Hallo,
im Juli diesen Jahres habe ich meinen Job gekündigt. Da ich 3 Monate zum Monatsende habe, musste ich noch bis Ende Oktober 2011 arbeiten.
Ich hatte noch 8 Tage Urlaub (bis 31.10.11). Da ich nur 2x die Woche arbeite, hätte ich somit 4 Wochen Urlaub gehabt.
Ich habe meinem Chef gesagt, dass ich mir diesen Urlaub gerne auszahlen lassen würde. Ich würde somit bis Schluss arbeiten. Er willigte ein - leider nur mündlich!
Tja, jetzt ist der 5.12. und ich habe noch immer meinen Resturlaub nicht. Ich habe bereits mit ihm telefoniert (Mitte November). Er willigte nochmals ein, dass er sich drum kümmere. Er war sehr genervt von mir. Total unprofessionell, wenn ihr mich fragt!
2x habe ich ihm eine Email geschrieben - keine Reaktion.
Ich wollte nur fragen, habe ich rechtlich eine Chance an meine brutto rund 850 EUR zu kommen? Eine schriftliche Vereinbarung gibt es nicht.
Ich bin soo dumm, dass ich mir das nicht habe schriftlich bestätigen lassen. So ein fieses Dreck*******.
Danke für Tipps!
Tina
Resturlaub nicht genommen, Chef zahlt ihn nicht aus...(Kündigung)
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Beitrag von chaos-queen80 - 05.12.11 - 18:46 Uhr
Beitrag von seikon - 05.12.11 - 18:51 Uhr
Hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
"Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
Er MUSS ihn dir auszahlen.
Beitrag von chaos-queen80 - 05.12.11 - 19:00 Uhr
Danke!
Ich habe die unterschriebenen Urlaubszettel mit Resturlaub in Kopie vorliegen. Sonst wurde keine Aufzeichnung vorgenommen (auch nicht in der Gehaltsabrechnung).
Mich kotzt das so an. Jetzt muss ich mich noch herumärgern!!! Für ihn sind es Peants... für mich nicht. Das weiss er! So ein A****!
Beitrag von vwpassat - 05.12.11 - 19:28 Uhr
Du solltest lernen, Dich professioneller zu artikulieren.
Beitrag von bambolina - 06.12.11 - 11:08 Uhr
dacht ich mir auch - wäre bei der schriftlichen Fristsetzung vielleicht notwendig
Beitrag von arienne41 - 05.12.11 - 19:30 Uhr
Hallo
Hast du dieses Jahr gar keinen Urlaub genommen das du auf 8 Arbeitstage kommst?
Beitrag von chaos-queen80 - 06.12.11 - 16:52 Uhr
Es ist Urlaub aus 2010, den ich vor meiner Elternzeit nicht genommen hab. War auch so ein Abkommen mit meinem Ex-Chef!
Beitrag von manavgat - 05.12.11 - 21:46 Uhr
Reg Dich doch nicht auf. Du hast ihn aufgefordert und wenn er nicht zahlt, dann darf er die von Dir beauftragte Anwältin sowie gegebenenfalls eventuelle Gerichtskosten zusätzlich zu dem fehlenden Geld zahlen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von bruchetta - 06.12.11 - 09:20 Uhr
Es ist Arbeitsrecht. Die Kosten hier werden geteilt, egal wer verliert oder gewinnt.
Beitrag von parzifal - 06.12.11 - 14:34 Uhr
Leider nicht korrekt.
Welche Kosten sollen warum geteilt werden?
Bis einschließlich erster Instanz trägt jeder seine Anwaltskosten selbst. die werden doch nicht geteilt.
Wenn eine Partei z.B. ohne Anwalt vor Gericht erscheint muss diese doch keine Kosten des Gegners mittragen.
Beitrag von parzifal - 06.12.11 - 14:24 Uhr
Knapp daneben.
Da es sich um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit handelt würde die TE die Kosten ihres Anwalts bis einschließlich erster Instanz selbst tragen müssen.
Nur die Gerichtskosten (wenn denn welche anfallen) trägt der Prozessverlierer.
Gruß
parzifal
Beitrag von lichtenstein - 06.12.11 - 08:33 Uhr
Nicht aufregen und dem AG eine Frist sezten (schriftlich) bis wann das Geld auf Deinem Konto zu sein hat. In dem Schreiben klarmachen, dass Du nach Ablauf der Frist zum Anwalt gehst. Wirkt manchmal durchaus Wunder.
