Ex hat neue - Gemeinsame Wohnung

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Beitrag von miriamel1 - 06.12.11 - 10:36 Uhr

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich brauche dringend Rat!

Und zwar, mein (Ex-) Partner und ich haben uns vor 2 Wochen im beidseitigem Einvernemen getrennt. Wir haben eine gemeinsame Wohnung und stehen beide im Mietvertrag. So, ich lebe mehr oder weniger bei meinem besten Freund. Komme nur ab und zu noch nach Hause, die Miete (müssen wir ja) teilen wir uns. Er lebt noch in der Wohnung.

Jetzt ist es so das mein Ex eine neue hat - soweit so gut... und er möchte sie am Wochenende in "unserer" Wohnung schlafen lassen. Ich kann das aber leider nicht akzeptieren. Also mich stört nicht die Tatsache das er eine neue hat, im Gegenteil, ich freue mich für ihn! Aber solange ich meinen Mietanteil zahle und mein Name noch an der Klingel steht, kann ich das nicht dulden....

Ich hoffe ihr könnt das nachvollziehen und könnt mir einen Rat geben ob ich es dulden muss das er dass macht!!!

LG, sorry für das viele #bla#bla#bla und Danke schon mal #winke

Beitrag von caroco - 06.12.11 - 11:09 Uhr

Hallo Miriamel1,

verstehe deine Position. ich würde es auch nicht schön finden, würde die neue Frau in die Wohnung kommen, die mir gehört. Schließlich dringt sie damit in deine Privatsphäre ein.

Da die Wohnung euch beiden gehört, hat er Rechte und kann sich jemanden einladen. Andererseits ist es auch deine Wohnung und du hast ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht. Sie wird ja sicherlich in eurem ehemaligen Bett schlafen, oder!?
An deiner Stelle würde ich mit ihm darüber reden, dass du ein Problem damit hast.

Wie wird es denn mit euch weitergehen bzw. mit der Wohnung. Wirst du dir eine neue Wohnung suchen und er übernimmt die andere komplett?
So lange diese Situation nicht geregelt ist, sollte er dir gegenüber nachsichtig sein.

Dulden musst du es also nicht. Da ihr "friedlich" auseinander gegangen seid, schätze ich, dass ihr weiterhin vernünftig miteinander reden könnt und du ihm deine Sicht plausibel erklären kannst.

Beitrag von miriamel1 - 06.12.11 - 11:18 Uhr

Hallo,

danke für deine Antwort.

Wie schon gesagt, ich habe im Prinzip nichts gegen sie, aber ich fühle mich sehr bedroht wenn sie in mein Leben eindringt!!! Meine ganzen Sachen sind ja noch dort...

Das Bett ist uns beiden! Ich schlafe 1-2 mal pro Woche zu Hause in dem Bett.

Wir werden beide nach Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen...

Momentan ist leider gar nichts mehr friedlich! Er versteht mein Problem nicht und ist stinksauer!

Dumme Frage, aber gibt es da ne gesetzliche Regelung?

Beitrag von bruchetta - 07.12.11 - 09:18 Uhr

Ja! Er darf einladen wen er möchte. Du wirst es nicht verhindern können.

Haargenau dieses Problem hatte ich vor vielen Jahren auch mal. Ich habe mich damals erkundigt, ob das rechtens ist.

Ich verstehe Dich voll und ganz. Soll er doch bei ihr übernachten! Den Anstand, abzuwarten bis Ihr Euch räumlich trennt sollte er wirklich aufbringen.

Beitrag von miriamel1 - 07.12.11 - 09:25 Uhr

HI,

danke für deine Antwort! Ich habe was tolles gefunden... Und zwar: § 123 StGB, Rn. 26... Dort steht drin das er es nicht darf, wenn die Person für - in dem Fall mich - unzumutbar ist!

Bin mal gespannt was er macht!

LG

Beitrag von schoene-neue-welt - 06.12.11 - 11:28 Uhr

Gesetzliche Regelung: § 123 StGB: Hausfriedensbruch.

