11:26 Uhr
Wieso zahlt denn das Amt nicht die komplette Miete?
Bei ALG2 müsste das doch der Fall sein (außer die Wohnung ist unangemessen groß oder zu teuer)?
"Normalerweise" benötigt ein ALG2er nicht den Unterhalt der Kinder um seiie Miete zahlen zu können.
Was ist denn der konkrete Grund warum Du nur die halbe Meite vom Amt bekommst?
Gruß
parzifal
Beitrag von nickis78 - 08.12.11 - 17:49 Uhr
Hallo parzifal,
das Amt zahlt nicht die komplette Miete, da Kindergeld, Unterhalt und mein Krankengeld als Einkommen gezählt/angerechnet werden und stockt es nur noch mit einem Teilbetrag (ergänz. AlgII) auf. Wenn ich die "Einkommen" addiere, sind die Summe erst mal gut aus, dann darf ich bloß nicht an die Ausgaben denken, das ist denn am Monatsende meist plus/minus Null. Vorausgesetzt, ich wirtschafte gut und die Zahlen kommen entsprechend pünktlich.
Lg Nicki
Beitrag von parzifal - 08.12.11 - 18:34 Uhr
Unterm Strich muss doch aber immer ALG2 plus angemessene Miete herauskommen.
Da du sagst die Einkommenseite sieht ganz gut aus, müsstest Du die Ausgabenseite überprüfen.
Der Unterhalt für die Kinder kann und darf nicht zum größten Teil für die Miete draufgehen. Ansonsten muss man die Ausgabenseite überprüfen. Ansonsten fehlt ja Geld für die Kinder wenn der Unterhalt weg ist.
parzifal
Beitrag von nickis78 - 07.12.11 - 19:18 Uhr
Wozu dient der KU denn dann??
Der Kindesunterhalt wird voll bei den Leistungen Alg II angerechnet, dient daher auch zum Zahlen der Miete, ggf. Lebensmittel.
Einen extra Luxus-Trip kann ich mir mit dem Kindesunterhalt leider nicht leisten.