Mal abgesehen von der rechtl. Ebene: Ihr seid gerade mal 2 Wochen getrennt. Der Wunsch deines Ex scheint mir reichlich überzogen, als ob er Dich damit ärgern will. Soll er doch bei ihr schlafen oder zu ihr ziehen oder sonstwohin ziehen, wo der Pfeffer wächst.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.12.11 - 11:40 Uhr

Wo ist das Hausfriedensbruch?? Die Wohnung gehört beiden. Also kann er auch Besuch ohe ihr Einverständniss einladen

Beitrag von schoene-neue-welt - 06.12.11 - 12:14 Uhr

Nein, kann er nicht.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.12.11 - 12:52 Uhr

Natürlich kann er das. Sie darf es aber auch. Und Hausfriedensbruch ist ja wohl etwas anders

Beitrag von senior777 - 06.12.11 - 11:57 Uhr

vielleicht ist es auch versuchter Mord?, räuberischer Menschenraub kommt auch gut.... in einer GEMEINSAMEN Wohnung darf jeder der Mieter Besuch bekommen wie er lustig ist.

Beitrag von schoene-neue-welt - 06.12.11 - 12:16 Uhr

Nein.

Beitrag von senior777 - 06.12.11 - 12:29 Uhr

ach sag... und wo steht das?? Richtig Nirgends

Beitrag von -kopfsalat- - 06.12.11 - 13:16 Uhr

"in einer GEMEINSAMEN Wohnung darf jeder der Mieter Besuch bekommen wie er lustig ist."

Nein, das ist so nicht richtig.

Beitrag von -kopfsalat- - 06.12.11 - 13:15 Uhr

"..... Grundsätzlich ist auch bei gemeinsam genutzten Wohnungen, z.B. der ehelichen Wohnung, jeder Mitberechtigte für sich allein befugt, Dritten wirksam den Aufenthalt zu gestatten. Alles andere wäre auch völlig lebensfremd, weil man anderenfalls zunächst seinen Mitbewohner um Erlaubnis bitten müsste, bevor man einem Dritten den Zutritt in die gemeinsame Wohnung gestatten könnte. Von diesem Grundsatz, dass die Einwilligung eines Mitberechtigten ausreicht, um einen Hausfriedensbruch ablehnen zu können, macht die herrschende Meinung allerdings eine Ausnahme. Das Einverständnis nur eines Mieters wird in den Fällen als unwirksam angesehen, in denen die Anwesenheit des Dritten dem anderen Mieter schlechthin unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit ist z.B. beim Mitbringen der oder des Geliebten in die gemeinsame Wohnung bejaht worden....."

Also ein Hausfriedensbruch liegt eher nicht vor, denn sie ist ja kaum in der Wohnung.
Sollte sie allerdings anwesend sein, kann sie durchaus der "Neuen" den Zutritt verbieten, wenn sie die Anwesenheit als "unzumutbar" empfindet.

Gruß
Salat

Beitrag von schoene-neue-welt - 06.12.11 - 14:02 Uhr

Ganz genau, so auch nachzulesen im Joecks Studienkommentar, § 123 StGB, Rn. 26 (3):
"Nach jeder Auffassung darf kein Berechtigter einer anderen Person Zutritt gestatten, wenn dies dem anderen berechtigten nicht zumutbar ist (vgl. OLG Hamm NJW 1965, 2068)".

Die Anwesenheit der Ehefrau zum Zeitpunkt des unerwünschten Besuches ist allerdings nicht erforderlich. Es reicht aus, dass das Betreten gegen ihren Willen erfolgt - auch in ihrer Abwesenheit.

Ein Hausfriedensbruch liegt deshalb vor, falls die Freundin gegen den Willen der Berechtigten (auch auf Einladung des Mannes, der ebenfalls Berechtigter ist) die Wohnung betritt.

Beitrag von redrose123 - 06.12.11 - 13:55 Uhr

Dann redet mit dem Vermieter das du ausziehst und er entweder die Wohnung übernimmt oder auch auszieht

Beitrag von miriamel1 - 06.12.11 - 14:46 Uhr

Vielen Dank für eure Kommentare und Anregungen!!!

Für mich ist die Situation - seine Neue in "unserer" Wohnung absolut unzumutbar! (Vorallem weil ich in dem selben Bett 1-2 mal pro Woche schlafe....)

Mal schauen ob er zur Vernunft kommt...

Bitte streitet euch nicht!!!!!!

LG

Beitrag von lostreflection - 06.12.11 - 22:54 Uhr

§ 123 StGB wird nicht hinhauen, da er ja auch im Mietvertrag steht. Da fehlt es an dem Tatbestandsmerkmal "widerrechtlich". Aber da mal von ab, ist ja keine Rechtsfrage.

Du solltest mit deinem Exfreund sprechen und ggf. mit ihm vereinbaren, dass er den Vertrag z.B. alleine übernimmt und du als Mietpartei raus bist, ggf. durch eine Änderungskündigung beim Vermieter.

Beitrag von miriamel1 - 07.12.11 - 07:50 Uhr

Was mache ich denn jetzt??? Er will sich partout nicht drauf einlassen und besteht drauf die alte mitzubringen!!!

Beitrag von schoene-neue-welt - 07.12.11 - 10:12 Uhr

Droh ihm mit einer Anzeige und rufe notfalls die Polizei.

§ 123 StGB haut hin, da es unter diesen Umständen nicht zumutbar ist, eine neue Geliebte in der Wohnung haben (im Jöcks oder Fischer Kommentar § 123 Rn. 4 nachzulesen, wie auch in versch. Entscheidungen dazu).

Gruß von einer Juristin

Beitrag von miriamel1 - 07.12.11 - 10:51 Uhr

Danke, dass habe ich!! Ich denke er hat es kapiert das er keine Chance hat!

Vielen lieben Dank für die Auskunft!!! Ich habe mir den § ausgedruckt und habe ihn vor mir auf dem Schreibtisch liegen ;-)

Beitrag von .roter.kussmund - 07.12.11 - 12:13 Uhr

was genau stört dich eigentlich?

du hast dich nicht nur einmal getrennt. bist zum vögeln obwohl die partnerschaft noch offiziell bestand zu deinem "besten" bekannten/freund gegangen...hast da mitunter gewohnt... ALLES HIER NACHZULESEN und nun, wo ihr mal wieder getrennt seid, sogar die wohnung gekündigt ist, da willst du GERADE DU ihm verbieten, seine bekannte (evtl. freundin) mit in die wohnung zu bringen?

nach der letzten trennung konnteste ihn nochmal rumbekommen.. er war sogar einverstanden, mit dir in eine größere wohnung zu ziehen.. wolltest bis kürzlich sogar unbedingt noch ein kind von ihm.. die foren sind proppenvoll, von deiner geschriebenen sülze... und nun? SO FIES?

teilt erstmal eure möbel auf! ... damit er weiß, wo er er sich mit seinem gast (auch mal) vergnügen darf. ohne daß du dich da einmischst.
du bist raus aus der nummer.. es gibt kein zurück mehr. begreife es.

Beitrag von miriamel1 - 07.12.11 - 13:06 Uhr

Was genau stört DICH???

Ach, warste dabei als ich "ZUM VÖGELN" zu nem anderen gegangen bin??? Wusste ich gar nicht das ich Zuschauer hatte....

Ausserdem, manchmal passieren Dinge im Leben mit denen man nicht rechnet und man keinen Einfluss auf den Verlauf hat!!! Wie viele Beziehungen gehen kaputt obwohl Kinderwunsch besteht??? Wie viele Frauen/Männer sagen Hochzeiten kurz vorher ab??? Ich finde das so ein "unfreundliches" Kommentar unangebracht ist!!! Ich hoffe das du mal so was mitmachst - dann wirst du merken wie das ist!!!

Du musst ja scheinbar sehr deprimiert (und unbefriedigt???) sein wenn man so auf jemand losgeht!!!

DANKE für dein wirklich sinnvolles und Kommentar!!!#winke

Beitrag von .roter.kussmund - 07.12.11 - 18:41 Uhr

"Ach, warste dabei als ich "ZUM VÖGELN" zu nem anderen gegangen bin??? Wusste ich gar nicht das ich Zuschauer hatte...."

bist du betrunken? kannst du schlecht lesen?
du hast es doch, wie oben bereits erwähnt, selbst hier im forum geschrieben... ja, sogar damit gebrüstet, daß der mann der "wahnsinn" sei.. so DEINE worte... und da warst du in einer festen beziehung.

nur weil dich der vater deiner kinder beschissen hat, mußt du es nicht gleich tun. und weil du mir so flatterhaft erscheint.. denke ich mal.. wer weiß, was damals los war, als dein freund (berufssoldat) nicht zu hause war.. in bestimmen zeiten sollen ja sogar die mäuse auf dem tisch tanzen. #augen

ich bin weder das eine, noch das andere.. keine sorge. ich kanns aber nicht leiden, wenn hier rumgelogen wird, daß sich die balken biegen... und dann wird getan, wie ein harmloses, bescheidenes, zerbrechliches zuckerpüppchen... das ist einfach nur ekelhaft.

du bist eine unglaubwürdige person.

Beitrag von thea21 - 08.12.11 - 12:42 Uhr

Wie hoch wäre denn SEIN Mitspracherecht, würdest du´s mit deinem neuen Stecher in DEINER, ähm, pardon, eurer Wohnung treiben wollen?

Im Ernst, du machst dich lächerlich, ob des Verlaufes, den hier jeder nachlesen kann.